Der Digital Services Act ist kein einmaliges Regulierungsvorhaben. Weitere Regelwerke wie der Digital Markets Act werden folgen.

Der Digital Services Act ist kein einmaliges Regulierungsvorhaben. Weitere Regelwerke wie der Digital Markets Act werden folgen.

Bild: © Tarshan/AdobeStock

Der Digital Services Act (DSA) verändert seit Februar 2024 die Spielregeln im digitalen Raum. Die EU-Verordnung richtet sich zwar in erster Linie an große Plattformen, ihre Wirkung reicht jedoch deutlich weiter. Auch Stadtwerke und kommunale Versorger müssen ihre digitalen Angebote überprüfen. Transparenz und Fairness werden zu verbindlichen Standards.

Obwohl der DSA schon seit Februar 2024 verbindlich ist, erreichten viele seiner Vorgaben jedoch erst im Laufe des Jahres 2025 die operative Ebene. Übergangsfristen sind ausgelaufen, Aufsichtsbehörden nehmen die Durchsetzung auf, erste Prüfungen laufen. Für Stadtwerke und kommunale Versorger rückt damit die praktische Umsetzung in den Fokus. Betroffen sind Websites, Kundenportale, Cookie-Banner und digitale Vertriebsstrecken. Darauf weist ein aktuelles Whitepaper der Digitalagentur Vancado hin.

"Viele Unternehmen unterschätzen noch, wie stark der DSA in operative Prozesse hineinwirkt", sagt Philipp Dempke, Experte bei Vancado. Es gehe nicht allein um rechtliche Feinjustierungen. "Der DSA greift tief in Marketing, Nutzerführung und Vertrieb ein und zwingt Unternehmen, diese Bereiche enger zusammenzudenken."

Werbung muss erkennbar sein

Ein zentrales Element des DSA ist die Transparenz bei digitaler Werbung. Nutzer müssen klar erkennen können, dass es sich um eine Anzeige handelt, von wem sie stammt und nach welchen Kriterien sie ausgespielt wird. Personalisierte Werbung auf Basis sensibler Daten ist untersagt. Für Minderjährige ist personalisierte Werbung verboten.

Für Stadtwerke bedeutet das, ihre Online-Kampagnen und regionalen Marketingmaßnahmen kritisch zu prüfen. Klassische Targeting-Ansätze stoßen schneller an regulatorische Grenzen. "Transparenz ist kein optionaler Zusatz mehr, sondern Pflicht", sagt Dempke. Gleichzeitig lasse sich Offenheit strategisch nutzen. "Wer nachvollziehbar erklärt, warum Inhalte ausgespielt werden, schafft Vertrauen und stärkt langfristig die Kundenbindung."

Auch das Consent-Management rückt stärker in den Fokus. Cookie-Banner dürfen Nutzer nicht mehr durch Gestaltungstricks zur Zustimmung drängen. Ablehnen und Akzeptieren müssen gleichwertig präsentiert werden. "Consent wird vom technischen Detail zu einem sichtbaren Signal für den Umgang mit Nutzerrechten."

User-Experience-Design ohne Tricks

Besonders deutlich greift der DSA in die Gestaltung digitaler Oberflächen ein. Dark Patterns, also manipulative Interface-Elemente, sind ausdrücklich verboten. Dazu zählen versteckte Abmeldeoptionen, irreführende Button-Beschriftungen oder bewusst komplizierte Widerrufsprozesse.

Für Stadtwerke betrifft das vor allem Kundenportale und Self-Service-Anwendungen. Nutzer müssen klar erkennen können, welche Entscheidungen sie treffen und welche Folgen diese haben. "Faire, verständliche Oberflächen reduzieren nicht nur rechtliche Risiken, sondern verbessern auch die Akzeptanz digitaler Angebote", so Dempke.

Transparenz im digitalen Vertrieb

Auch digitale Vertriebsprozesse verändern sich durch den DSA. Produktinformationen, Anbieterangaben und Bewertungen müssen vollständig, leicht auffindbar und nachvollziehbar sein. Manipulierte Rezensionen unterliegen strengeren Prüfpflichten. Unklare Preisangaben oder versteckte Zusatzkosten werden zum rechtlichen Risiko.

Was Stadtwerke jetzt prüfen sollten

DSA kompakt

Marketing
- Werbung klar kennzeichnen
- Kein Targeting mit sensiblen Daten
- Schutz Minderjähriger beachten

UX und Frontend
- Keine Dark Patterns
- Consent-Banner fair gestalten
- Nutzerrechte sichtbar machen

Digitaler Vertrieb
- Vollständige Produkt- und Tarifinformationen
- Anbieterangaben transparent darstellen
- Bewertungen nachvollziehbar handhaben

Organisation
- Marketing, UX und Vertrieb enger verzahnen
- Einheitliche Leitlinien für digitale Kommunikation festlegen
 

















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