BMWK: Preisobergrenzen gelten weiterhin
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) geht davon aus, dass beim Smart-Meter-Rollout mit der Übergangsregelung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Messentgelte wie bisher erhoben werden können.
Auf eine Anfrage der ZfK, ob man die neue Allgemeinverfügung mit Stufe zwei oder drei des Stufenplans starten werde, verwies das Bundeswirtschaftsministerium auf die Zuständigkeit des BSI, das hier für Umfang und Inhalt einer erneuten Markterklärung zuständig sei.
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