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ITC stellt neue Portallösungen und Apps rund um E-Mobility vor

Die Portallösungen unterstützen Energiedienstleister nun auch in Prozessen der Elektromobilität. Die Funktionen fassen Prozesse zum Service und zur Beantragung zusammen. Hinzu kommt ein Anmeldeprozess für den Handel von Treibhausgasminderungsquoten.
12.05.2022

Mit der E-Mobilität gibt es zahlreiche neue Prozesse.

„Durch die stetig wachsende Bedeutung der E-Mobilität haben wir zahlreiche neue Prozesse zu diesem Thema umgesetzt, damit die digitale Erfassung von entsprechenden Kundenanliegen im gewohnten Portalumfeld erfolgen kann“, sagt André von Falkenburg, Prokurist und Leiter Customizing der ITC AG. Das zielgruppenspezifische Rollen- und Rechtesystem ermöglicht ihm zufolge die Verwaltung und Konfiguration von Nutzergruppen (E-Mobilisten, Immobilienbesitzer, Flottenbetreiber, Ladestationsbetreiber, etc) sowie deren Zugriffsrechte.

Für die Kundengewinnung wurden Beantragungsprozesse – unter anderem Ladestrom und Ladekarte bestellen, Tarifrechner, THG-Quotenhandel –, für die Kundenbetreuung Serviceprozesse mit Mehrwert wie die Integration von Ladekarten für die Payment-Abwicklung, Überwachung der Ladeinfrastruktur, Monitoring der Ladepunkte geschaffen. Das Feature könne auf dem eigenen Server oder in der ITC-Portal-Cloud bereitgestellt werden. Die offene Architektur der ITC Plattform erlaube auchProzesse für Verkauf und Netzanschluss von Wallboxen.

Prozesse für Verkauf und Netzanschluss von Wallboxen

Wallbox für Zuhause, Ladesäule auf dem Firmenparkplatz oder Ladeinfrastruktur für eine E-Flotte: Vor einer Installation muss die sogenannte Ladeeinrichtung beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet beziehungsweise genehmigt werden. Laut gesetzlichen Vorgaben sind Wallboxen ab einer Bemessungsleistung von 12kW genehmigungspflichtig, bis 11 kW reicht eine Anmeldung. Im ITC-Kundenportal habe man daher Meldepflicht, Anmeldung, Genehmigungsprozess und Beantragung eines Netzanschlusses für Wallboxen als neue Prozesse integriert.

Eine weitere Funktion sei der Tarifrechner, der anhand der Postleitzahl und dem Verbrauch entsprechend verfügbare Tarife ermittelt und berechnet. Die Lösung unterstütze dabei auch die einfache Integration in vorhandene CMS-Systeme.

Integration von Ladekarten für die Payment-Abwicklung

Für Ladevorgänge an Ladesäulen der eigenen Infrastruktur oder verbundener Roaming-Partner braucht es standardmäßig eine Ladekarte. ITC bietet deshalb einen Bestell- bzw. Anmeldevorgang für Ladekarten. Zudem fungiere  die Lösung als Datendrehscheibe: alle Daten können automatisiert ins ERP-System zur Abrechnung übergeben werden.

Um Ladeinfrastrukturen zu überwachen, bietet die Lösung für jede Ladestation einen Überblick über relevante Kenngrößen (Gesamtverbrauch, Ladezeit und verbrauchte Energiemenge etc.). Dabei können auch Werte oder Budgetgrenzen festgelegt werden. Bei einer Über- oder Unterschreitung, bei außergewöhnlichen Verbrauchs-werten oder unerwarteten Vorkommnissen wird eine Alarmierungskette via Push-Benachrichtigung aktiviert. Wer im Notfall wann informiert wird, kann vorab festgelegt werden.

IoT-basierte Prozesse für Smart Cities

Das ITC-Adapterframework ermöglich es außerdem, IoT-Komponenten wie LoRaWAN-Systemlösungen einzubinden und damit im Kundenportal Smart-City-Anwendungen abzubilden. So könne unter anderem die Verfügbarkeit bzw. Belegung von öffentlichen Ladepunkten angezeigt werden. In das Monitoring lassen sich auch Luft- und Umweltdaten einbinden.

Serviceprozesse im THG-Quotenhandel

Beim Handel von Treibhausgasminderungsquoten bündeln Energieversorger und andere Marktakteure die THG-Quoten der eigenen Flotte und die ihrer Kunden. Die durch den Verkauf dieser Quoten erwirtschafteten Erlöse werden in der Regel in Form einer Prämienzahlung an die Fahrzeughalter weitergereicht.

Die ITC-Software halte dazu einen entsprechenden Anmeldeprozess bereit, mit dem sich Fahrzeughalter für eine Prämienzahlung registrieren lassen können. „Damit das Fahrzeug eines Endkunden letztlich am Quotenhandel partizipieren kann, muss dieser im Kundenportal auch bestätigen, dass sein Fahrzeug bei keinem anderen Energieversorger für den THG-Quotenhandel gemeldet ist“, sagt André von Falkenburg. (sg)