Mehr als zwei Dutzend Energievorhaben haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Doch wie sieht es mit der Umsetzung dieser Vorhaben aus? Die ZFK hat diesen Energiegesetze-Ticker eingerichtet, um Sie immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Sie haben Informationen oder Anmerkungen, die Sie teilen möchten? Dann wenden Sie sich gern an unseren Autor Andreas Baumer.
21. Mai 2026
EEG und Netzpaket erneut geschoben
Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzpaket werden frühestens im Juni durch das Bundeskabinett gehen. Nach neuer Kabinettzeitplanung soll es am 3. Juni so weit sein. Diesen Freitag findet nach ZFK-Informationen ein Branchen-Informationsgespräch dazu im Bundeswirtschaftsministerium statt. Weiterhin fehlt eine Einigung zwischen unionsgeführtem Wirtschaftsministerium und SPD-geführtem Umweltministerium bei den brisantesten Themen Förder-Aus für neue Kleinanlagen und Redispatch-Vorbehalt in Netzengpassgebieten.
Der neue Entwurf des Klimaschutzberichts 2026 steht laut Kabinettzeitplanung für den 24. Juni auf der Agenda. Schon für den 10. Juni ist der Punkt "Governance Nationale Wasserstoffstrategie" auf der Tagesordnung. Die eigentlich geplante Reform des Energieeffizienzgesetzes ist nicht mehr in der Zeitplanung zu finden. Möglicherweise wird das Vorhaben bereits in der kommenden Kabinettssitzung verabschiedet. Diese findet am Mittwoch, 27. Mai, statt.
20. Mai 2026
Bewegung bei Gaspaket, Streit um Heizungsgesetz und Netzpaket
Die Verhandler von Union und SPD im Bundestag arbeiten an einer Aufweichung der Kappungsfrist für neue Biomethananlagen im Gaspaket. Das erfuhr die ZFK aus Koalitionskreisen.
Laut Regierungsentwurf können Verteilnetzbetreiber nach Erstellung eines Entwicklungsplans Netzanschlüsse mit einem Vorlauf von zehn Jahren entschädigungslos kündigen. "Es ist absehbar, dass eine 10-jährige Kappungsfrist den Anschluss von Biogasanlagen an das Gasnetz vollständig zum Erliegen bringen würde", warnte das Hauptstadtbüro Bioenergie. "Biomethanerzeugungsanlagen amortisieren sich in der Regel über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren." Die Biogasbranche wirbt für eine Kappungsfrist von 20 Jahren. Ob Schwarz-Rot sich darauf einigen wird, ist offen.
Weiteren Diskussionsstoff liefert das neue Heizungsgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt. Vorwürfe, das Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz, wies Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) am Mittwoch zurück. "Natürlich wird diese Regierung nur Gesetze auf den Weg bringen, die rechtssicher sind", sagte er im Bundestag. Zuvor hatte auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche gekontert: "Selbstverständlich haben wir die zuständigen Ressorts eng und intensiv eingebunden – dessen können Sie sicher sein", sagte die CDU-Politikerin dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Sie habe sich dazu ausführlich mit Justizminiterin Stefanie Hubig und Bauministerrin Verena Hubertz (beide SPD) abgestimmt.
Zuletzt hatte die von CDU-Mitgliedern gegründete Klimaunion Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen Gesetzes gestreut. Sie befürchtet, dass Deutschland mit dem Gesetz das verfassungsrechtlich verankerte Klimaneutralitätsziel 2045 verfehlt.
Uneins ist die Koalition außerdem beim Redispatch-Vorbehalt, einem Kernstück des Netzpakets. Bei einer Veranstaltung im Bundestag erteilte SPD-Fraktionsvize Armand Zorn dem Vorhaben erneut eine Absage. Das Wirtschaftsministerium will dagegen offenbar weiterhin am Redispatch-Vorbehalt festhalten. Das geht aus einem Kurzpapier hervor, das das Ministerium vor einem Branchen-Informationsgespräch am Freitag versandte.
