Etwa 12 bis 13 Prozent des Hamburger Trinkwasserbedarfs werden aus der Nordheide gedeckt.

Etwa 12 bis 13 Prozent des Hamburger Trinkwasserbedarfs werden aus der Nordheide gedeckt.

Bild: © Jonas Tebbe/Unsplash

Hamburg Wasser wird den Rechtsstreit zur Förderung von Grundwasser in der Nordheide beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg fortführen. Der Wasserversorger hat am Mittwoch Berufung beim Verwaltungsgericht der Hansestadt eingelegt.

Dieses hatte am 11. Oktober in erster Instanz geurteilt, dass die vom Landkreis Harburg erteilte „gehobene Erlaubnis“ über eine jährliche Förderung von 16,1 Mio. Kubikmeter Grundwasser zulässig sei. Der Wasserversorger wollte zuvor eine „Bewilligung“ erreichen, die mehr Rechtssicherheit erlaubt.

Keine neuen Gesichtspunkte

Nach umfassender Prüfung der Urteilsbegründung haben sich für Hamburg Wasser keine neuen Gesichtspunkte ergeben. Der Versorger hält daher an seiner bisherigen Rechtsauffassung fest.  „Mit der Wasserförderung in der Nordheide stehen wir in der Verantwortung, mehr als 300.000 Menschen im Hamburger Westen und in Heimfeld im Süden der Stadt verlässlich mit Trinkwasser zu versorgen“, sagt Ingo Hannemann, Geschäftsführer von Hamburg Wasser.

„Für diese Aufgabe benötigen wir eine hinreichende rechtliche Grundlage. Aus unserer Sicht kann dies nur eine Bewilligung sein. Eine davon abweichende Gestattungsform wäre ein kritisches Signal für die gesamte Branche“, so der Chef des Wasserversorgers. Zwar hat das Gericht im Oktober in erster Instanz die Versorgungssicherheit als wichtigen Punkt bestätigt, dennoch räumte es dem Landkreis Harburg Ermessensspielräume in Bezug auf die Gestattungsform sowie die Menge ein und wies die Klage ab.

Begründung zur Abweisung weiterer Klagen

Zeitgleich wurden damals noch fünf weitere Klagen, darunter von einem Umweltverband und mehreren Grundstückseigentümern, verhandelt, die das Gericht nach umfassender Anhörung diverser Gutachter als unbegründet abgewiesen hatte. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht, dass das von Hamburg Wasser gewählte Modell zur Ermittlung möglicher Umweltauswirkungen der Grundwasserförderung auch unter Berücksichtigung der zugrunde gelegten Klimadaten nicht zu beanstanden sei. (hp)

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