Die 84 privatwirtschaftlichen Unternehmen versorgen vor allem Kunden in Städten, größeren Gemeinden und Ballungszentren.

Die 84 privatwirtschaftlichen Unternehmen versorgen vor allem Kunden in Städten, größeren Gemeinden und Ballungszentren.

Von Elwine Happ-Frank

Aus einer Untersuchung der Landeskartellbehörde für Energie und Wasser Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Januar 2025 geht hervor, dass die Entgelte von 84 privatrechtlichen Wasserversorgern seit 2023 im Schnitt um 13,49 Prozent gestiegen sind. Die 84 Unternehmen versorgen vor allem Kunden in Städten, größeren Gemeinden und Ballungszentren. Ihr Anteil, gemessen an der Gesamtabgabemenge von Trinkwasser in Baden-Württemberg, liegt bei etwa 45 Prozent. Insgesamt gibt es in dem Bundesland mehr als tausend Wasserversorger.

Die Übersicht der Landeskartellbehörde bezieht sich auf einen repräsentativen Jahresverbrauch eines Vier-Personenhaushalts in Höhe von 150 Kubikmetern Wasser. Derzeit entstehen für einen solchen Haushalt durchschnittliche Jahreskosten von 515,95 Euro (brutto) beziehungsweise 3,44 Euro je Kubikmeter (brutto). Das entspricht einem durchschnittlichen Preisanstieg von 13,49 Prozent im Vergleich zur letzten Erhebung der Kartellbehörde im März 2023.

Nach wie vor gibt es deutliche Preisunterschiede zwischen den einzelnen Wasserversorgungsunternehmen, stellt die Landeskartellbehörde, die zum baden-württembergischen Umweltministerium gehört, fest. Die Jahreskosten der beiden derzeit teuersten Wasserversorgungsunternehmen für den Referenzfall belaufen sich auf 672 Euro (Stadtwerke Mühlacker) beziehungsweise auf 650,76 Euro (Stadtwerke Backnang). Die beiden günstigsten Versorger stellten ihren Kund:innen 341,76 Euro (Regionalnetze Linzgau) beziehungsweise 365,70 Euro (Stadtwerke Bad Herrenalb) in Rechnung.

Einfluss lokaler Besonderheiten

Den Unterschied zwischen dem teuersten und dem billigsten Versorger hat die Landeskartellbehörde durchaus im Blick. Immerhin beträgt bei der aktuellen Untersuchung 65 Prozent. Dabei sei beim Vergleich mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen, ob Preisunterschiede durch individuelle Rahmenbedingungen erklärbar sind.

Hierzu zählen nach Angaben der Landeskartellbehörde beispielsweise die Kosten für den Wasserbezug beziehungsweise die Wassergewinnung und -aufbereitung, topografische Gegebenheiten und Bodenverhältnisse sowie der Zustand und das Alter des Leitungsnetzes. Dabei werden Wartungskosten, Sanierungsaufwand, Kapitalkosten und Wasserverluste analysiert.

"Werden bei der Erhebung der Wasserpreise einzelne Auffälligkeiten sichtbar oder liegen sonstige konkrete Anhaltspunkte vor, auf die die Kartellbehörde beispielsweise im Rahmen von Beschwerden von Letztverbraucher:innen hingewiesen wird, kann sie Prüfungen aufnehmen", teilt die Landeskartellbehörde mit. Sofern sich dabei aufgrund konkreter Umstände der Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung ergeben sollte, erfolgt eine nähere Überprüfung des konkreten Sachverhalts "einzelfallabhängig anhand kartellrechtlicher Maßstäbe".

Untersuchung bei Auffälligkeiten

Seit 2023 wurde bei elf Preisgestaltungen Anlass für nähere kartellrechtliche Nachfragen und Ermittlungen durch die Behörde festgestellt. In diesen Fällen konnte laut Mitteilung "bisher kein belastbarer Verdacht eines Kartellrechtsverstoßes festgestellt werden".

Ob die örtliche Wasserversorgung privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisiert wird, stellt eine kommunale und unternehmerische Entscheidung der jeweiligen Anteilseigner beziehungsweise der Stadtwerke dar. Der grundsätzliche Unterschied zwischen privatrechtlich organisierten und kommunalen Wasserversorgungsunternehmen ist, dass erstere prinzipiell privatrechtliche Entgelte erheben.

Bei einer Versorgung durch die Kommunen selbst beziehungsweise durch ihre Eigenbetriebe werden den Kunden in aller Regel Gebühren auf der Grundlage einer kommunalen Satzung in Rechnung gestellt. Wie die Gebühren der kommunalen im Vergleich zu den privatwirtschaftlichen Versorgern liegen, darüber kann die Landeskartellbehörde keine Angaben machen.

Zu der detaillierten Preisübersicht geht es hier.

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