Die Dächer am Unternehmenssitz des Wasserverbands Wittlage in Rabber sind mit Solarpanels bestückt.

Die Dächer am Unternehmenssitz des Wasserverbands Wittlage in Rabber sind mit Solarpanels bestückt.

Bild: © Wasserverband Wittlage

Die enorme Verteuerung der Energiekosten bleibt auch für die Wasserversorgung nicht ohne Folgen, wie der niedersächsische Wasserverband Wittlage mitteilt. Denn die Steigerung der Bezugspreise für Strom wirke sich auf energieintensive Abläufe wie die Trinkwasserförderung und -verteilung besonders aus.

So kommt der niedersächsische Wasserverband nicht umhin, zum kommenden Jahr seine Trinkwassergebühren in den Wittlager Gemeinden anzuheben. Dies ergab die Kalkulation, die Geschäftsführer Uwe Bühning in der jüngsten Verbandsversammlung im Bürgerhaus Bissendorf vorstellte.

Erneuerbare schon lange im Einsatz

Die Erhöhung sei notwendig, auch wenn der Versorger schon lange auf Energieeffizienz setzt. Für die Anlagen, Werkstätten und Bürogebäude nutzt der Wasserverband schon heute überwiegend erneuerbare Energien. Außerdem verfügt das Unternehmen über eine Windkraftanlage und mehrere Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Betriebsgebäude. Hinzu kommen eine Hackschnitzelheizung am Verwaltungssitz in Bad Essen-Rabber sowie ein Blockheizkraftwerk auf der Kläranlage in Bad Essen-Wittlage.

„Dennoch müssen auch wir Strom zukaufen – und das, was wir hinzukaufen, unterliegt dem Markt. Dort aber ist aktuell der Nettobezugspreis für Strom um das Sechsfache gestiegen“, beschreibt Bühning die Situation. Deshalb sieht sich der Wasserverband gezwungen, seine Gebühren anzupassen, wozu er nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) auch verpflichtet ist.

Genaue Höhe steht noch nicht fest

Erst Ende des Jahres wird die genaue Höhe feststehen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist laut der Pressemitteilung für einen Vier-Personen-Haushalt in den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln beim Trinkwasserbezug von monatlichen Mehrkosten von etwa 3,24 Euro auszugehen.

Die Abwassergebühren dagegen werden sich in Ostercappeln, Bad Essen und Belm verringern. Denn ebenso wie der Gesetzgeber eine Gebührenerhöhung bei einer Kostenunterdeckung vorsehe, sei nach dem NKAG eine Gebührensenkung bei Kostenüberdeckung vorzunehmen. (hp)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper