In Wasserschutzgebieten ist das Wirtschaften mit besonderen Geboten belegt, da das Gebiet vorrangig der Gewinnung von Trinkwasser dient.

In Wasserschutzgebieten ist das Wirtschaften mit besonderen Geboten belegt, da das Gebiet vorrangig der Gewinnung von Trinkwasser dient.

Bild: Manfred Schimmel / pixelio.de

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) hat Rückstände der beiden Wirkstoffe S-Metochlor und Metazachlor, die in Pflanzenschutzmitteln enthalten sind, im Grundwasser nachgewiesen. Daraufhin hat das BVL nun ein Verbot der Chlorarten in Thülsfelde angekündigt, teilte das Unternehmen mit. 

Auch wenn die Rückstände nach heutigen Einschätzungen keine gesundheitliche Gefahr für den Menschen darstellen, sieht Markus Penning, Abteilungsleiter Wasserwirtschaft und Qualitätsüberwachung beim OOWV, das Verbot als entscheiden Schritt für den Grundwasserschutz. Schließlich könnten sich Einschätzungen ändern und Wasserproben des OOWV hätten bereits höhere Rückstände von S-Metochlor und Metazachlor aufgewiesen als dies zuvor für möglich gehalten wurde.

Schon seit Längerem verboten

In Anbetracht der überraschenden Ergebnisse begrüßt der Verband ein Verbot, um jegliches Risiko für die Trinkwasserqualität auch in Zukunft auszuschließen. Auf seinen eigenen, verpachteten Flächen hat der OOWV in Wasserschutzgebieten schon länger den Einsatz von Pestiziden untersagt. (ls)

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