Ist das Aufstellen von Ladesäulen Aufgabe von kommunalen Unternehmen? Der NRW-Handwerksrat hat da Zweifel.

Ist das Aufstellen von Ladesäulen Aufgabe von kommunalen Unternehmen? Der NRW-Handwerksrat hat da Zweifel.

Bild: © Sebastian Gollnow/dpa

Die neue Lösung von Schleupen stellt Funktionalitäten bereit, mit denen Energieversorger unter anderem die Mengen aus Ladestationsbetrieb und privater Fahrzeugnutzung zum Handel anmelden können.

Dies bietet laut der IT-Schmiede eine interessante Chance für Vertrieb und Kundenbindung:  Denn Erlöse aus dem Verkauf der Mengen können so beispielsweise Besitzern von vollelektrischen Fahrzeugen auf der Stromrechnung gutgeschrieben werden. Auch ein Rabatt auf den Stromtarif sei denkbar.
 

Treibhausgasminderungsquoten

Hintergrund

Die THG-Quote ist in der 38. Bundes-Imissionsschutzverordnung verankert und soll zur Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen beitragen. Wer fossile Kraftstoffe in Verkehr bringt, wird verpflichtet, die Emissionen um eine bestimmte Quote zu senken. Wer durch die Verwendung emissionsfreier Technologien oder erneuerbarer Energien Emissionen einspart, kann die eingesparten Mengen den quotenpflichtigen Unternehmen überlassen.

Dieser Handel wird voraussichtlich noch an Fahrt aufnehmen, da die Quoten von derzeit sechs Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 steigen werden.

Zwei-Elemente-Lösung

Die Schleupen-Lösung besteht aus zwei Elementen. Zum einen erfasst sie über die Charge Detail Records (CDR) die gelieferten Mengen an den Ladesäulen eines Stadtwerks.

Zum anderen stellt sie ein Portal bereit, bei dem Halter ihr vollelektrisches Fahrzeug registrieren können, um ihre pauschalierten Verbrauchswerte (aktuell 1.943 kWh) dem Stadtwerk zu überlassen. Die Stadtwerke können die gesammelten Mengen durch einen etablierten Quotenhändler ihrer Wahl handeln lassen.

"Relativ einfache Lösung"

"Je größer die Menge, die sie anbieten können, desto bessere Konditionen können sie aushandeln", so Schleupen. Softwareseitig gestaltet sich die Lösung nach Angaben des Dienstleisters relativ einfach, da viele Komponenten schon vorhanden sind. So werden die CDR bereits für die Abrechnung des Ladestroms benutzt.

Auch die Portallösung sei bei vielen Kunden schon im Einsatz. „Wir freuen uns, dass wir mit relativ geringem Aufwand eine Lösung anbieten können, mit der sich unsere Kunden bei einem aktuellen Thema gut in Szene setzen können“, sagt Volker Kruschinski, Vorstandsvorsitzender der Schleupen SE.

Vorteile für Stadtwerke

Für die Stadtwerke biete die Lösung neben dem wirtschaftlichen Vorteil der größeren Menge einen vertrieblichen Vorteil. Sie können ihr Angebot als E-Mobility-Provider abrunden und ihren Kunden die Suche nach seriösen Partnern auf diesem bereits unübersichtlichen Markt erleichtern. Auch können Kunden noch fester an sich gebunden werden, indem die Versorger beispielsweise spezielle (Lade-)Stromtarife anbieten, bei denen der Betrag aus dem Quotenhandel auf der Rechnung gutgeschrieben wird, so Schleupen. (sg)

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