Lückenlose Sicherheit für alle – wichtiger denn je

Es gilt die Absicherung von KRITIS-Einrichtungen nicht nur an den gesetzlichen Mindestanforderungen zu orientieren, sondern wenn möglich, vollständig zu automatisieren, sagt Rene Goembewski von Tanium.
Bild: © sasun Bughdaryan/AdobeStock
Ein Gastbeitrag von: Rene Golembewski, Director Technical Solutions Engineering EMEA bei Tanium
Im April 2021 wurde die „Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung“ vom Innenministerium formuliert und im August desselben Jahres vom Bundeskabinett beschlossen. Der Beschluss und die darin formulierten Pflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen sind heute aktueller denn je. Musste man sich in Zeiten des Friedens vornehmlich gegen Angriffe privater Akteure schützen, müssen die Sicherheitsverantwortlichen heute mehr denn je Cyberangriffe von staatlichen Akteuren antizipieren…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In