Mehr als zwei Dutzend Energievorhaben haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Doch wie sieht es mit der Umsetzung dieser Vorhaben aus? Die ZFK hat diesen Energiegesetze-Ticker eingerichtet, um Sie immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Sie haben Informationen oder Anmerkungen, die Sie teilen möchten? Dann wenden Sie sich gern an unseren Autor Andreas Baumer.
27. März 2025
Wasserstoff-Beschleunigung durch – Energie-Sofortprogramm abgeschlossen
Das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz hat am Freitag den Bundesrat passiert. Damit wird der letzte Energieteil des schwarz-roten Sofortprogramms vom vergangenen Sommer geltendes Recht. Die Länderkammer verzichtete darauf, Einspruch einzulegen.
Der Bundesrat schmetterte zudem eine Empfehlung des Umweltausschusses ab. Dieser sah die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Anlagen, die Wasserstoff durch Abscheidung von CO2 erzeugen, kritisch. Die Union hatte im Bundestag eine entsprechende Änderung durchgesetzt.
Der Energieverband BDEW begrüßte den Beschluss des Bundesrats. "An einigen Stellen hätte sich die Energiewirtschaft mehr Mut vom Gesetzgeber gewünscht", kommentierte Verbandschefin Kerstin Andreae zugleich. "Sinnvoll wären beispielsweise eine baurechtliche Privilegierung für Produktionsanlagen sowie das überragende öffentliche Interesse für das Kernnetz gewesen."
25. März 2025
Schwarz-rote Einigung: Industriestrompreis ein Schritt weiter
Es geht voran bei der Einführung des Industriestrompreises. Die nationale Richtlinie sei innerhalb der Bundesregierung inhaltlich geeint, teilte eine Sprecherin des CDU-geführten Bundeswirtschaftsministeriums auf ZFK-Anfrage mit.
Derzeit würden Gespräche mit der Europäischen Kommission geführt. Ziel sei es, das Verfahren so bald wie möglich abzuschließen. "Die Gespräche verlaufen sehr konstruktiv."
Genehmigt die Europäische Kommission den Industriestrompreis, wird die nationale Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Industriestrompreis soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten, sodass berechtigte Unternehmen bereits für ihre Stromkosten im Jahr 2026 entlastet werden können.
Weitere wichtige Energiepolitik-Themen vom Mittwoch:
Stilllegung, Kündigungsfrist, Zeitplan: Was im überarbeiteten Gaspaket steckt
Klimaschutzprogramm: Zwei Wärmewende-Dämpfer und eine Überraschung
Biogasbranche: Gaspaket "unzureichend" – "Widerspruch" zu Heizungsgesetz
24. März 2026
Reiche will Wind an Land ausbauen – und stellt laut Bericht Klimaziel infrage
Das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium will den Ausbau der Windenergie an Land beschleunigen. Bis 2030 sollen zwölf Gigawatt (GW) zusätzlich ausgeschrieben werden. "Wir geben Wind an Land einen zusätzlichen Boost", sagte sie in einer Videobotschaft. Der Ausbau müsse allerdings "systemdienlich" erfolgen. Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen im Jahr 2030 Windkraftanlagen an Land mit einer Gesamtleistung von 115 GW installiert sein. Ende 2025 waren es insgesamt 68 GW.
Das Windprogramm gilt als zentrale Maßnahme, um die CO2-Emissionen im Energiebereich zu senken. Es ist damit wesentlicher Baustein des Klimaschutzprogramms, das Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) diesen Mittwoch vorstellen wird. Im Gebäudebereich soll die Aufstockung der Fördermittel für den Ausbau und die Vergrünung der Fernwärme als zentrale Maßnahme vorgestellt werden. Anders als in früheren Entwürfen angelegt soll im Jahr 2030 aber nicht auf 3,5 Milliarden Euro aufgestockt werden, sondern nur auf 2,7 Milliarden Euro.
Für Wirbel sorgte am Dienstag ein Bericht des US-Magazins "Politico". Demnach stellte Reiche bei einer Rede in den USA das EU-Klimaziel 2050 infrage. Die Europäische Union solle ihr "starres" Festhalten an der Klimaneutralität lockern und Verfehlungen von bis zu zehn Prozent erlauben, sagte sie demnach bei einer Öl- und Gaskonferenz. "Wir können es uns nicht leisten, dass wir energieintensive Industrien in Europa und Deutschland verlieren." Den ganzen Bericht im englischen Original finden Sie hier.
