Die Förderung nach der bisher geltenden RZWas wird mit den neuen "RZWas 2021" um weitere vier Jahre bis Ende 2024 verlängert. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber hatte sich für die Fortführung der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben – kurz RZWas – eingesetzt, um die Kommunen auch weiterhin bei den Gemeinschaftsaufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung unterstützen zu können.
Glauber betonte dazu in München: "Die Förderung ist wichtig für die Sanierung bestehender Trink- und Abwasseranlagen und bei der Schaffung leistungsfähiger Verbundstrukturen. Verbundleitungen sorgen vor allem bei Trockenheit und Dürreperioden für mehr Versorgungssicherheit.“
Anträge nach alter Regelung bis 1. Februar
Die neue Richtlinie tritt am 1. April 2021 in Kraft. Sie setzt die Härtefall-Förderung zur Sanierung von kommunalen Anlagen fort. Die neuen Zuwendungsbescheide werden künftig – unabhängig von der Laufzeit der Förderrichtlinie – eine Geltungsdauer von vier Jahren haben. Damit bleibt genügend Zeit für die Umsetzung der Vorhaben.
Wer die Fördervoraussetzungen der RZWas 2021 nicht mehr erreichen sollte, kann sich mit einem Antrag bis zum 1. Februar 2021 noch die Förderung nach der bisherigen Förderrichtlinie RZWas 2018 sichern. (hp)
