Das Kritis-Dachgesetz hat eine weitere Hürde genommen. Am Freitag hat der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zugestimmt. Zuvor waren Zweifel aufgekommen, ob das Gesetz in seiner aktuellen Form angenommen würde. Mehrere Ausschüsse hatten Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzesentwurf angemeldet und sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen.
Durch das Gesetz soll die EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen in nationales Recht umgesetzt und kritische Infrastruktur in Deutschland besser geschützt werden.
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Schwellenwert maßgeblicher Punkt der Kritik
Ein zentraler Streitpunkt in der Debatte um das Gesetz war der darin festgelegte Schwellenwert. Ab 500.000 versorgten Personen gilt eine Anlage demnach als kritische Infrastruktur. Georg Maier, Innenminister von Thüringen, sprach sich für differenzierte Schwellenwerte und abgestufte Pflichten aus, um einen einheitlichen Schutz überall in Deutschland zu gewährleisten. Erfurt, die größte Stadt in seinem Bundesland, erreiche den Schwellenwert beispielsweise nicht.
Mona Neubaur aus Nordrhein-Westfalen erinnerte an den Stromausfall in Berlin im Januar dieses Jahres: Dort habe man gesehen, "wie verheerend sich schon Ausfälle wesentlich kleinerer Infrastrukturen auswirken. Gerade im Energiebereich führt das dazu, dass viele kritische Infrastrukturen nicht erfasst werden."
Länderöffnungsklausel könnte zu Flickenteppich führen
In der Folge einer früheren Kritik des Bundesrats, wurde auf Antrag der Regierungsfraktion im Bundestag die sogenannte Länderöffnungsklausel in das Gesetz eingefügt. Diese ermöglicht es den Ländern, Betreiber kritischer Infrastruktur auch unterhalb des Schwellenwertes zu definieren. Diese Klausel werde laut Neubaur aber nur bedingt Abhilfe schaffen und eher zu einem Durcheinander zwischen den Bundesländern führen. Auch andere Innenminister äußerten diese Befürchtung.
In einer Stellungnahme hatte der Bundesrat Ende Januar einen alternativen Schwellenwert von 150.000 zu versorgenden Personen vorgeschlagen, um dem tatsächlichen Schutzbedarf gerecht zu werden und eine einheitliche Regelung zu schaffen – diesem wurde nicht entsprochen.
Finanzierung bleibt unklar
Weitere Kritikpunkte in der Debatte im Bundesrat betrafen die Finanzierung und die Meldepflichten. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl machte deutlich: "Als kommunaler Minister ist es für mich absehbar, dass die finanziell sowieso stark belasteten Kommunen kaum in der Lage sein werden, wesentliche Investitionen für den Schutz der kritischen Infrastruktur in kommunaler Hand zu tätigen."
Es brauche dringend eine weitergehende finanzielle Unterstützung des Bundes. Denn Schutz und Sicherheit gebe es eben nicht zum Nulltarif. Die Bundesrats-Stellungnahme von Ende Januar hatte bereits kritisiert, dass das Gesetz keine Regelungen zur Refinanzierung der Steigerung von Schutzstandards beinhalte.
Nachbesserung für das Meldesystem gefordert
Bremens Innensenatorin Eva Högl zeigte sich unzufrieden mit der Regelung zu Mitteilungen und Berichtspflichten zwischen den Bundesländern. Sie forderte, dass alle Länder bei einem sicherheitsrelevanten Vorfall unverzüglich und umfassend informiert werden, um notwendige Maßnahmen umzusetzen.
Das vorliegende Gesetz sieht zwar eine Übermittlung von Meldungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik an zuständige Behörden vor. Dabei wird aber kein konkreter Zeitraum festgelegt, sodass solche Meldungen möglicherweise zu spät in den Bundesländern ankommen könnten, so die Befürchtung. Laut Högl könne die Anpassung dieser Regelung nicht bis zu der vorgeschriebenen Evaluierung des Gesetzes in zwei Jahren warten.
Reaktionen von den Verbänden
Der Energiewirtschaftsverband (BDEW) nannte die heutige Entscheidung "ein wichtiges – wenn auch überfälliges – Signal". Der Verband sieht den Beschluss als Startschuss, dessen Wirksamkeit erst in nachgelagerten Verordnungen entschieden werde. Der BDEW sprach sich ebenfalls für differenzierte Schwellenwerte und tragfähige Finanzierungsregeln für die zu treffenden Schutzmaßnahmen aus.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) befürwortet die Entscheidung, die aus seiner Sicht verspätet kam. Sie biete endlich Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen kommunaler Unternehmen. Trotzdem sieht der Verband weiteren Handlungsbedarf. Es fehle nach wie vor eine nationale Risikoanalyse und -bewertung als Grundlage für die Analysen der Unternehmen. Außerdem müssten die vorgesehenen neuen Meldepflichten "praxistauglich" umgesetzt werden.
Nach der Abstimmung im Bundesrat muss das Kritis-Dachgesetz noch vom Bundeskanzler und anschließend vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Danach tritt das Gesetz in Kraft.