15. Mai 2026
EEG und Netzpaket geschoben, Heizungsgesetz Bundestagsthema
Das Bundeskabinett wird EEG-Reform und Netzpaket nicht schon kommenden Mittwoch beschließen. Im neuen Kabinettszeitplan sind die beiden Vorhaben für den 27. Mai vorgesehen. Beide Gesetze befinden sich in der Ressortabstimmung. Die Länder- und Verbändeanhörung hat noch nicht begonnen. Die strittigsten Punkte zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium sind der sogenannte Redispatch-Vorbehalt für neue Erzeugungsanlagen in Netzengpassgebieten sowie das Ende der Einspeisevergütung für neue PV-Kleinanlagen.
Für das vom Kabinett beschlossene Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) kommt die nächste Sitzungswoche wohl noch zu früh. Trotzdem wird das Gesetz wahrscheinlich mehrfach Thema im Bundestag sein. Erstens stellt sich am Mittwoch Bauministerin Verena Hubertz (SPD) im Plenum Abgeordnetenfragen. Das Bauministerium hat das Gesetz miterarbeitet.
Zweitens haben die Grünen einen eigenen Antrag zur Wärmewende eingebracht. Darüber soll das Plenum am Donnerstag diskutieren. Drittens soll am Donnerstag ein Gesetz zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung das Parlament passieren. Daran angehängt ist eine Änderung des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes. Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel für neue Heizungen soll für Großstädte dann nicht schon am 1. Juli greifen. Bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes soll sie ganz entfallen.
Außerdem dürfte das Gebäudemodernisierungsgesetz am Mittwochnachmittag Thema sein, wenn die öffentliche Anhörung zum Gaspaket stattfindet. SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer sagte bereits, dass eine "enge Verzahnung" mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz im parlamentarischen Verfahren noch eine Rolle spielen werde. Als Sachverständige eingeladen sind unter anderen Andrees Gentzsch von der BDEW-Hauptgeschäftsführung und Enercity-Vorstand Marc Hansmann.
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13. Mai 2026
CO2-Preis für Wärme soll 2027 stabil bleiben
Die schwarz-rote Koalition will den CO2-Preis für den Wärme- und Verkehrsbereich im nächsten Jahr stabil halten. Darauf einigten sich die Spitzen beim Koalitionsausschuss am Dienstagabend. Die Tonne Kohlenstoffdioxid soll also wie in diesem Jahr zwischen 55 und 65 Euro kosten. Der CO2-Preis fällt zum Beispiel für Erdgas an, das zum Heizen genutzt wird.
Außerdem verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch das Gebäudemodernisierungs- und Kraftwerksgesetz. Mehr dazu hier.
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8. Mai 2026
Gegenwind für Gaspaket und Fernwärme-Branche
Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum sogenannten Gaspaket für neue Biomethan-Anlagen stark gemacht. Dass für Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes, die Kündigungsfrist auf lediglich zehn Jahre festgelegt wird, sieht die Länderkammer kritisch. "Diese stichtagsbezogene Ausgestaltung führt zu einer erheblichen Ungleichbehandlung gegenüber Vorhaben, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungs- oder Genehmigungsstadium befinden", heißt es in der Stellungnahme.
Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung des Wasserstoffnetzes über das Kernnetz hinaus zu schaffen. Für Verteilnetze soll die Regierung einen solchen Rechtsrahmen zumindest prüfen.
Das Gaspaket wurde von der Bundesregierung als eilbedürftig eingestuft. Deshalb fand die erste Lesung im Bundestag bereits statt. Die öffentliche Expertenanhörung ist für Mittwoch, 20. Mai, 14 Uhr, angesetzt. Das Vorhaben soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten.
Kräftigen Gegenwind gab es am Freitag für Fernwärmeversorger. Die Monopolkommission, die die Bundesregierung berät, erinnerte an ihr Sektorgutachten, das sie im November vorgestellt hatte. Perspektivisch will sie den Wettbewerb fördern, indem etwa Dritte Netzzugang erhalten.
