Die Wasserbranche bleibt hartnäckig: Eine systematische Erfassung der Nitrateinträge ist unabdingbar.

Die Wasserbranche bleibt hartnäckig: Eine systematische Erfassung der Nitrateinträge ist unabdingbar.

Bild: © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Trotz der heftigen Kritik der Wasserverbände hält die Bundesregierung an der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Streichung der Stoffstrombilanz fest. Das zeigt der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des deutschen Düngerechts, den das Bundeskabinett am Mittwoch, 29. April 2026, beschlossen hat.

Im Kern verfolgt die Bundesregierung eine langfristige Neuausrichtung: Wer das Grundwasser belastet, soll stärker in die Pflicht genommen werden. Wer hingegen nachweislich gewässerschonend wirtschaftet, soll von Auflagen entlastet werden.

Als zentrales Instrument dafür sieht das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium ein bundesweites Wirkungsmonitoring auf Basis der Bewirtschaftungs- und Düngedaten landwirtschaftlicher Betriebe. Es soll flächendeckend überprüfen, wie sich die Düngung auf die Gewässer auswirkt – möglichst ohne zusätzlichen Meldeaufwand, indem bereits vorhandene Behördendaten genutzt werden. Um Doppelmeldungen zu vermeiden, dürfen beteiligte Behörden die Monitoringdaten untereinander austauschen.

Stoffstrombilanz endgültig gestrichen

Damit wird endgültig die formale Abkehr von der Stoffstrombilanzierung vollzogen, was von den Wasserverbänden heftig kritisiert wurde. Die Regelung war bereits im Juli 2025 per Verordnung aufgehoben worden und wird nun auch aus dem Düngegesetz gestrichen.

Die Stoffstrombilanzverordnung hatte seit 2018 größere Betriebe verpflichtet, detailliert alle Nährstoffflüsse zu dokumentieren. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) verteidigte die Abschaffung als Abbau überbordender Bürokratie. Dass dieser Schritt im Koalitionsvertrag vereinbart war, macht ihn politisch kaum angreifbar – faktisch aber nicht weniger umstritten.

Neben dem Monitoring schafft das Gesetz außerdem die nationalen Rechtsgrundlagen zur Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung mit einheitlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Düngeprodukte. Zuständig für Zulassung und Überwachung wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Mit dem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung nach eigener Einschätzung auch ihren Zusagen gegenüber der EU-Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren nach – die endgültige Einstellung des Verfahrens bleibt aber vom Inkrafttreten des Gesetzes abhängig.

VKU: Nachschärfung im parlamentarischen Verfahren

Dass das neue Düngerecht nicht ohne Widerspruch bleibt, zeigen die Reaktionen der Wasserverbände. Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), erkennt im Kabinettsbeschluss zwar einen wichtigen Schritt, mahnt aber zur Konsequenz: Der Entwurf müsse im parlamentarischen Verfahren zwingend nachgeschärft werden: "Kernstück müsse eine verbindliche und transparente Nährstoffbilanzierung sein."

Specht verweist auch auf die wirtschaftliche Dimension: Viele Wasserwerke müssten heute bereits aufwendig nachhelfen, um Grenzwerte einzuhalten – die Kosten dafür trügen letztlich die Verbraucher. Klare und vorbeugende Regeln seien ökologisch wie ökonomisch der deutlich vernünftigere Weg. Zudem bleibe die Anpassung der Düngeverordnung dringend notwendig, ohne die die Länder nitratbelastete rote Gebiete nicht rechtssicher ausweisen könnten. "Weitere Verzögerungen wären fahrlässig", sagte der VKU-Vize.

BDEW: Monitoring greift zu kurz

Ähnlich positioniert sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser Martin Weyand sieht den Wegfall der Stoffstrombilanz kritisch: Eine verbindliche betriebliche Nährstoffbilanzierung bleibe unverzichtbar, "um Stickstoffüberschüsse verursachergerecht zu erfassen und gezielt zu reduzieren". Das geplante Wirkungsmonitoring greife zu kurz, da es vor allem auf aggregierten Daten basiere und keine systematische Erfassung betrieblicher Nährstoffflüsse vorsehe.

Der BDEW dringt zudem auf zügige Lösungen für die roten Gebiete. "Offen ist, wie ein wirksames nationales Nitrat-Aktionsprogramm auf den Weg gebracht werden soll. Letztlich kann es nur dann erfolgreich sein, wenn damit eine Verminderung der Nitrateinträge verbunden ist", nimmt Weyand zu dem Kabinettsbeschluss Stellung.

DVGW: Jetzt zügig zustimmen

Wasser-Vorstand Wolf Merkel vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) bezeichnet den Kabinettsbeschluss als "überfällig" und appelliert an Bundestag und Bundesrat, dem Gesetz nun schnell zuzustimmen – gerade mit Blick auf die laufende Düngesaison.

Der DVGW betont die europäische Verantwortung Deutschlands: "Ein erneutes Zurückbleiben hinter den Anforderungen des Gewässerschutzes würde nicht nur neue Vertragsverletzungsverfahren riskieren, sondern auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit der deutschen Umweltgesetzgebung untergraben", äußerte sich Merkel.

Entscheidend sei ein verbindliches, verursachergerechtes Monitoring, das Nährstoffeinträge nachvollziehbar erfasse. Ob das neue Düngegesetz diesem Anspruch gerecht werde, werde die Praxis zeigen.

Noch ein langer Weg bis zum Gesetz

Trotz der unterschiedlichen Akzente ist die Botschaft von VKU, BDEW und DVGW einheitlich: Der Kabinettsbeschluss ist ein notwendiger, aber noch kein hinreichender Schritt. Alle drei fordern eine verbindliche Nährstofferfassung auf Betriebsebene, Rechtssicherheit für die roten Gebiete und ein ambitioniertes Nitrat-Aktionsprogramm mit messbarer Wirkung.

Die inhaltliche Auseinandersetzung über die Wirksamkeit des neuen Düngerechts hat damit erst begonnen – in Bundestag und Bundesrat werden die Wasserverbände weiter auf Nachbesserungen dringen.

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