Anders als die X-Rechnung hat ZUGFeRD auch einen für den Endkunden lesbaren Pdf-Teil.

Anders als die X-Rechnung hat ZUGFeRD auch einen für den Endkunden lesbaren Pdf-Teil.

Bild: © momius/AdobeStock

Der neue offizielle ZUGFeRD 2.0-Nummernkreis für Stromrechnungen ist online auf der Website des Edna Bundesverbands Energiemarkt & Kommunikation  https://edna-bundesverband. Parallel dazu hat der Verband eine neue Umsetzungsempfehlung für ZUGFeRD 2.0 in der Energiewirtschaft veröffentlicht. Bei ZUGFeRD handelt es sich um ein elektronisches Datenformat für den Austausch von Rechnungen. Seit dem 18. Oktober 2019 gibt es die Version 2.0. Als hybrides Datenformat integriert ZUGFeRD in einem PDF-Dokument strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format. Nachdem der Nummernkreis für die Sparte Strom veröffentlicht wurden, soll als nächstes der für Gas folgen.

Ziel des Edna Bundesverbands sei es gewesen, soweit wie möglich die Regeln der X-Rechnung zu berücksichtigen. Damit sei nur eine Implementierung der XML-Datenstruktur erforderlich, um X-Rechnungs-konforme ZUGFeRD-Rechnungen zu erstellen. Im Unterschied zur bestehenden Liste des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die lediglich die netzseitige Marktkommunikation abdeckt, bietet Edna über die GS1-Zertifizierung einen offiziellen und damit eindeutig zuordenbaren GLN-Nummernkreis (Global Location Number) mit insgesamt 10.000 möglichen Lieferpositionen. Für die Vergabe der GLN, vormals auch als EAN-Code bekannt, ist die weltweit tätige Organisation GS1 (Global Standards One) verantwortlich. Diese Nummer ist ein weltweit eindeutiges Identifikationssystem für Waren oder Dienstleistungen. Edna wurde dabei der Nummernkreis 42 517523 0000 9 zugeteilt.

Mit der Umsetzungsempfehlung für die Energiewirtschaft will der Bundesverband die möglichen Auslegungsspielräume auf einheitliche Regeln einschränken und Defizite für künftige Weiterentwicklungen des ZUGFeRD-Standards aufzeigen. Die Erstellung und Veröffentlichung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Verband FeRD.

Hintergrund X-Rechnung

Um den Vorgaben für die X-Rechnung zu entsprechen hat die entsprechende Edna-Projektgruppe alle Regeln, die für die X-Rechnung definiert wurden, übernommen. Einzig die Regelung zur Angabe der Leitwegs-ID sei optional, da diese inhaltlichen Vorgaben macht, die ausschließlich für öffentliche Auftraggeber zutreffend seien.

Die X-Rechnung enthält anders als ZUGFeRD nur eine reine XML-Datenstruktur. Eine einfach menschenlesbare Repräsentation des Rechnungsinhaltes ist hier nicht vorgesehen. Deswegen sind lediglich die XML-Daten der Rechnung Gegenstand der Edna-Umsetzungsempfehlung. Diese können für die X-Rechnung wie für ZUGFeRD grundsätzlich gleich aufgebaut werden. Die ZUGFeRD 2.0-Spezifikationen, die international auch unter dem Namen „Factur X" Anwendung finden, entsprechen wie die X-Rechnung den Vorgaben der Norm EN16931 und der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes. ZUGFeRD eignet sich mit seinem PDF-Teil auch für die Rechnungsstellung bei Endkunden, die eine elektronische Weiterverarbeitung nicht umsetzen können oder wollen. (sg)

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