Am wichtigsten sind aus ihrer Sicht aber zunächst eine verpflichtende Preistransparenzplattform und eine unbürokratische Preisobergrenze. Ohne Reformen könnten lokale Monopolstrukturen an Bedeutung gewinnen, ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend geschützt seien, warnte Tomaso Duso, Vorsitzender des Expertengremiums.
Dass das Bundeswirtschaftsministerium die Fernwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz weiterhin als wichtige Säule der Wärmeversorgung einstuft, hält die Monopolkommission grundsätzlich für richtig.
5. Mai 2026
Neue Termine für Reihe von Energiegesetzen
Es könnte ein intensiver Mai werden für die deutsche Energiepolitik. Am 13. Mai will das Bundeskabinett sowohl das Kraftwerksgesetz (Strom VKG) als auch das neue Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) beschließen. Das geht aus einer neuen Kabinettzeitplanung hervor, die vom 30. April datiert.
Die Länder- und Verbändeanhörung für das Kraftwerksgesetz endete am Dienstag. Für das Gebäudemodernisierungsgesetz begann sie am Dienstag und dauert bis zum 11. Mai. Mehr zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie hier.
Ebenfalls am 13. Mai will das Bundeskabinett die Neufassung der Biomasseverordnung beschließen und zu einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Stellung nehmen, die vom Bundesrat angestoßen wurde und den beschleunigten Ausbau von Windkraft an Land beinhaltet.
Am 20. Mai soll sich das Bundeskabinett mit dem Netzpaket und der eigentlich geplanten Reform des EEG beschäftigen. Hierzu liegen noch keine offiziellen Entwürfe vor, die in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen sind. Die umstrittensten Punkte sind der sogenannte Redispatch-Vorbehalt und das Ende der Einspeisevergütung für neue PV-Kleinanlagen.
Auch die Reform des Energieeffizienzgesetzes ist auf den 20. Mai terminiert. Hier wurde eine überarbeitete Fassung bereits von Bundesländern und Energiebranche konsultiert.
Die Reform des Wärmeplanungsgesetzes, die das Verfahren für kleine Kommunen vereinfachen soll, soll das Bundeskabinett am 27. Mai passieren.
Noch keinen Termin gibt es für die Anpassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Christian Schmidt, Strom-Abteilungsleiter im Bundeswirtschaftsministerium, kündigte aber bei den Berliner Energietagen an, noch vor der Sommerpause Eckpunkte vorlegen zu wollen. Das parlamentarische Verfahren soll im zweiten Halbjahr stattfinden.
29. April 2026
Schwarz-Rot verschiebt wichtige Heizungsgesetz-Frist
Wie am Donnerstagmorgen bekannt wurde, hat sich die schwarz-rote Koalition auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt, sollten Vermieter neue Öl- und Gasheizungen einbauen und auf die sogenannte Biotreppe setzen. Hier die ersten Details.
Schwarz-Rot plant zudem nicht mehr, das neue Heizungsgesetz, das offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt, vor dem 1. Juli final zu verabschieden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz werde nach dem 1. Juli 2026 in Kraft treten, heißt es in einer Formulierungshilfe, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss.
In der Folge wird die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel für Deutschlands 80 Großstädte vom 1. Juli auf den 1. November verschoben. Erst dann müssten die dortigen Einwohner bei neuen Heizungen darauf achten, dass diese mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Für die Fernwärme gelten Sonderregeln. Tatsächlich will Schwarz-Rot die 65-Prozent-Regel im neuen Gesetz streichen. Der Aufschub dient also lediglich dazu, der Koalition mehr Zeit zu verschaffen.
