Die Durchstechereien aus dem CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium gehen weiter. Am Donnerstag machte ein Arbeitsentwurf zur Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Runde, der als "Verschlusssache" eingestuft wurde. Das Papier datiert vom 22. Januar, ist also bereits mehr als einen Monat alt.
So viel vorweg: Der 442-seitige Entwurf hat es in sich – und macht dort weiter, wo das ebenfalls durchgestochene Netzpaket aufgehört hat. Die fixe Einspeisevergütung soll für Neuanlagen wegfallen – auch für kleine Photovoltaik-Anlagen, wo die EU-Strommarktrichtlinie noch Spielraum lassen würde. Stattdessen soll es eine umfassende Verpflichtung neuer Anlagen zur Direktvermarktung geben.
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Eigenverbrauch statt Volleinspeisung
Des Weiteren soll die Beendigung der Vergütung bei negativen Preisen "konsequent fortgesetzt" werden. "Die erneuerbaren Energien sind im Zentrum der Stromversorgung angekommen", heißt es dazu im Papier. Das bisherige Modell, Strom zu erzeugen und sich um nichts mehr scheren zu müssen, sei für kleinere Anlagen "nicht mehr zeitgemäß". Und: "Stromeinspeisung soll sich zukünftig immer an der Nachfrage und den Preissignalen des Marktes orientieren."
Konkret heißt das: Die Förderung für Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 25 Kilowatt (kW) soll für Neuanlagen eingestellt werden. Diese seien wegen gesunkener Kosten oft bereits ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich, sofern sie hohe Eigenverbrauchsanteile realisieren könnten.
Wer keinen Überschussstrom ans Netz abgibt, sondern selbst zwischenspeichert oder abregelt, soll es dagegen leichter haben. "Dies ist auch ein wichtiger Anreiz, neue Solaranlagen in diesem Segment konsequent mit Speichern auszustatten und Sektorkopplungstechnologien zu nutzen."
Weiter produktionsabhängige Förderung
Das Ministerium plant laut Arbeitsentwurf Vereinfachungen für kleinere und mittlere Solaranlagen ab einer installierten Leistung von 25 kW. "Hier wird zukünftig ein einheitlicher, größenunabhängiger Fördersatz vorgesehen", heißt es. "Die bisherige Zusatzförderung (sogenannter) Volleinspeiseanlagen wird abgeschafft."
Fördern will das Ministerium künftig Erneuerbare-Energien-Anlagen ausschließlich über sogenannte zweiseitige Differenzverträge. In Hochpreisphasen sollen Gewinne abgeschöpft werden, "die den finanziellen Bedarf für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen übersteigen". Im Grundsatz soll das System der geförderten Direktvermarktung mit einer produktionsabhängigen Förderung in Form der Marktprämie erhalten bleiben.
"Frontalangriff auf Energiewende"
Der Bundesverband Solarwirtschaft sprach in einer ersten Reaktion von einem "Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland". Sollte der Gesetzentwurf so umgesetzt werden, "wären zehntausende Arbeitsplätze in der Solarbranche und das Erreichen der Klimaziele gleichermaßen gefährdet".
Der Bundesverband Erneuerbare Energie ortete einen weiteren Angriff auf die erneuerbaren Energien. Und die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge nannte die Pläne schlicht einen "Solarkiller".
Kritik kam auch von Nina Scheer, der energiepolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Die kolportierten Einschränkungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien seien "nicht akzeptabel". Das Bundeswirtschaftsministerium äußerte sich auf ZFK-Anfrage nicht unmittelbar.
Für ein Ende der Solarförderung für kleine Anlagen hatten sich in der Vergangenheit unter anderem der Verband kommunaler Unternehmen und der Energiekonzern Eon stark gemacht. Auch die Bundesnetzagentur ist zurzeit dabei, erneuerbare Energien zu einem netzdienlicheren Verhalten zu bewegen. So sollen künftig auch Einspeiser Netzentgelte zahlen.
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Erfolge für Bioenergie
Auch zur Bioenergie werden im EEG-Entwurf Neuregelungen getroffen. Diese solle auch im zukünftigen Stromsystem eine Rolle erhalten, heißt es. Ab 2027 sollen die Ausschreibungsmengen erhöht werden. Dies soll zu einer leichten Erhöhung der insgesamt installierten Leistung führen.
Unklarheiten bei der Vergütungsberechnung für Anlagen, die eine Anschlussförderung erhalten, sollen beseitigt werden. Außerdem soll die Anschlussförderung sogenannter Kleingülleanlagen verlängert und der sogenannte Maisdeckel angepasst werden, um den Anlagen mehr Flexibilität bei den Einsatzstoffen zu ermöglichen.
Auch in der Bioenergie-Branche fielen die ersten Reaktionen negativ aus. Der EEG-Entwurf sei "enttäuschend auf ganzer Linie", kommentierte das Hauptstadtbüro Bioenergie. Der Entwurf bleibe weit hinter den Ankündigungen des Koalitionsvertrags zurück.
Noch ist unklar, wann das Ministerium einen offiziellen EEG-Entwurf vorlegt. Nach letzten Informationen wurde das erste Quartal dieses Jahres angestrebt.







