Wasserversorgung contra Windkraft

In Wasserschutzgebieten ist das Wirtschaften mit besonderen Geboten belegt, da das Gebiet vorrangig der Gewinnung von Trinkwasser dient.
Südöstlich von Geldern, und zwar auf dem Vorster Feld, auf halbem Weg nach Kamp-Lintfort, sollen vier große Windräder neuester Bauart entstehen. Bauherrin ist die Genossenschaft „Bürgerenergie Issum“. Die Gelderner Stadtwerke betreiben in dieser Gegend die Gewinnung von Trinkwasser, und die vier Windräder sollen im Außenbereich dieses Wasserschutzgebietes stehen.
Die Gelderner hatten gegen die Issumer geklagt, denn sowohl durch die Bauarbeiten als auch durch den Betrieb der Windräder sahen sie die Gewinnung von einwandfreiem Trinkwasser gefährdet. Bis zu drei Tonnen Maschinenöl befinden sich im Kopf einer Windanlage. Die Klage gegen die Windkraftanlagen ist jetzt vom Tisch, wie die Rheinische Post (RP) berichtet, und die „Bürgerenergie Issum“ kann mit dem Bau beginnen.
Gelderner Stadtwerke bleiben wachsam
Bereits im Oktober waren die Stadtwerke Geldern vor Gericht mit ihrem Widerspruch gegen eine erteilte Erlaubnis zum sofortigen Bau der Windräder gescheitert, und nun bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster diese juristische Sicht in wesentlichen Punkten. Das Gericht war der Ansicht, dass im vorliegenden Fall eine Grundwasserbeeinträchtigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen sei. Die Stadtwerke werden deshalb das noch anhängige Klageverfahren in der Hauptsache beenden.
Zwar sehenGutachter nach wie vor ein „Restrisiko“ für die Trinkwasserqualität, aber das war in der Hauptsache nicht entscheidend. Trotzdem werden die Stadtwerke Geldern die „Vorfeldüberwachung“ in ihrem Wasserschutzgebiet vorsorglich ausweiten. „Dies betrifft unter anderem die Grundwassermessstellen im Umfeld des Wasserwerks, das die Trinkwasserversorgung für unsere Stadt sichert“, wird ein Stadtwerke-Sprecher in der RP zitiert. (sig)