Laut aktueller Kabinettzeitplanung strebt die Bundesregierung an, das Gebäudemodernisierungsgesetz am 13. Mai zu verabschieden. Dieser Zeitplan wird zunehmend knapp. Bislang hat noch nicht einmal die Länder- und Verbändeanhörung begonnen, die einem Kabinettsbeschluss vorgeschaltet ist. Offenbar soll das Gesetz noch vor der Sommerpause durch das Parlament gehen. Zumindest geht die Bundesregierung von einem Inkrafttreten des Gesetzes "voraussichtlich Mitte bis Ende Juli, gegebenenfalls Anfang August" aus.
Wie groß die Ungeduld in der Energiebranche ist, machte am Mittwoch Stefan Freitag, Geschäftsführer der Energieservice Westfalen Weser, deutlich. "Für Kommunen, private Haushalte und Unternehmen ist kaum noch nachvollziehbar, wonach sie ihre Investitions- und Entscheidungsprozesse ausrichten sollen", kommentierte er. Dabei reiche es nicht aus, lediglich das Gesetzgebungsverfahren formal abzuschließen. "Auch bei der nachgelagerten Ausgestaltung zentraler Instrumente wie der geplanten Biotreppe und der Grüngas- und Grünölquote darf es zu keiner weiteren Hängepartie kommen."
Am Mittwoch passierte zudem das sogenannte Bundesbedarfsplangesetz die Bundesregierung. Dabei geht es um Stromnetze im Übertragungsnetzbereich. Laut Wirtschaftsministerium sollen mit der Gesetzesüberarbeitung 45 weitere Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. Die Notwendigkeit dieser Vorhaben hatte die Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan Strom 2023–2037/2045 bestätigt.
Zudem will das Ministerium die Kosteneffizienz beim Stromnetzausbau verbessern. So sollen neue Gleichstromvorhaben als Freileitung gebaut werden, die nach Ansicht des Ministeriums im Vergleich zu Erdkabeln günstiger sind. Im Vergleich zum Entwurf, der in die Länder- und Verbändeanhörung ging, wurden manche Stellen etwa zum Freileitungsvorrang präzisiert.
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28. April 2026
Neues zu Kraftwerksgesetz, Wärmeplanung, Gaspaket und Energiemilliarden
Es war ein produktiver Wochenstart im Energiegesetze-Bereich: Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Kraftwerksgesetz gestartet. Im Kern soll das Vorhaben den Bau neuer gesicherter Leistung anreizen. Noch in diesem Jahr sollen insgesamt neun Gigawatt (GW) reduzierte Leistung ausgeschrieben werden. Das entspricht rund 10 GW Gaskraftwerken, auf die die Kriterien zugeschnitten sind. Im Entwurf sind nun auch ausdrücklich Gasmotoren erwähnt. In den Jahren 2027 und 2029 sind weitere Auktionen geplant. Hier sind die Kriterien lockerer.
Bundesbauministerium und -wirtschaftsministerium leiteten währenddessen die Länder- und Verbändeanhörung zur Reform des Wärmeplanungsgesetzes ein. Im Kern sollen die Vorgaben für Kommunen mit höchstens 15.000 Einwohnern vereinfacht werden. Ein neues Verfahren namens "kleine Wärmeplanung“ soll eingeführt werden.
Vor dem Bundeskabinettsbeschluss am Mittwoch waren ferner Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030 in Umlauf. Eine pauschale Senkung der Stromsteuer ist im 19-seitigen Papier kein Thema. Vielmehr geht es um die großen Linien. Im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sind 2,8 Milliarden Euro für das kommende Jahr vorgesehen. Aus diesem Sondervermögen stammen unter anderem die Mittel für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Dadurch wird die Vergrünung und der Ausbau der Fernwärme subventioniert.
Neues gibt es auch zum Gaspaket, das sich im parlamentarischen Verfahren befindet. Inzwischen liegen die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse vor. Geht es nach dem Umweltausschuss, soll die Länderkammer die Bundesregierung darum bitten, eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung des Wasserstoffnetzes über das Kernnetz hinaus zu schaffen. Für Verteilnetze soll die Bundesregierung dies zumindest prüfen. Der Wirtschaftsausschuss hält eine gesetzliche Berücksichtigung von Finanzierungsfragen "angesichts der zentralen Rolle der Verteilnetze für die Flächenerschließung und den Markthochlauf von Wasserstoff" ebenfalls für notwendig. Die Ausschussempfehlungen in Gänze können Sie hier einsehen. Der Bundesrat stimmt am Freitag, 8. Mai, über die Empfehlungen ab.