Außerdem wichtig: Das Gaspaket wird vermutlich diesen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. Dazu unsere Top-Geschichte mit ersten Blicken auf die Inhalte: Iran-Krieg und Heizungsgesetz: Reiches Gaspaket kommt zu brisanter Zeit.
20. März 2026
Neues Heizungsgesetz weiter ohne klaren Kabinettstermin
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz in der kommenden Woche nicht im Kabinett sein wird. Im aktuellen Kabinettszeitplan ist der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes noch ohne konkreten Termin.
Dagegen könnte das Gaspaket wie zuletzt geplant am kommenden Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Ein Ministeriumsentwurf dazu wurde bereits im vergangenen Jahr mit Verbänden und Bundesländern konsultiert. Im Gaspaket soll unter anderem die Stilllegung von Gasnetzen neu geregelt werden.
Die Biomasseverordnung ist laut aktuellem Plan auf den 1. April terminiert. Mit der Verordnung werden im Großen und Ganzen europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Das Vorhaben wurde immer wieder verschoben.
18. März 2026
Reiches Zeitplan scheitert: Heizungsgesetz kommt später ins Kabinett
Der Nachfolger des Habeckschen Heizungsgesetzes, des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), sollte noch vor Ostern das Kabinett durchlaufen. So die Ansage von SPD und Union bei der Vorstellung der Eckpunkte zur Gesetzesnovelle des sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG). Bis zum Sommer sollte das Gesetz dann in Kraft treten. Der Heizungsgesetz-Nachfolger sollte parallel zum Gaspaket am 25. März durch das Kabinett gehen. Dieser Plan ist nun passé.
Zuerst berichtete die "Rheinische Post", dass das Vorhaben auf Mitte April verlegt worden sein soll. Die Zeitung will dies aus Koalitions- und Regierungskreisen erfahren haben. ZFK hat aus Kreisen des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums eine Bestätigung der Information erhalten.
Als Grund wurde gegenüber unserer Redaktion gesagt: "Bei aller Notwendigkeit zur Schnelligkeit wollen wir aber Ländern und Verbänden ausreichend Zeit zur Stellungnahme geben." Außerdem würde innerhalb des Gebäudemodernisierungsgesetzes auch die "technisch sehr komplexe europäische Gebäuderichtlinie" umgesetzt. Für die angestrebte bürokratiearme Ausgestaltung brauche man auch das "Wissen der Länder, in deren Händen der Verwaltungsvollzug liegt". Nach Informationen der "Rheinischen Post" soll das Gesetz trotzdem bis zum 1. Juli in Kraft treten – diese Information konnte bis zuletzt jedoch nicht bestätigt werden. Von verschiedenen Verbänden wurde zuletzt kritisiert, dass die Zeit für die Verbändeanhörungen häufig zu kurz komme.
Lesen Sie dazu auch: Reiche-Zeitplan: Widersprüche stoßen Verbänden sauer auf
17. März 2026
Bundesrat reibt sich an blauem Wasserstoff
Es sieht so aus, als würde der Bundesrat den letzten Energieteil des schwarz-roten Sommer-Sofortprogramms durchwinken. Die zuständigen Fachausschüsse empfehlen für die kommende Sitzung des Bundesrats am Freitag, 27. März, keinen Einspruch gegen das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz einzulegen. Kern des Rechtstextes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wasserstoffbereich zu beschleunigen. Profitieren sollen davon etwa Wasserstoff-Terminals und Wasserstoffspeicher, aber auch Elektrolyseure.
Vollauf zufrieden ist zumindest der Umweltausschuss mit dem Vorhaben aber nicht. Vor allem die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die Wasserstofferzeugung mittels Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid sieht er kritisch. Aus seiner Sicht sollte sogenannter blauer Wasserstoff bei der heimischen Produktion keine große Rolle spielen. Geht es nach dem Ausschuss, sollte der gesamte Bundesrat dies in einer Entschließung so festhalten.
