Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen soll in den nächsten Jahren zügig voranschreiten. Die Entgelte für die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen werden seit Anfang 2024 zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Netzbetreibern aufgeteilt.
Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen für intelligente Messsysteme eine jährliche Gebühr, in den meisten Fällen in Höhe von 20 Euro brutto. Überschießende Kosten trägt der Netzbetreiber, der dank intelligenter Messsysteme mit Netzzustandsinformationen seinen Netzbetrieb optimieren kann.
Umgang mit den Kosten für intelligente Messsysteme offen
Bisher bestand auf Seiten der Stromnetzbetreiber Unsicherheit darüber, wie innerhalb der aktuellen Regelungen mit diesen Kosten für intelligente Messsysteme umzugehen ist. Die Bundesnetzagentur hat einen Festlegungsentwurf zur Konsultation gestellt, um Kostensicherheit bei den Stromnetzbetreibern zu schaffen. Netzbetreiber können nach dem Festlegungsentwurf die ihnen entstandenen Kosten von den Netznutzenden wiederbekommen.
Die Vorfinanzierung der Kosten soll ausgewogen zwischen Netzbetreibern und Nutzerinnen und Nutzern der Netze verteilt werden. In der ersten Konsultation hatte die Bundesnetzagentur außerdem einen Abbaupfad der Kosten des konventionellen Messstellenbetriebs vorgeschlagen. Von diesem Vorschlag wird im Rahmen dieses Verfahrens Abstand genommen.
Die Konsultation des Festlegungsentwurfs zur Behandlung der Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz der Beschlusskammer 8 endet am 24. Mai 2024. (sg)



