Der Verband bne kritisiert, dass sich das BWMK in der Vergangenheit zu abhängig von Prozessen des BSI gemacht habe.

Der Verband bne kritisiert, dass sich das BWMK in der Vergangenheit zu abhängig von Prozessen des BSI gemacht habe.

Bild: © A.Savin/WikiCommons

Auf eine Anfrage der ZfK, ob man die neue Allgemeinverfügung mit Stufe zwei oder drei des Stufenplans starten werde, verwies das Bundeswirtschaftsministerium auf die Zuständigkeit des BSI, das hier für Umfang und Inhalt einer erneuten Markterklärung zuständig sei.

Stranded Investments vermeiden

Deutlicher wurde das Ministerium bei der Frage nach der Abrechnung der intelligenten Messsysteme und ob hier weiter die Preisobergrenzen gelten: "Übergangsregelungen nach § 19 Absatz 6 MsbG schließen nach Auffassung des BMWK Möglichkeiten zur Erhebung von Messentgelten mit den geltenden gesetzlichen Preisobergrenzen nach § 31 MsbG ein", so die Antwort.

Ziel der neu geschaffenen Regelung sei es gewesen, einen vertretbar fortgesetzten Aufbau der Smart-Meter-Infrastruktur zu ermöglichen und im Rahmen eines schonenden Interessensausgleichs auch Stranded Investments zu vermeiden. Und weiter: "Hätte der Gesetzgeber im Rahmen der Übergangsregelung den Sonderweg Rollout ohne Preisobergrenze wählen wollen, hätte er dies in § 19 Absatz 6 MsbG geregelt."

Verband bne fordert Neustart

Kritik an "BSI-Rückzieher" gab es vor allem – und wenig überraschend  – vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne).  „Durch den Rückzug ihrer eigenen Markterklärung am vergangenen Freitag zeigt sich einmal mehr, dass die Rolle des BSI im Prozess neu bewertet werden muss. Die Behörde sollte sich jetzt auf die sicherheitstechnischen Aspekte des Rollouts, sowie den Schutz der kritischen Infrastrukturen und die Fragen der IT-Sicherheit beschränken”, kommentiert bne-Geschäftsführer Robert Busch.
 
Nach zehn Jahren Pleiten, Pech und Pannen bei der Digitalisierung sei nun die Zeit für einen Neustart. "Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen war nie Selbstzweck, sondern sollte die Messung und Steuerung von Verbrauch ermöglichen. Das Ziel ist, erneuerbare Energien bestmöglich in das System zu integrieren und damit fossile Energieträger zu verdrängen. Dies ist misslungen und ist derzeit umso fataler, da variable Tarife einen Großteil des Gasverbrauchs für die Stromerzeugung bereits hätten überflüssig machen können", so Busch.

"Verzögerung der Digitalisierung"

Und weiter: „Das BMWK hat sich in der Vergangenheit abhängig von Prozessen des BSI gemacht. Ein einfaches Weiter-so im Rahmen des angedachten Stufenplans führt nur dazu, dass die Digitalisierung um weitere zehn Jahre verzögert wird. Einen Rollout mit veralteten Systemen zu liefern, die von Steuerungsfunktionen noch Jahre entfernt sind, ist inzwischen ein No-Go”, kritisiert Busch.

Der bne schlägt vor, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) grundlegend zu novellieren und die Rolle des BSI neu auszurichten. Die Behörde sollte sich darauf konzentrieren, die notwendigen Mindestanforderungen an Datenschutz und -sicherheit zu definieren, anstatt eine Vielzahl von Details zu regeln. Wichtige Kriterien, wie etwa konkrete Anwendungsfälle und reale Kundenwünsche, können die Marktakteure und die Innovationskraft der Branche allein entwickeln. Das Prinzip muss laut dem Verband nun heißen: soviel BSI wie nötig, aber so wenig wie möglich. (sg)

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