IT

Falsche Referenzangabe für Systeme zur Angriffserkennung

Auch in mehrfach geprüfte Gesetzestexte können sich Fehler einschleichen. Sascha Jäger, Geschäftsführer von Ausecus hat einen solchen im EnWG mit dem Nachweis von Systemen zur Angriffserkennung entdeckt.
08.11.2022

Systeme zur Angriffserkennung sollen bis zum 1. Mai Pflicht für KRITIS-Betreiber werden. Dem Gesetzgeber ist allerdings ein Fehler unterlaufen.

Das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) 2.0 sollte im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein System zur Angriffserkennung als neuen Abs. 1(d) in §11 einbringen. Dies gilt ebenso für die Nachweiserbringung eines solchen als neuen Abs. 1(e).

Tatsächlich wurde in der aktuellen Fassung des EnWG aus diesem neuen Abs. 1(d) aber inzwischen 1(e) und aus 1(e) wurde 1(f). Die Referenz auf 1(d) im Text von 1(f) ist aber nicht auf 1(e) mitgeändert worden, konkretisiert Sascha Jäger. Er ist Geschäftsführer des auf Informations- und IT-Sicherheit spezialisierten Unternehmen Ausecus, das vor allem für…

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