IT

"Viele Energieversorger haben Schrems II nicht auf dem Radar"

"Schrems II führt zu einer erheblichen Erweiterung der Nachweis-, Dokumentations- und Compliancepflichten der DSGVO", sagt Maik Neubauer. Was das für Versorger bedeutet, erklärt der Partner der Unternehmensberatung Decomplexity Europe ausführlich im ZfK-Interview.
16.07.2021

"Unternehmen im Energiesektor, Stadtwerke, Netzgesellschaften und Betreiber von kritischen Infrastrukturen sind selbstverständlich die ersten Unternehmen, die durch die Datenschützer aufgrund ihrer wichtigen Daten sowie Ihrer gesamtwirtschaftlichen Stellung ins Visir genommen werden", sagt Maik Neubauer von Decomplexity Europe.

Herr Neubauer, Sie warnen davor, „Schrems II“ zu unterschätzen, um was handelt es sich bei Schrems II überhaupt?
Schrems II ist die Bezeichnung für ein Urteil (Rechtssache C 311/18 – „Schrems II“) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Bereich des Datenschutzes aus dem Sommer 2020, dass von vielen betroffenen Unternehmen, Institutionen und Verbänden aufgrund der Folgen der Corona Krise teilweise noch gar nicht wahrgenommen wurde. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hatte mit Erfolg gegen das seit 2016 praktizierte „EU-US Privacy Shield“ geklagt. Ohne hier ins Detail zu gehen,…

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