Der Bund sollte Zuständigkeiten und Pflichten festlegen, insbesondere wo die Abwasserbeseitigungspflicht endet, die öffentliche Gefahrenabwehr beginnt und wann die Eigenvorsorge zwingend gefordert ist.

Der Bund sollte Zuständigkeiten und Pflichten festlegen, insbesondere wo die Abwasserbeseitigungspflicht endet, die öffentliche Gefahrenabwehr beginnt und wann die Eigenvorsorge zwingend gefordert ist.

Bild: © Animaflora PicsStock/AdobeStock

Starkregengefahrenkarten in Verbindung mit einem gesamtkommunalen Starkregenrisikomanagement bilden eine wirksame Vorsorge vor den Folgen von Starkregenereignissen, stellt der VKU in einem Positionspapier fest. Extremwetterereignisse infolge des Klimawandels verlangen einen anderen Umgang mit Niederschlagswasser in der Fläche. Deshalb sollten die Planverfahren daran ausgerichtet werden.

Starkregengefahrenkarten sind ein wirksames Mittel, um auf gefährdete Bereiche innerhalb der Kommune aufmerksam zu machen. Damit haben alle Personen einer Kommune die Chance, sich schnell und einfach über ihre Gefährdung zu informieren. Die lokalen und regionalen Gegebenheiten in Deutschland sind allerdings sehr unterschiedlich. Daher benötigen die Verantwortlichen vor Ort die Möglichkeit, passgenaue Lösungen zu erarbeiten.

Klärung rechtlicher Fragen

Die Erstellung und Veröffentlichung solcher Karten werfen rechtliche Fragen auf. Ein zukünftiger Regulierungsrahmen sollte nach Empfehlung des VKU Lücken schließen und mit Blick auf regionale Unterschiede einen angemessenen Vollzug sicherstellen.

Die Erstellung von Starkregenkarten benötigt überdies klare Regelungen für die Finanzierung. Einige Bundesländer haben hierzu bereits Vorgaben erlassen, insgesamt besteht jedoch ein Flickenteppich und es fehlt ein langfristiges Finanzierungsinstrument, wie der VKU feststellt. Bund und Länder sollten einheitliche Finanzierungsvorgaben und -instrumente schaffen. (hp)

Das Positionspapier finden Sie hier.

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