Im Lasttest erstellte Solarize 5.000 Rechnungen in 24 Minuten. Das Bild wurde mit KI generiert.

Im Lasttest erstellte Solarize 5.000 Rechnungen in 24 Minuten. Das Bild wurde mit KI generiert.

Solarize hat den Funktionsumfang seiner Software erweitert. Das damit einhergehende Produkt-Update soll den komplexen Vorgang der Abrechnung dynamischer Tarife für Energieversorger erheblich erleichtern und steht allen Nutzern der Solarize-Plattform zur Verfügung. Laut Angaben des Anbieters lassen sich mit dem Einsatz der Lösung die Kosten signifikant reduzieren. Damit sei eine effiziente Abrechnung von mehreren Tausend Zählern möglich.

Mit dieser Erweiterung des bestehenden Funktionsumfangs reagiert Solarize auf die wachsende Nachfrage nach flexiblen Abrechnungslösungen im sich wandelnden Energiemarkt: Bereits seit Anfang des vergangenen Jahres bietet Solarize im Mieterstromkontext eine automatisierte Abrechnung für dynamische Tarife an. Auslöser war die damalige Energiekrise. „Unsere Kunden hatten Schwierigkeiten, in der Reststrombeschaffung attraktive Konditionen zu verhandeln. Da hatten wir die Idee, den Epex-Spotmarkt direkt an unsere Lösung anzubinden“, erklärt Frederik Pfisterer, Co-Gründer und Geschäftsführer von Solarize.

 

Als nächstes folgen weitere zeitreihenbasierte Produkte

Das jüngste Update setze „neue Maßstäbe in Sachen Geschwindigkeit und Effizienz für Meter-to-cash-Prozesse: Im Lasttest haben wir 5.000 Rechnungen in gerade mal 24 Minuten erstellt“, so Pfisterer. Der notwendige Datenaustausch mit ausgewählten gängigen ERP-Systemen wird über Schnittstellen gesichert, dort erfolgen unter anderem der Zahlungsverkehr oder das Mahnwesen.

Optional sind auch die Integration in Kundenportale und Endkunden-Apps zur Verbrauchsdatenvisualisierung und Steuerung des Energiebedarfs möglich. Der Implementierungsaufwand auf Seiten der Versorger ist laut Pfisterer insbesondere für SAP-Kunden nicht besonders hoch, da die Schnittstellen zum SAP Convergent Invoicing bereits bestehen. Als nächstes sollen weitere zeitreihenbasierte Produkte abbildbar sein wie beispielsweise dynamische Netzentgelte, die im Rahmen von § 14a EnWG bereits geplant sind. (sg)

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