Für die meisten Fernwärme-Vorhaben ist das Haus von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zuständig.

Für die meisten Fernwärme-Vorhaben ist das Haus von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zuständig.

Bild: © Sven Hoppe/dpa

Union und SPD waren noch mitten in den Verhandlungen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, als Hansjörg Roll, Präsident des Fernwärmeverbands AGFW, bei einem Pressegespräch klare Worte fand. "Wenn die 65-Prozent-Regel fällt, wäre das eine Katastrophe", sagte er.

Nun, knapp einen Monat später, steht fest. Die 65-Prozent-Regel, wonach neue Heizungen spätestens ab Mitte 2028 mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden, fällt. Stattdessen steht ein Kompromiss, der den Wechsel von Wohnungswirtschaft und Privatverbrauchern hin zur Fernwärme erschweren könnte.

Dabei haben sich Union und SPD sichtlich Mühe gegeben, auf Anliegen der Fernwärmebranche einzugehen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bezeichnete die Fernwärme-Beschlüsse dann auch als "Lichtblick".

Mehr zu den Eckpunkten hier: Habecks Heizungsgesetz vor Aus: Was sich alles ändern soll

Mehr Flexibilität bei Kostenweitergabe

Union und SPD erkennen im Eckpunktepapier ausdrücklich an, dass Wärmenetze für die zukünftige Wärmeversorgung von "zentraler Bedeutung" seien. Zugleich versprechen sie einmal mehr, die Wärmelieferverordnung und die AVB Fernwärmeverordnung neu zu fassen. So stand das bereits im Koalitionsvertrag.

Die Regierungsparteien werden diesmal aber konkreter. Sie wollen Fernwärmeversorgern die Möglichkeit eröffnen, Investitionskosten in die Vergrünung der Fernwärme und den Ausbau der Wärmenetze angemessen weiterzugeben. So sollen Unternehmen ihre Investitionen langfristig und rechtssicher über Fernwärmepreise refinanzieren können – "bei gleichzeitiger Wahrung von Bezahlbarkeit für die Verbraucher".

Die Fernwärmebranche drängt seit Jahren auf mehr Flexibilität bei der Preisbildung. Der Spitzenverband AGFW warb zum Beispiel im Zuge der letzten größeren Fernwärmedebatte 2024 dafür, dass Versorger ihre Preise in bestimmten Fällen auch unabhängig von einer Preisänderungsklausel ändern können – und zwar dann, wenn im Zuge der Transformation Sprunginvestitionen anfallen. "Das bewährte System aus Preisänderungsklauseln und deren Anpassung an veränderte Umstände ist zur Berücksichtigung von Sprunginvestitionen nicht geeignet", schrieb er.

Leistungsanpassungsrecht und Kostenneutralitätsgebot

Union und SPD gehen im Eckpunktepapier auf einen weiteren Schmerzpunkt der Branche ein. Sie wollen das bestehende jährliche voraussetzungslose Leistungsanpassungsrecht des Kunden ändern, um Planungssicherheit für Wärmenetzbetreiber zu gewährleisten. Aktuell können Kunden eine Leistungsverringerung während ihrer Vertragslaufzeit vornehmen oder gar aus dem Vertrag aussteigen, wenn sie beispielsweise auf selbst erzeugte erneuerbare Wärme wie Solarthermie wechseln.

Das Eckpunktepapier greift auch das sogenannte Kostenneutralitätsgebot auf, das Teil der Wärmelieferverordnung ist. Union und SPD erkennen an, dass die derzeitige Regelung die Umstellung vermieteter Bestandsgebäude auf Fernwärme in den meisten Fällen verhindere. Deshalb wollen sie das Gebot "moderat anpassen".

Entscheidend dafür ist übrigens, dass sich das hier federführende Bundesjustizministerium bewegt. Das SPD-geführte Haus müsse endlich seine bisherige Blockadehaltung aufgeben, forderte der VKU am Dienstagabend.

Transparenzplattform und Schlichtungsstelle

Bekannt war bereits, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Einrichtung einer verpflichtenden Preistransparenzplattform für Fernwärmeversorger plant. Dies findet sich nun auch im Eckpunktepapier wieder. Aktuell gibt es ein von den Verbänden AGFW, VKU und BDEW aufgesetztes Portal, an der Versorger freiwillig teilnehmen können.

Darüber hinaus kündigen Union und SPD an, "Regelungen hinsichtlich berücksichtigungsfähiger Kostenbestandteile" zu schaffen, die Preisaufsicht zu stärken und eine Schlichtungsstelle einzurichten. Die beiden letztgenannten Punkte fanden sich bereits im Koalitionsvertrag wieder.

Förderung und Preisdeckel

Mut machen dürfte der Fernwärmebranche, dass Schwarz-Rot ein weiteres, fast in Vergessenheit geratenes Versprechen zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) aus dem Koalitionsvertrag wieder aufgreift. Die BEW gilt als zentrales Förderprogramm für die Transformation der Fernwärme. Laut Eckpunktepapier soll sie gesetzlich geregelt und aufgestockt werden.

Die von der Branche gewünschten 3,5 Milliarden Euro pro Jahr tauchen in den Eckpunkten allerdings nicht auf. Die Summe fand Eingang in einen jüngst durchgestochenen Entwurf zum neuen Klimaschutzbericht, für den das SPD-geführte Bundesumweltministerium hauptverantwortlich ist. Für dieses Haushaltsjahr hat der Bundestag 1,4 Milliarden Euro bereitgestellt.

Mindestens genauso wichtig wie das, was Union und SPD bei der Fernwärme planen, ist übrigens das, was sie offenbar nicht planen. Weder ist im Eckpunktepapier von einem Fernwärmepreisdeckel die Rede noch von einer Entflechtung von Erzeugung und Netzbetrieb, wie dies zuletzt wieder die Monopolkommission vorgeschlagen hatte. Auch das dürfte die Fernwärmebranche als "Lichtblick" sehen.

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