Ein internes Papier aus dem Bundeswirtschaftsministerium sorgte am Donnerstag für Aufsehen. Der Arbeitsentwurf zur Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht unter anderem massive Einschnitte bei der Förderung von Solaranlagen vor. Diese und andere Punkte wurden von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) während ihrer Amtszeit bereits in Aussicht gestellt. Eine Übersicht über die Reaktionen.
Scharfe Kritik aus der Politik
Flankiert wurde das durchgestochene Papier von einer Vielzahl an Reaktionen aus dem Solar- und Erneuerbaren-Energien-Umfeld. In der Opposition sorgte das Papier für scharfe Kritik, vorwiegend aus den Reihen der Grünen.
Die energiepolitische Sprecherin des Koalitionspartners SPD, wies den EEG-Vorstoß aus dem von der Union geführten Haus als "nicht akzeptabel" zurück.
Reiches PV-Pläne spalten
An anderer Stelle stößt das Vorhaben jedoch auf Wohlwollen. Prof. Dr. Christian Rehtanz, Institutsleiter am Institut für Energiesysteme, Energieeffizienz und Energiewirtschaft von der ie3 TU Dortmund, sagte etwa: "Die in der Novelle vorgesehenen Anpassungen werden den PV-Markt zukunftsfähig machen." Gerade die gesunkenen Kosten für Speicher würde bereits heute viele Dach-PV-Anlagen wirtschaftlich machen.
Kritischer blickt Michael Sterner, Leiter der Forschungsstelle Energienetze und Energiespeicher FENES an der OTH Regensburg, auf das Papier: "Wenn dieses EEG Realität wird, stürzt das Solarhandwerk in die ‚Reiche-Schlucht‘. Vor 15 Jahren wurden durch ähnliche Maßnahmen Tausende Arbeitsplätze in der Solarbranche zerstört." Zwischen 2009 und 2013 waren SPD und FDP in der Regierungsverantwortung. Damals wurden mit Maßnahmen, wie der Photovoltaik-Novelle 2012, massive Einschnitte im PV-Bereich innerhalb des EEGs beschlossen. Für Kritiker bis heute der Grund für den Fall der Solar-Branche in Deutschland und den Verlust von tausenden Arbeitsplätzen.
Direktvermarktungspflicht der falsche Weg?
Der durchgestochene Entwurf sieht ein Ende der Einspeisevergütung für PV-Anlagen und damit einhergehend eine Direktvermarktungspflicht vor. Aus Sicht des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE) der falsche Weg. "Die ersatzlose Abschaffung der festen Einspeisevergütung ist ohne funktionierende Kleinanlagendirektvermarktung der falsche Schritt", sagte etwa BNE-Geschäftsführer Robert Busch.
Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung „Energie, Verkehr und Umwelt“ am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) äußerte sich ebenfalls skeptisch: "Der Entwurf vollzieht einen abrupten Übergang [...] in die vollständige Direktvermarktung, und das in einem System, das technisch und regulatorisch noch nicht ausreichend vorbereitet ist. Gerade für kleine PV-Anlagen ist die Direktvermarktung in der Praxis weder einfach noch wirtschaftlich attraktiv." Der Versuch einer Marktintegration in der vorliegenden Form, würde vor allem eines bedeuten: mehr Risiko".
BDEW mahnt Augenmaß an
Bei der Absenkung der Direktvermarktungsschwelle brauche es Augenmaß und realistische Umsetzungspfade, mahnt der Energiewirtschaftsverband BDEW. Positiv bewertet der Verband laut seiner Chefin Kerstin Andreae, "dass die Gigawatt-Ausbaupfade in § 4 des EEG unverändert erhalten bleiben und die Volumina, z.B. für Wind an Land, für weitere vier Jahre auf angemessen hohem Niveau festgelegt werden sollen". Trotz der niedrigen Verbrauchsprognosen im Wirtschaftsministerium wurden laut dem Papier die Ausbaupfade nicht verkleinert. Dass bis zum Jahr 2030 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen soll, wird ebenfalls festgehalten.
Allerdings soll in der künftigen Form laut dem Entwurf kein Monitoring und keine festen Mengen enthalten sein. Letzteres soll wegfallen, da es aus Sicht des Wirtschaftsministeriums "nicht vorhersehbar“ sei. "Das Monitoring entfällt und damit auch die Orientierung. Ohne Mengenpfad und ohne Monitoring wird das 80-Prozent-Ziel von einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer bloßen Willenserklärung", sagte Sterner über das Entfallen dieses Teils. Es würde stattdessen auf das Prinzip "Hoffnung und Markt" gesetzt. Es liege dann rein im politischen Ermessen, wann nachgesteuert werden müsste.
Wie es mit dem EEG weiter geht ist bisher noch ungewiss. Bei dem durchgestochenen Papier handelt es sich lediglich um einen internen Vorentwurf. Der BDEW begrüße den Vorentwurf insgesamt, heißt es von Andreae. Sie mahnt jedoch: "Die EEG-Novelle muss zügig vorangetrieben werden, da die EU-Beihilfe-Genehmigung Ende 2026 ausläuft und Planungssicherheit für Investitionen geschaffen werden muss."



