Wasser

Niedersachsen: Schärfere Düngeregeln gelten künftig auf weniger Flächen

Die neue Regelung soll das Verursacher-Prinzip stärker miteinbeziehen. Grundlage ist eine neue Verwaltungsvorschrift von Bund und Ländern, die dies ermöglicht.
12.11.2020

Die hohe Nitratbelastung in manchen landwirtschaftlichen Flächen ist von der EU als Problem erkannt worden. Viele Bauern haben gegen eine Verschärfung der Vorschriften protestiert. (Symbolbild)

Die im Frühjahr verschärften Düngeregeln für Landwirte werden in Niedersachsen künftig auf weniger Flächen als zunächst beschlossen gelten. Eine Neubewertung der "roten Gebiete" mit einer hohen Nitratbelastung sei gerade angelaufen, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) am Mittwoch im Landtag in Hannover.

Die Grundlage sei eine von Bund und Ländern im September beschlossene Verwaltungsvorschrift, nach der beim Ausweisen der Gebiete das Verursacher-Prinzip stärker berücksichtigt werden kann. "Wir sind gerade dabei, unsere Karten dem Verursacher-Prinzip anzupassen", sagte die Ministerin. Die Gebiete würden gegenüber dem bisherigen Stand kleiner werden.

Verursacher sollen stärker haften

Das Verursacher-Prinzip besagt, dass von Einschränkungen nur die Landwirte betroffen sein sollen, die mit Gülle das Grundwasser übermäßig belasten und nicht auch Landwirte in der Umgebung, die zu der Problemsituation nicht beigetragen haben. Messstellen sollen dazu differenzierter genutzt werden, um nicht nur den Zustand des Grundwassers festzustellen, sondern zu ermitteln, wo zuvor die Belastung ins Erdreich gelangt ist.

Bisher zählen 39 Prozent der Landesfläche zu den "roten Gebieten". Die Düngeregeln zum Schutz des Grundwassers sind vielen Bauern ein Dorn im Auge. Lange hatten sie dagegen protestiert, die Vorgaben wie von der Europäischen Union gefordert zu verschärfen.

Der Bundesrat hatte die neue Düngeverordnung im März dennoch gebilligt – ohne Zustimmung aus Niedersachsen. Angesichts der Corona-Epidemie gelten zusätzliche Maßnahmen in den besonders belasteten "roten Gebieten" erst von 2021 an. (dpa/jk)