Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorgestellt. Ein wesentlicher Kritikpunkt: Er stützt sich auf Daten aus dem Vorjahr, als Experten die Lücke nur bei zwei Prozentpunkten beziehungsweise 25 Millionen Tonnen CO2 ansetzten.
Für Stadtwerke fast noch wichtiger: die Maßnahmen, die die Bundesregierung ins Programm geschrieben hat, um beim Klimaschutz voranzukommen. Hier die Knackpunkte:
1. Wärmenetz-Förderung
Die gesetzliche Regelung und Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird als "zentrale Maßnahme" für die Dekarbonisierung des Gebäudebereichs beschrieben. Allerdings setzte sich das Umweltministerium mit seinem Vorschlag, die Mittel auf jährlich 3,5 Milliarden Euro zu erhöhen, nicht durch.
Stattdessen sollen es im Jahr 2030 nur noch 2,7 Milliarden Euro sein. Für die Folgejahre gibt es keine verbindlichen Zusagen mehr. In früheren Fassungen sollten bis 2040 jährlich 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.
Nun heißt es, dass die notwendige Ausbauaktivität der Wärmenetze und der Einsatz erneuerbarer Energien sowie unvermeidbarer Abwärme in diesen Netzen weiter verstetigt werden solle. "Die genaue Ausgestaltung und Instrumentierung werden in der Bundesregierung abgestimmt werden."
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte in einer ersten Stellungnahme, dass eine Aufstockung der Mittel vorgesehen ist. "Andererseits kommt die Aufstockung zu spät, da sie erst für 2030 vorgesehen ist", kommentierte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Denn nicht zuletzt steht infrage, ob sich die nächste Bundesregierung noch an diese Haushaltsplanungen gebunden fühlen wird."
Auf ZFK-Nachfrage verwies Schneider darauf, dass viele Kommunen noch dabei seien, ihre Wärmeplanung aufzusetzen. Es werde entsprechend noch ein paar Jahre dauern, bis diese Mittel aus der Wärmenetz-Förderung bräuchten.
2. Heizungsförderung
Anders als in früheren Entwürfen ist von einer Ausweitung des Einkommensbonus für bedürftigere Haushalte keine Rede mehr. Stattdessen verweist das Umweltministerium auf die Eckpunkte-Einigung zum neuen Heizungsgesetz.
Heißt: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über die unter anderem Wärmepumpen bezuschusst werden, soll "bis 2029 fortgeführt und auskömmlich finanziert" werden.
3. Ausbau der Windkraft
Die geplanten Sonderausschreibungen für Windkraft an Land mit einer Gesamtleistung von zwölf Gigawatt (GW) sind vermutlich die größte Überraschung im Klimaschutzprogramm.
Im politischen Berlin wird gemunkelt, dass sich hier Energie-Landesminister, die bayerische Staatsregierung und das Umweltministerium erfolgreich verbündet hätten, um Bundeswirtschaftsministerin Reiche (CDU) dazu zu bewegen.
Die zusätzlichen Ausschreibungsmengen sollen im Rahmen der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf die bisher für die Gebotstermine für Windenergieanlagen an Land geplanten Volumina aufgeschlagen werden und netz- und systemdienlich realisiert werden.
Zustimmung zum neuen Vorhaben kam beispielsweise vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Die Sonderausschreibungen seien ein "unerlässlicher Schritt zum Erreichen der deutschen Klimaziele, zur Steigerung unserer Resilienz und zur langfristigen Senkung der Börsenstrompreise", schrieb er.
4. Netzpaket und Erneuerbaren-Förderkürzung
Durchgestochene Entwürfe aus dem Bundeswirtschaftsministerium zum sogenannten Netzpaket und zum neuen EEG finden im Klimaschutzprogramm keine Erwähnung. In der Diskussion ist beispielsweise ein Ausfall von Abregelungsentschädigungen für neue Wind- und Solarenergieanlagen in bestimmten Netzgebieten oder das Streichen der Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Kleinanlagen.
Umweltminister Schneider stellte klar, dass es hierzu keinen Konsens in der Bundesregierung gebe. "Wir sind noch nicht einmal in der Ressortabstimmung zu diesen Fragen."


