Dünger und Gülle haben hohe Nitratwerte und verunreinigen damit das Grundwasser.

Dünger und Gülle haben hohe Nitratwerte und verunreinigen damit das Grundwasser.

Bild: © photoprojektrn/Adobe Stock

Die EU-Kommission hat nach intensiven Gesprächsrunden einen entsprechenden Entwurf des Bundesministeriums für eine neugefasste AVV Gebietsausweisung bestätigt und zugleich eine sehr zügige Verabschiedung angemahnt. "AVV Gebietsausweisung" ist die Kurzform für "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten".

Ziel der Bundesregierung ist es, dass die AVV Gebietsausweitung vor der Sommerpause im Bundesrat beschlossen wird. Das teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit.

Unterstützung der Länder nötig

„Wir haben eine wichtige Etappe gemeistert, sind aber noch nicht ganz am Ziel angekommen. Es hat viele Gespräche gebraucht, um die EU-Kommission zu überzeugen – wir sollten den Geduldsfaden nun auf den letzten Metern nicht überstrapazieren und schnell zum Abschluss kommen“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Er hoffe sehr auf die Unterstützung seiner Länderkolleg:innen, „damit wir der Landwirtschaft endlich einen verlässlichen Rahmen geben können“.

Die AVV Gebietsausweisung konkretisiert die Vorgaben der geänderten Düngeverordnung (DüngeVO), die ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ist. Die Neufassung sowie die Neuausweisung der belasteten Gebiete nach Anpassung der jeweiligen Landesdüngeverordnungen sind die Basis, um das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen.

Neues Verfahren für die Ausweisung





Dabei haben sich Bund und Länder unter anderem darauf geeinigt, dass ein einheitliches Verfahren zur Binnendifferenzierung mit einem mehrstufigen Ansatz eingeführt wird. Ziel ist ein geostatistisches Regionalisierungsverfahren ab 2028, das nach heutigem Stand das wissenschaftlich fundierteste ist.

Bislang können nicht alle Länder dieses Verfahren umsetzen, da dort noch Messstellen gebaut werden müssen. Da dies Zeit benötigt, soll hierfür eine Übergangsfrist bis 2028 gelten. Bis dahin dürfen neben dem geostatischen Verfahren andere Verfahren zur Anwendung kommen. Allerdings dürfen die Länder nicht wie bisher mehrere Verfahren gleichzeitig anwenden. Das heißt: Sie müssen sich für ein einziges Verfahren entscheiden.

Kompromiss bei der Ausweisung Roter Gebiete

Nach ersten Berechnungen der Länder wird sich die Gebietskulisse deutschlandweit bei Nitrat von derzeit rund 2,0 Mio. auf etwa 2,9 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche vergrößern. Dies entspricht einer Zunahme der Fläche der sogenannten Roten Gebiete von rund 45 Prozent. Nach der Binnendifferenzierung von 2020 hätten die Länder fast 3,5 Mio. Hektar als Rote Gebiete einstufen müssen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) würdigte die Billigung der geplanten Neuausweisung Nitrat-belasteter, sogenannter Roter Gebiete durch die EU-Kommission als potenziell guten ersten Schritt zum Schutz des Grundwassers. Die Organisation forderte die Bundesländer auf, einer auf wissenschaftlichen Daten basierenden Einigung unbedingt zuzustimmen und sie effektiv in die Praxis umzusetzen. (hp)



Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper