IT

StromPBG: Neue Meldepflichten für Energieversorger an die Übertragungsnetzbetreiber

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) am 24. Dezember sind Energieversorger und Verteilnetzbetreiber auch verpflichtet, Marktmeldungen zu den Bilanzierungsdaten zu erstatten.
20.02.2023

Die Wälzung der Entlastungsbeträge ist an die Prozesse der ehemaligen EEG-Umlageerhebung angelehnt, weshalb sich die Übertragungsnetzbetreiber weitestgehend auf die bekannten und etablierten Geschäftsprozesse der EEG-Abwicklung stützen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) am 24. Dezember 2022 hat die Bundesregierung die Weichen für umfangreiche Entlastungen von Haushalten und Unternehmen gestellt. Die Entlastung der von stark steigenden Stromkosten betroffenen Letztverbraucher soll insbesondere durch eine Abschöpfung von erzielten Überschusserlösen der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen finanziert werden.

Sie erfolgt gemäß § 4 StromPBG über deren Energieversorger, die wiederum gemäß § 20 StromPBG gegenüber ihrem für die betreffende Netzentnahmestelle regelzonenverantwortlichen…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In