Unions-Fraktionschef Jens Spahn verhandelt zurzeit mit Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD über das Gebäudeenergiegesetz.

Unions-Fraktionschef Jens Spahn verhandelt zurzeit mit Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD über das Gebäudeenergiegesetz.

Bild: © Michael Kappeler/dpa

Die Ungeduld wächst in der Energiebranche – und die Sorgen offenbar auch. Eigentlich wollten Union und SPD schon bis Ende Januar Eckpunkte zum neuen Gebäudeenergiegesetz erarbeiten, das künftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen soll. Doch noch laufen die Verhandlungen. Das Bundeswirtschaftsministerium bat auf ZFK-Anfrage um "etwas Geduld". Möglicherweise herrscht übernächste Woche mehr Klarheit, wenn der Bundestag wieder tagt.

Währenddessen wächst der Druck auf die Union, an einem zentralen Punkt nachzugeben. Es geht um die 65-Prozent-Regel. Demnach müssen neue Heizungen prinzipiell mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden.

65-Prozent-Regel gilt aktuell nur in wenigen Fällen

Diese Vorgabe ist der Kern der Gesetzesnovelle unter Robert Habeck (Grüne) – und in der Union in etwa so beliebt wie Wasser im Bierzelt. "Unser Ziel ist es, die 65-Prozent-Regel abzuschaffen", sagte Unions-Fraktionsvize Sepp Müller noch im Dezember in einem ZFK-Interview.

Die SPD hielt in der Vergangenheit fest dagegen. Doch anders als im Herbst nahm Bundesumweltminister Carsten Schneider zuletzt beim Handelsblatt-Energiegipfel die 65-Prozent-Regel nicht mehr explizit in den Mund. Das Ziel, dass neue Heizungen überwiegend auf erneuerbaren Energien basieren, müsse Bestand haben, sagte er stattdessen. Ein Aufweichen würde die Klimaziele gefährden.

Für wichtig halten die 65-Prozent-Regel mehrere Energieverbände. Am Mittwoch veröffentlichte zudem die Umweltorganisation Greenpeace ein Rechtsgutachten, wonach eine Abschaffung der 65-Prozent-Regel verfassungswidrig sei. Und dann könnte noch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine prominente Rolle spielen.

Die 65-Prozent-Regel gilt aktuell nur für Neubauten in Neubaugebieten. Mitte 2026 aber müssen alle deutschen Großstädte ihre kommunalen Wärmepläne vorgelegt haben. Dann wird auch dort die Regel scharf gestellt. Deshalb drängt die Zeit.

"Wenn gesetzliche Leitplanken wackeln, wird die langfristige Planung für Kommunen, Versorger und alle Beteiligten unnötig erschwert", schrieb Münsters Stadtwerke-Chef Sebastian Jurczyk auf Linkedin. "Die Wärmewende braucht jetzt Klarheit und Verlässlichkeit."

"Halten Sie an der 65-Prozent-Regel fest"

Im Januar bezog ein Bündnis aus 14 Verbänden, darunter die größten Energieverbände BDEW und VKU, öffentlich Stellung. "Die 65-Prozent-Anforderung ist dazu geeignet, einen schnellen Hochlauf der erneuerbaren Energien weiter zu unterstützen, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen", ist dort zu lesen. "Mögliche Alternativ-Regelungen müssen sich daran messen lassen."

Der Bundesverband Erneuerbare Energie, der das vierseitige Papier ebenfalls unterzeichnete, hätte sich sicherlich eine noch schärfere Formulierung vorstellen können. Er hatte sich im November an einem Verbändeappell beteiligt, der sich so las: "Halten Sie an der 65-Prozent-Regel fest. Die Vorgabe steht für Planungssicherheit, Klimaschutz und eine sozial gerechte Wärmewende. Die Lenkungswirkung des Gebäudeenergiegesetzes darf nicht entfallen."

Auch BDEW-Chefin Kerstin Andreae hatte sich schon zuvor für eine Beibehaltung der Vorgabe ausgesprochen. "Der BDEW empfiehlt klar, bei dieser Anforderung zu bleiben", sagte sie im Dezember im ZFK-Interview. "Radikale Umbrüche müssen unbedingt vermieden werden. Sie schaffen nur weitere Unsicherheit."

Klare Worte fand zudem die Fernwärmewirtschaft. "Wenn die 65-Prozent-Regel fällt, wäre das eine Katastrophe", sagte Hansjörg Roll, Präsident des Fernwärmeverbands AGFW, vergangene Woche bei einem Pressegespräch.

Wegweisendes Klima-Urteil

Dass die Umweltorganisation Greenpeace mindestens die Beibehaltung der 65-Prozent-Regel fordert, dürfte niemanden überraschen. Nun veröffentlichte sie aber ein Gutachten der Hamburger Energiekanzlei Rechtsanwälte Günther. Demnach würde ein Senken der 65-Prozent-Vorgabe "einen verfassungsrechtlichen unzulässigen Rückschritt beim Klimaschutz zu Lasten künftiger Generationen darstellen". Die Gutachter verweisen unter anderem auf ein Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.

Schwer dürfte zudem ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wiegen. Das Höchstgericht bestätigte ein Klima-Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg. Demnach erfüllt bereits das im Oktober 2023 beschlossene Klimaschutzprogramm der Bundesregierung die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht vollständig.

Die Bundesregierung müsse darauf achten, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet seien, die Klimaschutzziele zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten, hatte das OVG argumentiert.

Das zuständige Bundesumweltministerium plant, Ende März ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen. Nachschärfen muss es dabei unter anderem im Gebäudebereich. Und hier gilt das Gebäudeenergiegesetz samt 65-Prozent-Regel als eines der "wirksamsten Instrumente", um CO₂-Emissionen zu senken.

So stand es zumindest im durchgestochenen Klimaschutzbericht-Entwurf des SPD-geführten Bundesumweltministeriums vom vergangenen Sommer. Als der Klimaschutzbericht schließlich mit Zustimmung der Union das Bundeskabinett passierte, war die 65-Prozent-Regel aus dem Text verschwunden.

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