Wasser

Spurenstoffstrategie auf den Weg gebracht

Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Branchenvertretern hat das Bundesumweltministerium die Basis für den Kampf gegen Arzneimittelrückstände gelegt. Eine vierte Reinigungsstufe zählt bedingt dazu:
19.03.2019

Über das Abwasser gelangen Medikamentenreste in den Wasserkreislauf. Mit einer Spurenstoffstrategie soll der Eintrag nun vermindert werden.

Unternehmen, Umweltverbände, Länder, Kommunen und Vertreter der Wasserwirtschaft haben am Dienstag einen konsequenten Schritt in Richtung Gewässerschutz gemacht. Auf Initiative des Bundesumweltministeriums haben sich die Akteure auf konkrete Maßnahmen im Kampf gegen Spurenstoffe geeinigt. Eine vierte Reinigungsstufe gilt nicht als Allheilmittel.

Der Handlungsbedarf für einen verstärken Schutz des Grund- und Trinkwassers liegt für Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) auf der Hand: "Immer häufiger finden wir Rückstände von Arzneimitteln und anderen Chemikalien in unseren Gewässern. Dort gehören sie nicht hin: Sie können der Umwelt schaden und die Trinkwassergewinnung erschweren." Damit es künftig erst gar nicht soweit kommt, will die Ministerin nicht nur auf das Verursacherprinzip setzen: "Wir werden den Eintrag von Spurenstoffen in Gewässer reduzieren – von der Quelle bis zur Kläranlage."

Kein Zwang zur erweiterten Reinigungsstufe

Erste Maßnahmen sollen in einer Pilotphase auf ihre Praxistauglichkeit und Wirksamkeit überprüft werden. Auf der Grundlage der Auswertungen soll dann eine Spurenstoffstrategie ausgearbeitet werden. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:

  • Über gemeinsame Bewertungskriterien soll festgelegt werden, welche Spurenstoffe für den Gewässerschutz besonders relevant sind.
  • Die Hersteller haben sich dazu bekannt, konkrete Minderungsmaßnahmen für einzelne dieser Spurenstoffe zu ergreifen.
  • Die Teilnehmer haben einen Orientierungsrahmen formuliert, um zu prüfen, an welchen Kläranlagen in Deutschland eine erweiterte Abwasserbehandlung zur Elimination von Spurenstoffen besonders sinnvoll ist. Die Länder können anhand dieses Rahmens Kläranlagen identifizieren, die dahingehend nachgerüstet werden sollen.
  • Röntgenkontrastmittel sollen künftig nicht mehr im Abwasser entsorgt werden. Diese sind extrem langlebig. Auch wenn es noch keinen Nachweis über ihre Umweltschädlichkeit gibt, werden die beteiligten Akteure prüfen, wie sie diese noch vor Ort in der Praxis oder im Krankenhaus anderweitig entsorgen können.
  • Durch gemeinsame Informationskampagnen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher für den gewässerschonenden Umgang mit diesen Stoffen sensibilisiert werden.

Erste Stimmen aus der Trinkwasserbranche

BDEW-Vizepräsident Jörg Simon begrüßt die Einzelfallregelung zur vierten Reinigungsstufe: Es sei ein großer Fortschritt, dass mit den Bundesländern jetzt Einvernehmen bestehe, keine Verpflichtung zum Bau einer vierten Reinigungsstufe bei Kläranlagen einzuführen, sondern eine einzelfallbezogene und sachgerechte Betrachtung der jeweiligen Gewässer- und Nutzungssituation umzusetzen, sagte er. "Da Kläranlagen auch mit neuen Techniken nicht alle Stoffe herausfiltern können, müssen wir an der Quelle der Verschmutzung ansetzen. Das Verursacherprinzip muss gestärkt werden, die Abwasserwirtschaft ist nicht der Reparaturbetrieb unserer Gesellschaft", heißt es weiter. (ls)