Mit seiner Entscheidung vom 4. Mai und der am 16. August erfolgten rechtskräftigen Erklärung des Urteils stärkt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) den freien Zugang zu Umweltinformationen. Demnach müssen die Landwirte in den 800 Quadratkilometer großen Wasserschutzgebieten des Zweckverbands Landeswasserversorgung (LW) im Alb-Donau-Kreis und in den Landkreisen Heidenheim und Aalen zukünftig Angaben zu den auf den Wiesen und Feldern ausgebrachten Spritzmitteln machen. Diese Informationen müssen die Bauern dem Wasserversorgungsunternehmen über die Landesbehörden zur Verfügung stellen.
„Damit werden in Baden-Württemberg endlich die Bestimmungen einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2009 umgesetzt“, heißt es in einer Mitteilung der LW. Der VGH habe damit die Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Sigmaringen aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Die Wasserversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg und in den anderen Bundesländern hätten nun Rechtssicherheit und ebenfalls die Möglichkeit, die entsprechenden Daten vom Land einzufordern, um eventuelle Spritzmittel-Einträge in das Grundwasser rascher zu erkennen und bei Bedarf die notwendigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Erfolglose Verhandlungen mit Landwirten
Unerwartete und zum Teil besorgniserregende Spritzmittelfunde in der Donau und in den Bächen und Wassergräben in den Wasserschutzgebieten und in der Nähe der Wassergewinnungsanlagen, aber auch die langjährig erfolglosen Verhandlungen mit der Landwirtschaft und dem Land haben die LW veranlasst, Klage gegenüber dem Land einzureichen, um geltendes EU-Recht einzufordern und durchzusetzen. Die Klage der LW basiert auf Artikel 67 Absatz (1) der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und auf § 24 des baden-württembergischen Umweltverwaltungsgesetzes.
Konkret hatte die LW die Landwirtschaftsverwaltung aufgefordert, die nach Maßgabe von § 11 des Pflanzenschutzgesetzes erfassten Aufzeichnungen der landwirtschaftlichen Betriebe über ausgebrachte Pflanzenschutzmittel anonymisiert weiterzugeben. Bislang hätten die Landwirtschaftsbehörden Datentransparenz verweigert und den freien Zugang zu Umweltinformationen verwehrt, heißt es in der LW-Mitteilung. Wie bereits die Verwaltungsgerichte gibt nun auch der VGH der LW in fast allen Punkten ihrer Klage recht. Lediglich der LW-Forderung zu einer automatisierten und regelmäßigen Herausgabe der Daten in den kommenden Jahren wurde widersprochen. Die Daten können jedoch jahresweise angefordert werden.
Freier Zugang zu Umweltinformationen
Die Richter des VGH bestätigten, dass innerhalb der EU grundsätzlich das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen besteht. Dies gelte auch im vorliegenden Fall für die Daten zum Spritzmittelgebrauch in der Landwirtschaft. Daten zum Einsatz dieser Stoffe, die von den Landwirten ohnehin aufgezeichnet werden, müssen im Interesse des Umwelt- und Gewässerschutzes bei Bedarf ausgewertet und beurteilt werden können. Das baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, das die Daten geheim halten wollte, komme hier seiner Verpflichtung nicht nach und handle europarechtswidrig, so der Tenor der Richter. Die EU-Verordnung besagt ausdrücklich, dass ein Wasserversorgungsunternehmen ohne Angabe von Gründen einen Rechtsanspruch auf Umweltdaten hat.
„Die Entscheidung des VGH Mannheim ist ein großer Erfolg für den Grundwasser- und Gewässerschutz und damit für eine sichere Trinkwasserversorgung im Land“, sagt Frieder Haakh, technischer Geschäftsführer der LW, die rund 3 Mio. Menschen in Baden-Württemberg und Bayern mit Trinkwasser versorgt. „Nachdem sich das Land Baden-Württemberg dazu verpflichtet hat, den Einsatz von Spritzmitteln in den kommenden Jahren deutlich zu reduzieren, ist es selbstverständlich, dass endlich Transparenz hinsichtlich der Stoffe und Einsatzmengen hergestellt wird. Ein Erfolg dieser Verpflichtung kann nur auf Basis von Zahlen, Daten und Fakten nachvollzogen werden. Die Wasserversorgungsunternehmen im Land sehen den Einsatz von Pestiziden in den Wasserschutzgebieten kritisch. Dies trifft in besonderer Weise auf die flachgründigen Böden der Schwäbischen Alb zu.“
Anfragen zu Nitrat geplant
Zum Vorschlag der LW zu einer Zusammenarbeit bei der Übermittlung und Auswertung der Spritzmitteldaten gebe es laut der Mitteilung inzwischen erste positive Signale seitens der Landesverwaltung. Im nächsten Schritt will der Versorger das Land auffordern, auch die Daten zur Ausbringung von Düngemitteln, insbesondere Nitrat, herauszugeben. Die LW geht davon aus, dass das auf Grundlage des VGH-Urteils ohne größeren Aufwand möglich ist. (hp)