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26. April 2026
Mai statt April: Heizungsgesetz erneut verschoben
Das Gebäudemodernisierungsgesetz, das das Gebäudeenergiegesetz oder bisherige Heizungsgesetz ablösen soll, verzögert sich weiter. Laut neuer Kabinettzeitplanung wird ein Beschluss nun für den 13. Mai anvisiert. Damit wird eine finale Verabschiedung des Gesetzes noch vor dem 1. Juli immer schwieriger. Nach dem Kabinett muss das Parlament das Vorhaben beraten und beschließen.
Auch das Kraftwerksgesetz, das unter anderem den Bau neuer Gaskraftwerke anreizen soll, soll Mitte Mai im Bundeskabinett verabschiedet werden, hieß es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums. Ziel ist es demnach, noch vor der Sommerpause das parlamentarische Verfahren abzuschließen.
Außerdem: Laut Kabinettzeitplanung soll die mehrmals verschobene Biomasseverordnung am 6. Mai verabschiedet werden. Am 13. Mai will sich die Bundesregierung demnach außerdem zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes positionieren, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat. Dabei geht es um einen beschleunigten Windkraftausbau an Land. Die geplante große EEG-Reform steht noch nicht in der Kabinettzeitplanung. Ebenfalls am 13. Mai will sich die Bundesregierung zum Sektorgutachten Energie der Monopolkommission positionieren.
Noch keinen festen Termin gibt es für die Reform des Energieeffizienzgesetzes. In Betracht kommen dafür mehrere Kabinettsitzungen im Mai.
23. April 2026
Netzentgelte-Zuschüsse sollen bis 2029 gestreckt werden
Das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium will bis 2029 die Übertragungsnetzkosten durch Bundeszuschüsse senken. Das geht aus einem Papier mit dem Titel "Maßnahmenpaket Energiepolitik" hervor, das am Donnerstag im Umlauf war.
Für dieses Jahr wurden insgesamt 6,5 Milliarden Euro an Zuschüssen bewilligt. Diese Summe soll auch jeweils in den Jahren 2027, 2028 und 2029 bereitgestellt werden.
Am Donnerstagnachmittag fand zudem im Bundestag die erste Lesung zum sogenannten Gaspaket statt. Einer der Kernpunkte beim Vorhaben sind neue Regeln zur Stilllegung und zum Rückbau von Gasnetzen. Aus Sicht der CDU-Abgeordneten Saskia Ludwig gibt es "noch einiges zu diskutieren". Als Beispiel nannte sie die Kappungsgrenze für Biomethananlagen. SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer verwies darauf, dass eine "enge Verzahnung" mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz noch eine Rolle spielen werde. Das Gebäudemodernisierungsgesetz, das das bisherige Gebäudeenergie- oder Heizungsgesetz ablösen soll, muss zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt werden.
21. April 2026
Freileitungsstreit und Vergabe-Verschärfung
Die Stellungnahmefrist zum aktualisierten Bundesbedarfsplangesetz ist wenige Tage nach Vorlage des Entwurfs schon wieder abgelaufen. Erste Reaktionen: Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt ausdrücklich die Abkehr vom generellen Erdkabelvorrang bei neuen sogenannten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bezeichnete dies als "sinnvolle Maßnahme". "Wichtig ist eine klare Entscheidung der Politik, damit wirklich Kosten eingespart werden können", kommentierte Verbandschefin Kerstin Andreae.
Auch der Freistaat Bayern gibt Rückendeckung. "Damit lassen sich Kosten im Netzausbau deutlich reduzieren, was sich direkt auf die zunehmend hohen Netzentgelte auswirkt", teilte das zuständige Energieministerium mit. "Bayern trägt diese Regelung mit und achtet dabei auf eine kostenbewusste Umsetzung des Netzausbaus."
