Die vollständige Rekommunalisierung der Energieversorung in Dresden verzögert sich weiter: Thüga und der Energieverbund Dresden sind immer noch uneins über die Höhe des Verkaufspreises für den 10-Prozent-Anteil an der Drewag.

Die vollständige Rekommunalisierung der Energieversorung in Dresden verzögert sich weiter: Thüga und der Energieverbund Dresden sind immer noch uneins über die Höhe des Verkaufspreises für den 10-Prozent-Anteil an der Drewag.

Bild: © Animaflora PicsStock/Adobestock

Die Stadt Dresden reagiert mit einem Wasserentnahmeverbot auf die anhaltende Trockenheit. Es ist damit ab Freitag bis Mitte Oktober nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte.

Vor allem im Mai und Juni habe es zu wenig geregnet. Da selbst mit gelegentlichen Niederschlägen keine baldige Besserung der Lage zu erwarten ist, wurde die Allgemeinverfügung ausgesprochen.
 

Bis zum 15. Oktober darf nun kein Wasser mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Gleiches gilt für Entnahmen mit Schöpfgefäßen in den kleinen städtischen Fließgewässern.

Die Elbe ist von dem Verbot ausgenommen

Werden Verstöße festgestellt, können diese das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro bestraft werden. Die Bundeswasserstraße Elbe ist vom genannten Verbot ausgenommen. Eine Beschränkung der Grundwasserbenutzung müsse aktuell noch nicht ausgesprochen werden.

«An einigen Beobachtungspunkten, beispielsweise am Leubnitzbach oberhalb des Heiligen Borns, am Nautelweg Abzugsgraben, an der Mündung des Nöthnitzbaches, am Ruhlandgraben und am Weidigtbach waren die Gewässer bereits trocken», sagte Umweltamtsleiter Wolfgang Socher. Einige Regengüsse im Juni hätten die Pegelstände lediglich nur kurz ansteigen lassen. Mit dem Entnahmeverbot wolle man vermeiden, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. (dpa/hoe)

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