Trinkwasser kommt aus dem Wasserhahn. Dies stimmt leider nur bei oberflächlicher Betrachtung. Tatsächlich befindet sich ein großes Rohrnetz hinter der Wasserversorgung sowie Förder- und Aufbereitungsanlagen.

Trinkwasser kommt aus dem Wasserhahn. Dies stimmt leider nur bei oberflächlicher Betrachtung. Tatsächlich befindet sich ein großes Rohrnetz hinter der Wasserversorgung sowie Förder- und Aufbereitungsanlagen.

Bild: © Rheinenergie

Insbesondere die Extremwetterereignisse der letzten Jahre haben wieder deutlicher werden lassen: Eine sichere und bezahlbare Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zu jeder Zeit ist keine Selbstverständlichkeit, sondern Ergebnis einer nachhaltig planenden und auf kommunaler Ebene als Kernaufgabe der örtlichen Daseinsvorsorge organisierten Wasserwirtschaft. Dies muss wieder stärker ins politische Bewusstsein rücken und die Rahmenbedingungen an einigen Stellen nachgeschärft werden. Dafür sind aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft folgende Punkte hervorzuheben:

  • Nutzungskonkurrenzen nehmen in einigen Regionen zu. Deshalb brauchen wir eine vorausschauende, integrierte Betrachtung aller Nutzungen und eine klare Priorität für die Trinkwasserversorgung, wenn das verfügbare Dargebot unter Stress gerät. Dazu muss der im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eindeutig geregelten Interessensabwägung zugunsten der Trinkwasserversorgung bei konkreten behördlichen Entscheidungen wieder sehr viel stärker Geltung verschafft werden. Die Belange einer funktionierenden Abwasserentsorgung müssen hierbei genauso berücksichtigt werden wie die Anforderungen an die Gewässerunterhaltung.
  • Um Nutzungskonflikte vorausschauend zu lösen und allen Akteuren Planungssicherheit zu ermöglichen, bedarf es eines gemeinsamen Verständnisses. Was passiert, wenn das langfristig nutzbare Wasserdargebot nicht für alle gewünschten Nutzungen ausreichend ist und damit eine Abwägung notwendig wird? Welche Nutzungen erhalten neben der Trinkwasserversorgung Priorität und wie erfolgen Einschränkungen? Aufbauend auf diesem gemeinsamen Verständnis müssen klare Vorgaben für den wasserwirtschaftlichen Vollzug geschaffen werden, wie Nutzungskonkurrenzen und -konflikte in einem transparenten Abwägungsprozess nach vereinbarten Kriterien vermieden oder minimiert werden.
  • Dafür ist zunächst eine Bestandsaufnahme erforderlich, die die Ressourcenverfügbarkeit, Ressourcenqualität, Gefährdungspotenziale, Entwicklungsperspektiven in der Ressourcennutzung (bspw. durch regionale Entwicklungen und damit verbundenen Wasserbedarf) aufzeigt.
  • Ein tragfähiges Gesamtkonzept zur Minimierung und Vermeidung von Nutzungskonkurrenzen kann nur gelingen, wenn Schnittstellen zu anderen Politikfeldern konsequent mitgedacht werden. Das gilt auch für die Planungsseite, bei der insbesondere die Raumordnung, aber auch die Landes-, Regional- und Kommunalplanung stärker zur Lösungsfindung genutzt werden sollten.
  • Damit diese komplexen Aushandlungsprozesse gelingen und ein solch umfassender Ansatz in behördlichem Handeln tragen kann, braucht es verwaltungsleitende Vorschriften. Inwieweit es einer klaren Festlegung zur Hierarchisierung von Nutzungsinteressen bei Knappheit auf Bundesebene bedarf und welche Wassernutzungsansprüche auf regionaler bzw. lokaler Ebene ausgehandelt werden können, sollte in die Erarbeitung eines entsprechenden Handlungsleitfadens einfließen. Klar bleibt: Trinkwasser zum menschlichen Gebrauch braucht Vorrang bei Nutzungskonkurrenzen um das verfügbare Dargebot.
  • Trinkwasserversorgung braucht als zentrale Leistung der Daseinsvorsorge Planungssicherheit – nur so gelingt Versorgungssicherheit. Deshalb müssen Wasserrechte-Verfahren zügig abgeschlossen werden können. Langfristige Planungszeiträume der Infrastruktur und daran gekoppelte Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung bedürfen höchstmöglicher Rechtsqualität: Wasserentnahmerechte für die öffentliche Wasserversorgung sollten daher immer als Bewilligungen vergeben werden.
  • Die Notwendigkeit beschleunigter Verfahren und damit einhergehend der Verringerung des bürokratischen Aufwandes gilt auch für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten. Zunehmender (Flächen-)Druck durch andere Nutzungen macht diese Schutzräume umso wichtiger. Notwendig ist außerdem eine gute Personalausstattung in den zuständigen Behörden.
  • Eine verlässliche Trinkwasserversorgung ist durch nichts ersetzbar – deshalb leisten kommunale Wasserversorger einen gezielten Beitrag zur Minderung von Nutzungskonflikten durch vorausschauendes Nachfragemanagement: von Anpassungen der Infrastruktur über Bürgerinformationen zur Wassernutzung in Trockenperioden und gezielte Anreize über die Wasserpreisgestaltung bis hin zur interkommunalen Kooperation. (hp)
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