Widerstand ist dagegen unter anderem von den Nordländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu erwarten. Auch Nordrhein-Westfalen war in der Vergangenheit gegen ein Aufweichen des Erdkabelvorrangs.
Ebenfalls am Dienstag wurde ein Entschließungsantrag der regierungstragenden Bundestagsfraktionen Union und SPD bekannt. Auffällig dabei: Besonderes Augenmerk soll auf die sogenannte "Made-with-Europe"-Anforderung gelegt werden. Gemeint sind EU-Pläne, die den Industriestandort Europa stärken sollen. Kritik kam prompt vom VKU. "Dass der Bundestag bereits vor Einigung auf europäischer Ebene verbindliche Klima-Vorgaben der öffentlichen Beschaffung festlegen möchte, ist absolut unverständlich", kommentierte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Wenn es für bestimmte Komponenten kaum grüne Produkte gebe, werde erstens die Beschaffung teurer. "Zweitens haben Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber bereits heute Schwierigkeiten, überhaupt Produkte für ihre Energiewende-Projekte zu beschaffen." Zusätzliche sogenannte "Buy-Green"-Pflichten würden dieses Problem weiter verschärfen und die Energiewende ausbremsen, teilte Liebing mit.
17. April 2026
Netzbedarfgesetz in Anhörung, neuer Termin für Heizungsgesetz
Das Bundeswirtschaftsministerium hat das sogenannte Bundesbedarfsplangesetz in die Länder- und Verbändeanhörung geschickt. Das Gesetz regelt den beschleunigten Ausbau mehrerer Höchstspannungsleitungen im deutschen Stromnetz.
Das Gesetz nimmt Bezug auf den sogenannten Netzentwicklungsplan (NEP) der Übertragungsnetzbetreiber. Laut Entwurf sollen 45 weitere Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. 13 Netzausbauvorhaben sollen geändert werden.
Erstmalig soll im Gesetz festgehalten werden, dass neu aufgenommene Leitungen als Freileitungen zu errichten sind. Der Erdkabelvorrang soll für sie aufgehoben werden. Ziel der Anpassung sei die Verbesserung der Kosteneffizienz im gesamten Energiesystem, ist im Entwurf zu lesen. Freileitungen gelten als günstigere Lösungen. Sie könnten aber in den betreffenden Orten auf größere Akzeptanzprobleme stoßen.
Wie aus der neuen Kabinettzeitplanung hervorgeht, soll das Bundesbedardsplangesetz bereits am 29. April vom Bundeskabinett beschlossen werden. Selbes gilt für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Hier fehlt allerdings noch ein erster offizieller Ministeriumsentwurf.
Noch ein Hinweis aus dem Bundestag. Voraussichtlich am kommenden Donnerstag findet die erste Lesung zum Gaspaket statt. Dabei geht es unter anderem um neue Regeln zur Stilllegung und zum Rückbau von Gasnetzen sowie zur Umstellung auf den Wasserstoffbetrieb.
Mehr dazu hier: Stilllegung, Kündigungsfrist, Zeitplan: Was im überarbeiteten Gaspaket steckt
16. April 2026
Finanzministerium soll Gesetze blockieren
Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) soll derzeit mehrere Energiegesetze blockieren. Wie das "Handelsblatt" aus Regierungs- und Koalitionskreisen erfahren haben will, soll der Finanzminister Vorbehalte gegen die zentralen Pläne wie das Gebäudemodernisierungsgesetz ("Heizungsgesetz"), die Kraftwerksstrategie für den Bau neuer Gaskraftwerke, die Neufassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), das Netzpaket und den Bundesbedarfsplan eingelegt haben. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) soll dem Bericht zufolge ebenfalls Vorbehalte angemeldet haben.
