Die neuen Düngeregeln sollen sowohl eine bedarfsgerechte Ernährung von Pflanzen ermöglichen als auch den Wasserschutz vorantreiben.

Die neuen Düngeregeln sollen sowohl eine bedarfsgerechte Ernährung von Pflanzen ermöglichen als auch den Wasserschutz vorantreiben.

Bild: © Peter Kneffel/dpa

Die Bundesregierung plant weitere Änderungen bei den Düngeregeln für Landwirte. Nach der Ressortabstimmung des Entwurfs für das neue Düngegesetz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anhörung der Länder und Verbände gestartet.

Das Paket solle eine bedarfsgerechte Ernährung von Pflanzen ermöglichen, den Wasserschutz vorantreiben und das Verursacherprinzip stärken, teilte das Agrarministerium mit.

Überprüfung von Düngedaten von Betrieben

Nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit der EU-Kommission wegen zu hoher Nitratbelastungen im Grundwasser sollen damit auch drohende Strafzahlungen Deutschlands dauerhaft abgewendet werden.

Vorgesehen sind Änderungen des Düngegesetzes und weitere Neuregelungen. Dies soll auch die Grundlage dafür schaffen, dass Düngedaten von Betrieben überprüft und bewertet werden können. Diese Datenbasis könne es bei künftigen Änderungen der Düngeregeln ermöglichen, gezieltere Maßnahmen zu erarbeiten – zum Beispiel um Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten.

Inkrafttreten noch in diesem Jahr

Der in der Bundesregierung abgestimmte Entwurf zum Düngegesetz komme nun in die Anhörung bei den Ländern und Verbänden, hieß es. Ziel sei ein Kabinettsbeschluss des neuen Düngegesetzes vor dem Sommer, um ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr zu ermöglichen. Zuletzt waren bereits mehrfach Düngevorgaben verschärft worden. (dpa/hp)

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