12. März 2026
Regierungsbefragung: Reiche muss zu Rapport in Bundestag
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) stellt sich am kommenden Mittwoch im Bundestag Fragen der Abgeordneten. Die traditionelle Regierungsbefragung beginnt voraussichtlich um 15.30 Uhr und wird live übertragen.
Im Mittelpunkt könnte die sich anbahnende Energiepreiskrise infolge des Iran-Kriegs stehen. Auch anstehende Gesetzesvorhaben zu erneuerbaren Energien und Stromnetzen könnten ein Thema sein. Ferner könnten die Abgeordneten Neuigkeiten zum Stand des Gebäudemodernisierungsgesetzes und zur Kraftwerksstrategie erfragen.
Auch an den beiden folgenden Plenartagen spielt die Energiepolitik eine Rolle. Über Maßnahmen zur Abfederung gestiegener Energiepreise will am Donnerstag die AfD debattieren. Am Freitag will die Linke im Plenum über die Einführung eines Klimagelds sprechen.
6. März 2026
Kabinett: Zeitplan für Gaspaket und Heizungsgesetz sind festgezurrt
Noch vor Ostern wolle man den Gesetzesentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) durch das Kabinett bringen, versprachen Union und SPD bei Vorstellung der Eckpunkte. In der neuesten Version des Kabinettszeitplans wird diesem Anspruch Rechnung getragen.
Das Gesetz steht für die Sitzung am Mittwoch, 25. März, auf der Tagesordnung. Es soll das Gebäudeenergiegesetz, oft Heizungsgesetz genannt, ablösen. Das Gaspaket soll parallel zum Heizungsgesetz-Nachfolger durch das Kabinett gehen. Im Zeitplan ist es ebenfalls für den 25. März vorgesehen.
27. Februar 2026
Kabinettszeitplan: Gaspaket weiter unklar, Biomasse-Verordnung erneut verschoben
Erneut ist die Biomasseverordnung im Kabinettszeitplan nach hinten geschoben worden. Ursprünglich sollte im Januar darüber entschieden werden, nun ist die Entscheidung für den 18. März terminiert worden. Mit der Verordnung werden im Großen und Ganzen europarechtliche Vorgaben umgesetzt.
Auch aus dem neuesten Kabinettszeitplan geht nicht hervor, wann das Gaspaket durch das Kabinett gehen soll. Aber es wird weiterhin für März in Betracht gezogen. Mit dem Paket sollen verschiedene Punkte aus der EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie umgesetzt werden. Die Stilllegung von Gasnetzen soll darin ebenfalls neu geregelt werden. Verschiedene Beobachter erwarten, dass das Gaspaket parallel zum Gebäudemodernisierungsgesetz erfolgen wird. Die aktuellen Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz stehen seit Längerem als praxisfern in der Kritik.
25. Februar 2026
Kritis-Dachgesetz: Bundesrats-Ausschüsse fordern grundlegende Überarbeitung
Das Kritis-Dachgesetz könnte kurz nach seinem Bundestagsbeschluss bereits wieder wackeln. Der federführende Innenausschuss des Bundesrates empfiehlt der Länderkammer die Einberufung des Vermittlungsausschusses. Ziel ist die grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Am Freitag, 6. März, wird der Bundesrat über den Gesetzesentwurf entscheiden. Auch der Verkehrsausschuss schließt sich der Forderung des Innenausschusses an. Einzig der Wirtschaftsausschuss plädiert für eine Zustimmung durch den Bundesrat. In diesem Fall stünde dem Inkrafttreten nichts mehr im Wege.
Im Kritis-Dachgesetz soll die EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen umgesetzt werden. Ende Januar wurde der Entwurf mit den Stimmen von Union, SPD und AfD vom Bundestag beschlossen. Für den Innenausschuss bleiben wesentliche Kritikpunkte offen. Die Kernforderung der Länder – die Absenkung des Regelschwellenwerts von 500.000 auf 150.000 versorgte Einwohner – wurde nicht umgesetzt.
Damit bleiben nach Einschätzung des Innenausschusses vorwiegend Infrastrukturen in ländlichen Räumen außen vor. Die als Kompromiss eingeführte Länderöffnungsklausel lehnt der federführende Ausschuss als unzureichend ab. Diese führe zu einer Zersplitterung der Regelungen und erschwere die Nachvollziehbarkeit für Betreiber und Bevölkerung, bemängelt etwa der federführende Ausschuss in seiner Empfehlung.
