Wasser

Selm kassiert Niederlage im Rechtsstreit mit Gelsenwasser

Oberlandesgericht Düsseldorf: In letzter Instanz wurde die Vergabe der Wasserkonzession als rechtswidrig erklärt. Gelsenwasser darf Netz weiterbetreiben.
22.03.2018

Das VG Göttingen urteilt: Grundstückseigentümer müssen nicht hinnehmen, dass sie aus Klimaschutzgründen gezwungen werden, kommunale Nahwärmenetze zu nutzen.

Endlich kehrt Ruhe in den Rechtsstreit um die Wasserversorgung in der nordrhein-westfälischen Stadt Selm ein. Seit der Neuvergabe der Konzession an die Stadtwerke Selm, an denen die Stadt beteiligt ist, herrschte zwischen Gelsenwasser und der Stadt Uneinigkeit über die Herausgabe der Netze und Anlagen. Nun erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) die Vergabe der Konzession zur Wasserversorgung für rechtswidrig. Das teilte Gelsenwasser nach der Verhandlung am Mittwoch mit.

Nachdem Selm im Jahr 2014 vor dem Landgericht Essen Recht bekommen hatte und Gelsenwasser zur Herausgabe der Netze verpflichtet wurde, hat sich das Blatt im Revisionsverfahren vor dem OLG Düsseldorf gewendet. Die Richter kamen nämlich zu dem Schluss, dass die Stadt bei der Konzessionsvergabe 2012 erheblich gegen kartellrechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

Verstoß gegen Transparenz und Diskriminierungsverbot

Insbesondere wurde gegen das Transparenzgebot und das Diskriminierungsverbot verstoßen, begründete das Gericht sein Urteil. So habe der gesamte Verlauf des Verfahrens gezeigt, dass von Anfang an klar gewesen sei, an welchen Bieter die Konzession vergeben werden sollte. Die rechtswidrige Konzessionsvergabe bedeutet wiederum, dass Gelsenwasser weiterhin das Wassernetz betreiben darf und nicht an die Stadt übergeben muss.

Das Oberlandesgericht hat keine Möglichkeit der Revision eingeräumt. Selm kann zwar eine Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Ob dieser stattgegeben wird, bleibt offen. Sicher ist hingegen: Falls die Stadt das Konzessionsverfahren neu durchführt, wird sich Gelsenwasser wieder beteiligen. Das kündigte der Trinkwasserversorger bereits an. (ls)