VKU: Hier muss bei NIS-2-Richtlinie nachgebessert werden

Bis Oktober 2024 müssen die Mitgliedstaaten die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
Bild: © Skórzewiak/AdobeStock
Hintergrund ist die Sondersituation in Querverbunds- bzw. Mehrspartenunternehmen, also Stadtwerke, die in den Sektoren Energie, Wasser und Telekommunikation tätig sind. Die IT-Sicherheitspflichten seien hier so komplex beschrieben, dass sie kaum noch verständlich sind, heißt es in der Stellungnahme des VKU.
Nach Lesart des Verbands unterliegen auch hier die IT-Systeme, die nicht für den sicheren Anlagenbetrieb unmittelbar notwendig sind – wie die Office-IT ohne unmittelbare Verbindung zu den Anlagen – einheitlich den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Aufsicht der…
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