Bei einer Pressekonferenz zum Industriestrompreis zeigte sich Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) jedoch zuversichtlich. Die Gesetzesvorhaben seien bereits in der Frühkoordination, Reiche sei zuversichtlich das das Finanzministerium diese zeitnah sichten wird – dann könne man gemeinsam voranschreiten.
Industriestrompreis von EU genehmigt
Lange wurde gerungen in Brüssel, nun ist eine Entscheidung gefallen: Deutschland darf den Industriestrompreis wie geplant einführen. Die EU-Kommission genehmigte die Maßnahme im Umfang von 3,8 Milliarden Euro, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Die Subventionen seien notwendig, angemessen und verhältnismäßig.
Ziel der Regelungen ist es demnach, energieintensive Unternehmen zu unterstützen, indem ihnen in den kommenden drei Jahren ein Teil ihrer Stromkosten erstattet wird, so die Kommission. Die Maßnahmen stünden dabei Unternehmen aus Branchen offen, die ihren Standort potenziell in Drittstaaten mit weniger Umweltauflagen verlegen könnten.
Unternehmen können die Beihilfen laut Mitteilung nach Ablauf jedes Jahres beantragen, sobald der jährliche Stromverbrauch und der durchschnittliche Großhandelspreis bekannt ist. Die begünstigten Firmen müssen demnach mindestens die Hälfte der erhaltenen Unterstützung in neue oder modernisierte Anlagen investieren, um die Stromkosten zu senken.
10. April 2026
Heizungsgesetz stockt, Gasreserve wird konkreter
Die politische Osterpause ist vorbei. Doch auf wichtige Energiegesetze muss die Branche weiter warten. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes findet seinen Weg nicht schon Mitte April ins Bundeskabinett. Frühestens am 22. April ist es laut Kabinettszeitplanung soweit.
Wahrscheinlich wird es aber noch später. Schließlich hat das Bundeswirtschaftsministerium Verbänden und Bundesländern zwei Wochen Zeit für die Konsultation des ersten offiziellen Ministeriumsentwurfs zugesagt. Dieser war am Freitagnachmittag noch immer nicht da.
Deshalb wackelt auch der Zeitplan, bis Anfang Juli mit dem gesamten Gesetzgebungsprozess durch zu sein, gewaltig. Immerhin bräuchte man dafür zweimal den Bundesrat. Dieser tagt vor Juli aber nur noch zweimal. Einmal am 8. Mai und einmal am 12. Juni. Selbst mit Fristenverkürzung dürfte das sehr eng werden, zumal die SPD noch viel Änderungsbedarf sieht.
Weiter zur nationalen Gasreserve. Hierfür hat das Bundeswirtschaftsministerium aus eigener Sicht noch mehr Zeit. Schließlich gelten die Füllstandsvorgaben für Speicher aus der Energiekrisenzeit 2022 noch bis zum Frühjahr 2027. Aber: Wie der Nachrichtendienst "Bloomberg" zuerst berichtet, plant das Ministerium offenbar eine nationale Gasreserve mit einem Speichervolumen von rund 24 Terawattstunden (TWh).
Auf ZFK-Anfrage dementierte das Ministerium den Bericht nicht. "Um uns gegen exogene Schocks abzusichern, wird derzeit geprüft, wie ein zusätzliches Instrument in Form einer strategischen Reserve ausgestaltet werden kann", teilte ein Sprecher mit.
Was der Kabinettzeitplanung sonst noch zu entnehmen ist: Die Novelle der Biomasseverordnung ist für 22. April terminiert – und eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den 13. Mai. Allerdings geht es hierbei nicht um jene große, umstrittene EEG-Reform, die EU-Vorgaben umsetzen und die Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen abschaffen sollen, sondern um eine Stellungnahme der Bundesregierung zu einem Vorstoß des Bundesrats. Die Länderkammer will die Ausschreibungsmengen für Windkraft an Land erhöhen.
Die Reform des Energieeffizienzgesetzes, die als Ministeriumsentwurf erst in die Länder- und Verbändeanhörung ging, soll übrigens im Mai im Kabinett verabschiedet werden.



