Bundesnetzagentur startet Konsultation zu Kosten nach Messstellenbetriebsgesetz
Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen soll in den nächsten Jahren zügig voranschreiten. Die Entgelte für die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen werden seit Anfang 2024 zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Netzbetreibern aufgeteilt.
Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen für intelligente Messsysteme eine jährliche Gebühr, in den meisten Fällen in Höhe von 20 Euro brutto. Überschießende Kosten trägt der Netzbetreiber, der dank intelligenter Messsysteme mit Netzzustandsinformationen seinen Netzbetrieb optimieren kann.
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