Von: Stephanie Gust
"Wenn wir Deutschland in Sachen IT voranbringen wollen, müssen wir sowohl prozessual als auch IT-technisch denken“, mahnt Frank Schmidt, Sprecher des DSAG-Arbeitskreises Energieversorger und CIO der Städtischen Werke Magdeburg.
Ein Beispiel sei der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden. Hier hätten sich die Gemüter durchaus erhitzt, so Schmidts Erfahrung. Zum einen gebe es hier hinreichend viele technische Herausforderungen. "Zum anderen befinden wir uns zunehmend in einem Verfahren, bei dem man hinterfragen muss, wie diese Entscheidungen getroffen werden. Wann sollte eine Technologie beziehungsweise ein Prozess eingeführt werden? Oft fragen wir im Vorfeld nicht, ob das softwaretechnisch überhaupt innerhalb der gegebenen Fristen umsetzbar ist“, kritisiert Schmidt.
Stabiles Betriebsregime als Ziel
Es gehe nicht nur darum, dass ein Programmierer eine Funktionalität entwickelt, sondern auch um die Frage, wie ein stabiles Betriebsregime sichergestellt werde.
"Wir definieren in Deutschland zunehmend Prozesse und Technologien mit Fristen – es wird aber nicht darüber gesprochen, was passiert, wenn ein Server oder eine Datenverbindung ausfällt. Es muss also darum gehen, wie man die Prozesse stabil bekommt, für den Fall, dass an einer Stelle eine Störung entsteht.
Wie soll der LFW24 in Extremsituationen ablaufen?
Mögliche Störfälle gebe es genug, das könne ein Sturm wie Kyrill sein, ein Hochwasser wie im Ahrtal oder auch einfach eine Systemmigration. "Ich kann das IT-System nicht umstellen und zeitgleich einen 24-Stunden-Lieferantenwechsel realisieren“, verdeutlicht Schmidt. In dem Moment sei das System von den Netzen abgekoppelt.
Auch bei einem Hochwasser habe man andere Sorgen, als die geforderte Frist einzuhalten, nämlich zwei Stunden, zur Identifikation der Verbrauchs- oder Einspeisestelle. Ebenso bei einem Hackerangriff: Hier sei ein Stadtwerk vor allem daran interessiert, seine Datenleitung zum Internet zu kappen. "Wir werden den Hacker vermutlich nicht in den nächsten zwei Stunden los, die ich eigentlich zum Identifizieren des Marktlokationspunkts im Rahmen des LFW24 bräuchte“, verdeutlicht Schmidt.
Wie notwendig ist der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden?
Mit dem Umsetzungsgesetz zur NIS-2-Richtlinie gebe es schon die Forderung nach resilienten Prozessen. "Gleichzeitig treiben wir die Prozesse immer weiter weg von Resilienz. Wir gehen im Prinzip beim LFW24 davon aus, dass jeder 24 Stunden verfügbar ist.“
Ohnehin sei die Frage, warum man so auf diesen Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden poche. Im Fitnessstudio beträgt die Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen, auch den Handyvertrag könne man nicht in 24 Stunden wechseln. Beim Strom soll dies nun künftig möglich sein. "Woher kommt dieser Bedarf, dass Kunden innerhalb von 24 Stunden wechseln müssen und bedeutet das überhaupt einen Mehrwert für die Kunden“, fragt Schmidt.
Nachfrage bei der Bundesnetzagentur
LFW24
Hintergrund
Die verpflichtenden Vorgaben zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden resultieren aus den gemeinsamen europäischen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und wurden durch die Bundesrepublik Deutschland mit Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht überführt (§ 20 Absatz 2 Satz 4 Energiewirtschaftsgesetz).
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz muss ab dem 1. Januar 2026 der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Um diese rechtlichen Vorgaben auch in der elektronischen Marktkommunikation Strom prozessual abzubilden und zu ermöglichen, hat die Bundesnetzagentur ein entsprechendes Festlegungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen ( Beschluss vom 21. März 2024; URL: https://bit.ly/4k9p3Ou).
Die Bundesnetzagentur verweist auf ZfK-Nachfrage darauf, dass dabei zu beachten sei, dass sich sowohl die gesetzlichen Vorgaben zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden als auch die von der Bundesnetzagentur festgelegten Vorgaben auf den technischen Vorgang des Stromlieferantenwechsels beziehen. Weder die gesetzlichen Bestimmungen, noch die festgelegten Vorgaben der Bundesnetzagentur betreffen Fragen der Vertragslaufzeit eines Stromliefervertrags.
