Gerade die Landwirtschaft sorgt für einen hohen Eintrag von Stickstoff und Phosphor in den Boden.

Gerade die Landwirtschaft sorgt für einen hohen Eintrag von Stickstoff und Phosphor in den Boden.

Bild: © Michael Mertes/Pixelio

Auch nach der Reform des Düngerechts entsprechen die Vorgaben für Landwirte einem Rechtsgutachten im Auftrag der deutschen Stadtwerke zufolge nicht dem EU-Recht. Im vergangenen Juni hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Deutschland jahrelang zu wenig gegen überhöhte Nitratwerte im Grundwasser unternommen hatte. Im Lichte dieses Urteils müssten auch die 2017 reformierten Düngeregeln überarbeitet werden, schreibt die Rechtsexpertin Ines Härtel von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Das Gutachten liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Das Urteil bezog sich auf ältere Regeln, habe aber Relevanz für die aktuelle Düngeverordnung, da es Aussagen zu den Anforderungen an die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie mache. Um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, müsse die Verordnung verschärft werden. Sie sei "nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geeignet", die EU-Ziele einzuhalten.

Belastung liegt an vielen Stellen über dem EU-Grenzwert

Die Nitratbelastung im Grundwasser liegt in Deutschland an vielen Stellen über dem EU-Grenzwert. Nitrat stammt oft aus der Düngung mit Gülle. Nach dem Urteil hatte die Bundesregierung angekündigt, mit Brüssel über Konsequenzen zu sprechen. Daten darüber, wie das neue Düngerecht sich in der Praxis auswirkt, sind noch nicht bekannt.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dem auch viele Trinkwasserversorger angehören, sieht sich durch das Gutachten in seiner Kritik am neuen Düngerecht bestätigt. "Dort sind damals auf der Zielgeraden noch einige Schlupflöcher eingebaut worden, so dass zum Teil sogar mehr als vorher gedüngt werden kann", sagte VKU-Vizepräsident Karsten Specht am Mittwoch der dpa. Insbesondere die Maßnahmen in den nitratbelasteten Gebieten seien nicht ausreichend. Die Bundesländer müssten ermächtigt werden, in diesen Gebieten verstärkt gegenzusteuern – und dann auch handeln. (dpa/al)

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