Mit dem neuen GIS-System können beispielsweise neue Trinkwasserleitungen besser geplant werden.

Mit dem neuen GIS-System können beispielsweise neue Trinkwasserleitungen besser geplant werden.

Bild: © noon@photo/AdobeStock

Im Frühjahr 2023 kommt nach über 20 Jahren erstmals eine komplett überarbeitete Fassung der deutschen Trinkwasserverordnung zur Verabschiedung in den Bundesrat. Die im Vergleich deutlich umfangreichere Verordnung setzt die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie um.

Der bislang vorliegende Referentenentwurf wird aus Sicht des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) in vielen Punkten den Anforderungen der Branche an ein modernes Trinkwassermanagement gerecht. Erstmals gibt es verpflichtende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikobewertung für das Wasserversorgungssystem bis zur Entnahmearmatur bei den Verbraucher:innen.

Neue Aufgaben für die Gesundheitsämter

„Wir begrüßen diesen Ansatz, den wir bereits seit 2008 in unserem Technischen Regelwerk verankert haben“, sagte Wolf Merkel, DVGW-Vorstand Wasser. „Er stellt u.a. sicher, dass die Untersuchungspläne künftig passgenau auf das jeweilige Versorgungssystem ausgelegt werden können.“

Insgesamt werden mit der neuen Verordnung auch bei den Gesundheitsämtern die Aufgaben zunehmen. Hier bedarf es einer neuen Philosophie der Zusammenarbeit. „Deshalb setzen wir uns dafür ein, bei Risikobewertung und Risikomanagement bewährte Managementsysteme der Branche oder digitale Tools zu nutzen, wie z.B. das Technische Sicherheitsmanagement TSM oder TrimOnline“, sagt Merkel.

Kritik an Grenzwerten

Mit der neuen Verordnung werden auch Grenzwerte für Trinkwasser neu aufgenommen bzw. vorhandene verschärft. So wird zum PFAS-Grenzwert der EU-Trinkwasserrichtlinie in Deutschland für vier PFAS strengere Grenzwerte definiert. Diese sollen auf 20 Nanogramm pro Liter Trinkwasser festgelegt werden. Die verschärften Grenzwerte für Chrom und Arsen sind hingegen aus Sicht des DVGW nicht nachvollziehbar. „Hier besteht sicherlich noch weiterer Klärungsbedarf mit dem Bundesgesundheitsamt und dem Umweltbundesamt”, stellt Merkel fest.

Ein weiterer Kritikpunkt sind die neuen Überwachungs- bzw. Meldepflichten. Wasserversorger und Installateure sollen künftig Informationen im Zusammenhang mit Bleileitungen in Gebäuden an das Gesundheitsamt melden. Merkel hält es aber nicht für nachvollziehbar, dass staatliche Überwachungsaufgaben auf Wasserversorger und Installateure abgewälzt werden sollen. (hp)









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