Ziel des LFW24
Die Prozesse zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden sollen insgesamt eine deutliche Straffung und eine effizientere Abwicklung des Vorgangs des Lieferantenwechsels ermöglichen, heißt es bei der Bonner Behörde. Sollte ein Stromlieferant auf vertraglicher Ebene nach geltenden Rechtsgrundsätzen entsprechend kurze Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen anbieten wollen, sei dies nun ebenfalls auf prozessualer Ebene möglich.
Bisherige Praxis
Die bisherigen Prozessvorgaben hätten laut Bundesnetzagentur teilweise mehrtägige Fristen vorgesehen, innerhalb derer Akteure der Energiewirtschaft einen Lieferantenwechsel abwickeln konnten.
Für die Anmeldung eines Verbrauchers anlässlich eines Lieferantenwechsels war bislang etwa eine Frist von mindestens sieben bzw. zehn Werktagen vor Belieferungsbeginn vorgesehen (URL: https://bit.ly/41sba6J).
Einen bundesweiten Durchschnittswert für eine Abwicklung eines Lieferantenwechsels, der vergleichbar alle an der prozessualen Abwicklung beteiligten Akteure einbezieht, könne die Bundesnetzagentur allerdings nicht erheben, so die Antwort aus Bonn.
Komplexerte Prozesse erfordern höhere Kosten für Kunden
"Aktuell machen wir die Prozesse deutlich komplexer, wir müssen also die IT aufrüsten, damit wir das schnell hinbekommen. Das wiederum kostet Geld, das am Ende der Kunde bezahlt – und dann wundern wir uns, dass der Strompreis immer teurer wird. Zugleich treiben wir die Prozesse in ein Servicelevel, das überhaupt nichts mit den echten Bedürfnissen eines Kunden zu tun hat“, ärgert sich Schmidt.
Stabiles Verfahren bis 6. Juni zweifelhaft
Schmidt geht davon aus, dass die Umsetzung des Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden nach der Verlängerung der Bundesnetzagentur von April auf den 6. Juni zu schaffen sei. Zweifel hat er allerdings, dass man bis dahin ein stabiles Verfahren hinbekommt. Nicht zu vergessen, dass auch Lasttests durchgeführt werden müssen.
"Wenn etwas mit 100 Datensätzen funktioniert, heißt das ja noch lange nicht, dass das mit Millionen von Datensätzen genauso performant abläuft. Wir schalten also etwas produktiv in der Hoffnung, dass die Systeme die Last vertragen – wenn das nicht so ist, haben wir alle ein großes Problem.“ Und noch etwas wünscht sich Schmidt: "Wir brauchen bis dahin Regeln, wie bei Störungen zu reagieren ist, damit man die Mitarbeiter schult. Das wird sehr, sehr knapp.“
Einmal Regelungen ändern und nicht zweimal im Jahr
Auch wäre es an der Zeit darüber nachzudenken, ob eine jährliche Änderung der Regeln für die Marktkommunikation nicht ausreichen würde, um die notwendige Transformation der Energiewirtschaft mit mehr Qualität umsetzen zu können. Bürokratieabbau bedeute auch, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Unternehmen ermöglichten, sich um ihr Kerngeschäft zu kümmern. Und das isei bei Energieversorgern die preiswerte und stabile Versorgung der Bevölkerung und der Industrie mit Energie.
Deutschsprachige SAP Anwendergruppe e. V. (DSAG)
Hintergrund
Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) gilt nach eigenen Angaben als einer der einflussreichsten Anwenderverbände der Welt. Über 4.000 Mitgliedsunternehmen und mehr als 70.000 Mitgliedspersonen bilden ein Netzwerk, das sich vom Mittelstand bis zum DAX-Konzern und über alle wirtschaftlichen Branchen in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH) erstreckt. Dadurch gewinne man als Industrieverband fundierte Einblicke in die digitalen Herausforderungen im DACH-Markt, heißt es weiter. Die DSAG nutzt diesen Wissensvorsprung, um die Interessen der SAP-Anwender zu vertreten und ihren Mitgliedern den Weg in die Digitalisierung zu ebnen.
DSAG-Arbeitskreis Energieversorger
Innerhalb des DSAG-Arbeitskreises Energieversorger sind knapp 1.000 DSAG-Mitgliedspersonen registriert. Das Gremium befasst sich mit seinen vier untergeordneten Arbeitsgruppen mit allen branchenspezifischen Utilities-Themen. Dabei werden mit Fokus auf SAP-Lösungen die Sparten Strom, Gas und Wasser inklusive der Entsorgungsbranche berücksichtigt. Zudem behandelt der Arbeitskreis intensiv das Thema Marktkommunikation und Digitalisierung.



