Aktueller Stand: ITSiG 2.0
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Eine weitere Neuerung des ITSiG 2.0 ist die Ausweitung der Gesetzgebung auf große Zulieferer für Kritische Infrastrukturen.
Am 23. April hat der Bundestag das überarbeitete IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG 2.0) verabschiedet. Neben erweiterten Befugnissen für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden Anforderungen an die Cybersicherheit verschärft. Kritische Infrastrukturen wie Energieversorger und Wasserversorger sowie nun auch Abfallentsorger und Großunternehmen mit volkswirtschaftlicher Bedeutung werden mit der Novellierung verpflichtet, ein System zur Angriffserkennung umzusetzen.
Dieses sollte laut der Erläuterung zum Gesetzestext die Kommunikationstechnik der Betreiber Kritischer…
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