Wasser ist unter ständiger Kontrolle der Behörden.

Wasser ist unter ständiger Kontrolle der Behörden.

Bild: © Sigrid Roßmann/pixelio.de

6,5 Mio. Euro beträgt der Schaden, den der PFC-Skandal in Baden-Württemberg die Stadtwerke Rastatt kostet. Seit Jahren trägt die Vogel AG PFC-haltigen Kompost auf den Feldern im Versorgungsgebiet der Stadtwerke aus. Der Folge: Die polyfluorierten Chemikalien gelangen ins Grundwasser und die Stadtwerke haben Müh und Not, die Rückstände aus ihrem Trinkwasser zu filtern. Nun haben sie Klage beim Landgericht Baden-Baden eingereicht.

Nachdem die Verunreinigung im Jahr 2012 bei einer Grundwasser-Vollanalyse entdeckt worden war, musste der Versorger das Wasserwerk Niederbühl dauerhaft schließen. Der Standort Rauental wurde fünf Jahre lang um aufwendige Filtertechniken ergänzt und konnte erst dann wieder den Betrieb aufnehmen. Doch nicht nur das kostete jede Menge Gekd, auch die Entwicklung und Tests verschiedener Filterverfahren bei der Aufbereitung von PFC sowie die Beobachtung des Grundwassers schlugen zu Buche.

Verbraucher zahlen mit

Für all die Schäden soll nun der Verursacher aufkommen, so die Überzeugung der Rastatter. Vogel mischte in allen drei von ihr betriebenen Kompostier-Anlagen mehr als das Zehnfache an diversen Rückständen aus der Papierindustrie bei, darunter auch PFC-belastete. Die Stadtwerke mussten wegen der Verunreinigung bereits zweimal ihre Wasserpreise anheben, um eine wirtschaftliche Mindestabsicherung des Unternehmens zu erzielen.

Nicht zum ersten Mal wird im PFC-Fall geklagt, bereits 2013 hatten die Stadtwerke Strafanzeige gegen unbekannt gestellt. Das Verfahren war allerdings aufgrund mangelnder Beweise eingestellt worden. Das aktuelle Verfahren stützt sich auf die Verursacherhaftung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz, dem Umweltschadensgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz. Zudem spielt auch die Verschuldungshaftung, die im BGB geregelt ist, eine Rolle.

Trinkwasserverordnung nicht auf PFC ausgelegt

Prinzipiell gibt es noch keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung für die Chemikalien, sondern lediglich Richtwerte, die das Umweltbundesamt festgelegt hat. Allgemein gilt allerdings: PFC sind künstlich hergestellte Kohlenstoffketten, die sich nicht abbauen und im Verdacht stehen, sich schädlich auf den menschlichen Organismus auszuwirken. (ls)

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