Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), hier bei einer Klausurtagung des CDU-Wirtschaftsrats.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), hier bei einer Klausurtagung des CDU-Wirtschaftsrats.

Bild: © Lilli Förter/dpa

Es war noch eine andere Welt, als das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium im November 2025 den ersten offiziellen Entwurf zum sogenannten Gaspaket veröffentlichte. Anders als jetzt flogen noch keine Raketen über den Persischen Golf, und die Gaspreise lagen noch weit unter 50 Euro pro Megawattstunde (MWh).

Die Bundesregierung hat sich Zeit gelassen mit dem Gaspaket. Mal sollte es im Dezember vom Kabinett beschlossen werden, dann im Februar. Nun dürfte es diesen Mittwoch so weit sein.

Der ZFK lag der Entwurf, über den abgestimmt werden soll, vorab vor. Das Vorhaben wird als "besonders eilbedürftig" eingestuft. Das heißt, dass die Fristen im parlamentarischen Verfahren verkürzt werden können. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll das Vorhaben final verabschiedet werden.

Gasnetz-Trennung und Informationspflichten

Nach erster Lektüre gab es bei ausgewählten Punkten keine großen Änderungen. Die Trennung von Kunden vom Gasnetz ist nur dann möglich, wenn ein Gasnetz oder Teile davon nicht mehr weitergenutzt werden. Dies ist der Fall, wenn der Netzbetreiber auf den Wasserstoffbetrieb umstellt oder die betroffenen Leitungen stilllegt.

Zunächst müssen Gasnetzbetreiber sogenannte Netzentwicklungspläne vorlegen. Danach haben sie betroffene Anschlussnehmer über die beabsichtigte Trennung zu informieren. Zwischen Information und Trennung müssen mindestens zehn Jahre liegen.

Die Frist ist mindestens fünf Jahre, wenn der Netzentwicklungsplan behördlich bestätigt wurde, der tatsächliche Termin zur Trennung des Netzes also feststeht. Das soll verhindern, dass sehr lange Bestätigungsverfahren – in denen sich die Netzentwicklungspläne möglicherweise auch noch deutlich ändern – zu Lasten der Verbraucher gehen. Eine Trennung ist unzulässig, wenn zwei Jahre vor dem Termin absehbar ist, dass keine alternative Wärmeversorgung verfügbar sein wird.

Neues für Biomethan und Gaslieferverträge

Damit folgt der Entwurf im Wesentlichen den Vorschlägen der Vorgängerversion. Neu ist eine Sonderregel für Biomethan-Einspeiser, die vom Gasnetz getrennt werden sollen. Diesen soll eine Frist von mindestens 20 Jahren ab Inbetriebnahme gewährt werden.

Neu ist auch, dass Gaslieferverträge für Letztverbraucher in Deutschland 2044 auslaufen müssen. In der Vorgängerversion galt allgemein für Abnehmer das Jahr 2049 als Frist. Eine Ausnahme besteht für Gas, dessen Kohlendioxid bei der Verwendung abgeschieden und dauerhaft gespeichert wird. Deutschland muss 2045 klimaneutral sein.

Weiterhin müssen Eigentümer dauerhaft stillgelegte Erdgasleitungen künftig auf ihren Grundstücken dulden. "Ein sofortiger flächendeckender oder großflächiger Rückbau würde erhebliche Kosten verursachen", argumentiert das Ministerium.

So viel fürs Erste zu Gesetzesinhalten. Vielen Akteuren geht es aber um viel mehr. Die große Frage, die spätestens seit Veröffentlichung der Heizungsgesetz-Eckpunkte im Februar und dem Beginn der Iran-Krise wieder an Brisanz gewonnen hat, ist: Welche Zukunft hat Erdgas überhaupt noch im deutschen Energiesystem?

Aus dem ZFK-Archiv: Entflechtung, Stilllegung, Kündigung: Reiches Gaspaket im Verbändecheck

"Haben genug vom teuren Gas-Chaos"

Am Dienstag wandte sich ein Umweltbündnis 245 zivilgesellschaftlicher Organisationen – darunter Greenpeace und Fridays for Future – in einem offenen Brief an Bundestagsabgeordnete der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD. "Bitte setzen Sie alle Hebel in Bewegung, um den Gasverbrauch in Deutschland schnell und drastisch zu senken", schrieben sie. Und: "Wir haben genug vom teuren Gas-Chaos der letzten Jahre. Bitte nehmen Sie diese Sorge ernst!"

Sie dürften sich durch jüngste Meldungen bestätigt fühlen. Wie die "Financial Times" berichtete, soll ein Botschafter des US-Präsidenten Donald Trump die Europäische Union ermahnt haben, das Handelsabkommen zu ratifizieren. Ansonsten könnten die Europäer ihren "bevorzugten" Zugang zu US-Flüssigerdgas verlieren.

Im vergangenen Jahr machte US-Flüssigerdgas 27 Prozent des europäischen Gasmixes aus, wie das Institut IEEFA analysierte. In Deutschland war der US-Anteil noch höher. Dabei ist die Marktmacht der USA durch den Krieg im Persischen Golf weiter gestiegen. Branchenexperten gehen davon aus, dass die Reparatur beschädigter Gasanlagen in Katar und im Iran Jahre braucht. Dies hätte zur Folge, dass größere Mengen dem Markt entzogen werden. Katar gehört zu den größten Gasproduzenten der Welt.

Verschränkung mit neuem Heizungsgesetz

Das Gaspaket dürfte auch deshalb so oft verschoben worden sein, weil es mit dem neuen Heizungsgesetz verschränkt werden sollte. Gemeint ist das Gebäudemodernisierungsgesetz, das Mitte April durch das Kabinett gehen soll.

Denn laut aktuellem Heizungsgesetz haben Gasnetzbetreiber strenge Vorgaben zu erfüllen, wenn sie neue Gaskunden nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung anschließen wollen.

Kunden müssen in einem extra ausgewiesenen Wasserstoffausbaugebiet wohnen. Netzbetreiber müssen zudem bis Mitte 2028 verbindliche Fahrpläne mit Zwischenzielen weit über 2030 hinaus vorlegen. Die Bundesnetzagentur muss die Fahrpläne genehmigen.

Der Widerstand in der Gasbranche war groß. Die aktuellen Anforderungen würden den Einsatz von Wasserstoff faktisch ausschließen, kritisierte der Fachverband DVGW. Tatsächlich wollen Union und SPD die Vorgaben nun streichen.

An die Stelle der Fahrpläne des Heizungsgesetzes würden die Netzentwicklungspläne des Gaspakets treten. Der größte deutsche Energieverband BDEW würde das begrüßen. "Dies ist ein relevanter Beitrag zur Bürokratievermeidung", schrieb er in einer Stellungnahme im vergangenen Jahr.

Aus für 65-Prozent-Regel

Klima- und Umweltschützer sowie Teile der Energiebranche sehen deutlich kritischer, dass Union und SPD die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel streichen wollen. Dadurch können Öl- und Gasheizungen auch nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung recht problemlos eingebaut werden. Quoten zur Beimischung grüner Gase sollen fossiles Erdgas schrittweise aus dem Gasmix drängen.

Erlaube die Regierung den weiteren Einbau von Gasheizungen, schicke sie insbesondere Mietende in die Kostenfalle, warnt das Umweltbündnis in seinem Brief. "Da immer weniger Gebäude am Gasnetz hängen, könnten auf die letzten Haushalte mit Gasheizung sehr hohe Netzgebühren von bis zu 4300 Euro pro Jahr zukommen."

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