Blick auf das Straßenschild „Tesla Straße 1“ vor der Baustelle der Tesla-Fabrik.

Blick auf das Straßenschild „Tesla Straße 1“ vor der Baustelle der Tesla-Fabrik.

Bild: © Jörg Carstensen/dpa

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) verhandelt am 4. März über die Klage von Umweltverbänden gegen eine wasserrechtliche Genehmigung, die auch das Tesla-Werk bei Berlin betrifft. Das Gericht bestätigte am Mittwoch entsprechende Informationen der Bürgerinitiative Grünheide, wo die Fabrik des US-Elektroautoherstellers gebaut wird. Der ursprüngliche Termin am 11. Februar konnte wegen der Erkrankung des Prozessbevollmächtigten der Kläger nicht stattfinden.

Grüne Liga und der Naturschutzbund Nabu haben gegen eine vom Landesamt für Umwelt am 28. Februar 2020 erteilte Genehmigung für die sogenannte Wasserfassung Eggersdorf geklagt. Aus Sicht der beiden Verbände fehlen die nötigen Prüfungen (Aktenzeichen VG 5 K 469/21).

Kontroverse um Tesla

Sollte die wasserrechtliche Bewilligung vom Verwaltungsgericht aufgehoben werden, sieht der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) die Lieferung an Tesla von bis zu 1,4 Mio. Kubikmetern jährlich in Gefahr. Der WSE warnte Mitte Januar, dass «es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Erhöhung der Genehmigungsmengen in Eggersdorf im März 2020 und dem Vertrag mit Tesla gibt».

Tesla erklärt zu dem Gerichtsverfahren hingegen, es bestehe «kein direkter Zusammenhang» zum Unternehmen. Dieses pocht auf Aussagen der brandenburgischen Landesregierung, wonach die Wasserversorgung der Menschen in der Region und der Tesla-Fabrik nicht gefährdet sei. (dpa/hp)

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