Sollte der Bundesrat der Forderung von Innen- und Verkehrsausschuss nachkommen, wird der Vermittlungsausschuss einberufen. Dieser besteht aus 16 Mitgliedern des Bundestages und 16 Vertretern der Länder. Diese erarbeiten dann gemeinsam einen Einigungsvorschlag. Dabei sind die Mitglieder von den Weisungen ihrer Länder beziehungsweise Fraktionen ausdrücklich entbunden.
22. Februar 2026
Wasserstoff-Beschleunigung: Schwarz-Rot weitet Anwendungsbereich aus
Von Erleichterungen im Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz sollen mehr Anlagen als bislang bekannt profitieren. Auch Gasleitungen, die auf Wasserstoff umgestellt werden, sollen ins Gesetz aufgenommen werden. Dies geht aus einem Änderungsantrag von Union und SPD hervor, der der ZFK vorliegt. Im Regierungsentwurf waren bereits "Wasserstoffleitungen" gelistet gewesen. Als klassische Fälle gelten zudem Elektrolyseure, Wasserstoffspeicher und Wasserstoff-Terminals.
Neu ist, dass auch Anlagen, die Wasserstoff mithilfe von CO2-Abscheidung erzeugen, in den Anwendungsbereich fallen. Damit würden Dampfreformierungsanlagen erfasst, heißt es in der Begründung. Andere Wünsche der Energiebranche wie die Aufnahme von Wasserstofftankstellen oder Wasserstoffkraftwerken in den Anwendungsbereich sind im Änderungsantrag nicht berücksichtigt.
Das Gesetz soll in der neuen Woche vom Bundestag final verabschiedet werden. Ziel des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes ist es, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. So soll der Hochlauf des Wasserstoffmarkts beschleunigt werden.
Ebenfalls in den nächsten Tagen sollen die Eckpunkte zum neuen Gebäudeenergie- oder Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellt werden. Das kündigten der Unions-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn (CDU) und sein SPD-Pendant Matthias Miersch in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin" an.
19. Februar 2026
Heizungsgesetz und Netzpaket Thema im Energieausschuss
Am Montag gehen drei lange sitzungsfreie Wochen im Deutschen Bundestag zu Ende. Wie sehr sich die Energiewelt seitdem weitergedreht hat, lässt sich an der Tagesordnung des Energieausschusses ablesen, der kommenden Mittwoch tagt. Die Ausschussmitglieder wollen vom Wirtschaftsministerium den Zeitplan wichtiger Energievorhaben erfragen.
Konkret soll es um die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gehen, aber auch um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Auch das Netzpaket soll eine Rolle spielen. Aktuell liegt noch zu keinem der Vorhaben ein offizieller Ministeriumsentwurf vor. Zumindest zum Gebäudeenergiegesetz soll es nächste Woche Eckpunkte geben.
Ebenfalls auf der Tagesordnung steht das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz. Wann das Vorhaben im Plenum in 2. und 3. Lesung verabschiedet wird, ist noch unklar. Der kommende Donnerstag oder Freitag kommt infrage.
13. Februar 2026
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz dürfte noch im Februar kommen
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz wird voraussichtlich noch im Februar vom Bundestag final verabschiedet werden. Die noch ausstehende 2. und 3. Lesung ist für die nächste Sitzungswoche Ende Februar geplant, erfuhr die ZFK. Wird der Rechtstext erwartungsgemäß angenommen, hätte die schwarz-rote Mehrheit den letzten Teil des Sommer-Sofortprogramms aus dem vergangenen Jahr im Energiebereich beschlossen.
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz war bereits zu Zeiten der Ampelkoalition weit fortgeschritten, wurde nach dem Bruch der Regierung im November 2024 aber vom Bundestag nicht mehr final verabschiedet. Kern des Gesetzesvorhabens ist es, den Bau der Wasserstoffinfrastruktur zu vereinfachen. Unter anderem sollen relevante Zulassungs- und Vergabeverfahren schneller, einfacher und digitaler gemacht werden. Das Gesetz erfasst insbesondere Elektrolyseure, Wasserstoff-Importterminals, Wasserstoffspeicher und -leitungen.



