Die Direktvermarktung hat sich in den letzten Jahren als elementarer Bestandteil des Energiemarktes etabliert, und das zurecht. Schließlich stellt dieses Geschäftsmodell entscheidende Weichen für die Energiewende. Umso irritierender wirkt daher die kurzfristige gesetzliche Änderung vom 23. Dezember 2025 zur Redispatch-Vergütung. Die in § 14 EnWG getroffenen Neuregelungen sind ein weiteres Beispiel dafür, wie politische Eingriffe einen ohnehin komplexen Markt nicht vereinfachen, sondern zusätzlich belasten. Konkret sieht die EnWG-Novelle im Kontext des Redispatch 2.0 vor, dass Netzbetreiber nun dem Anlagenbetreiber den Ausfall direkt vergüten und der Ausgleich nicht länger über den Direktvermarkter als Bilanzkreisverantwortlichen läuft. Dabei stößt nicht allein der Inhalt, sondern vor allem die Art und Weise auf. Ohne Vorwarnung, ohne Übergangsfrist, ohne erkennbare Vorbereitung der betroffenen Akteure wurde ein zuvor aus der Not heraus aufdoktrinierter Vorgang praktisch über Nacht umgestellt.
Erheblicher Ressourceneinsatz
Direktvermarkter haben zuletzt erhebliche Ressourcen investiert, um einen Abrechnungsprozess aufzubauen, der ursprünglich so gar nicht hätte entstehen dürfen. Denn eigentlich war vorgesehen, dass Netzbetreiber den bilanziellen Ausgleich im Redispatch sauber abwickeln. Weil das in der Praxis nicht funktioniert hat, wurde die Abwicklung auf Seiten der Bilanzkreisverantwortlichen beziehungsweise Direktvermarkter organisiert – mit erheblichem personellen, prozessualen und technischen Aufwand.
Und nun? Nun ist genau dieser Aufwand in großen Teilen obsolet. Direktvermarkter haben Prozesse etabliert, Datenflüsse aufgebaut, Vertragslogiken hinterlegt und Softwarelösungen eingeführt – auf Basis eines regulatorischen Rahmens, der ihnen faktisch wieder unter den Füßen weggezogen wurde. Das ist nicht nur ökonomisch fragwürdig. Es sendet auch ein fatales Signal an einen Markt, der auf Verlässlichkeit angewiesen ist. Wer Investitionen in Prozesse und Systeme tätigt, muss sich zumindest darauf verlassen können, dass der Gesetzgeber nicht von heute auf morgen die Spielregeln ändert.
Verlagerung des Problems
Hinzu kommt: Mit der neuen Regelung ist das Problem nicht gelöst, sondern nur verlagert worden. Denn die Netzbetreiber zahlen künftig an die Anlagenbetreiber aus. Die Informationen, die nötig sind, um diese Gutschriften sachlich zu prüfen, liegen aber häufig gar nicht beim Anlagenbetreiber, sondern beim Direktvermarkter. Es geht beim Redispatch eben nicht um einfach nachvollziehbare Strommengen, sondern um Ausfallarbeit – also um Energie, die gerade nicht erzeugt wurde, weil eine Anlage abgeregelt worden ist. Ob die angesetzten Mengen, Zeitreihen und Vergütungen plausibel sind, lässt sich nur mit den entsprechenden Daten prüfen. Wer die Auszahlung veranlasst, sollte also auch sicherstellen, dass der Empfänger sie nachvollziehen kann. Genau daran fehlt es jetzt.
Offene Fragen bleiben bestehen
Daraus entstehen neue Reibungsverluste und es stellen sich zusätzliche Fragen im Tagesgeschäft der Direktvermarktung: Müssen Verträge mit Anlagenbetreibern entlang dieser Neuregelungen angepasst werden? Braucht es Abtretungserklärungen? Wie wird das steuerlich behandelt? Wie lassen sich Forderungsausfälle vermeiden? All das hat mit dem eigentlichen Ziel der Energiewende nichts zu tun. Es geht nicht um mehr erneuerbare Erzeugung, nicht um bessere Marktintegration, nicht um schnellere Flexibilität im System. Es geht um zusätzliche Bürokratie.
Genau darin liegt der politische Kern des Problems. Anstatt den Direktvermarktern als tragende Säulen der Energiewende das Agieren zu erleichtern, werden die Rahmenbedingungen komplizierter, teurer und unattraktiver. Wer die Energiewende beschleunigen will, darf Marktakteuren nicht immer neue administrative Lasten aufbürden, vor allem nicht ohne Vorlauf und ohne belastbare Übergangsregelung.
Direktvermarkter brauchen – genau wie alle anderen Teilnehmer des Energiemarktes – verlässliche Regeln und keine neuen Stolpersteine, die Zeit, Geld und Vertrauen kosten.



