Herr Schneidewindt, was würde das OVG-Eilurteil jetzt für die Kunden bedeuten, die schon ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommen haben?
Wenn die Markterklärung des BSI in bestimmten oder allen Netzgebieten zurückgenommen wurde/wird, dann fehlt es an einer Rechtsgrundlage für den Einbau. Dann könnte eine Ausbauverpflichtung in Betracht kommen, es sei denn, Verbraucher willigen doch ein.
Was raten Sie hier den Verbrauchern – auch denjenigen, die jetzt im Zeitraum bis zum Entscheid des OVG Köln ein intelligentes Messsystem bekommen sollen?
Es ist selbst unter Juristen noch unklar, ob die OVG-Entscheidung nur in den 50 betroffenen Netzgebieten oder doch bundesweit gilt. So oder so: ein "Weiter So" kann auch kein grundzuständiger Messstellenbetreiber, der nicht von der OVG-Entscheidung betroffen ist, wollen. Niemand kann an einem "Weiter So" interessiert sein. Es muss ein nachhaltiger Ausweg gefunden werden. Und natürlich müssen alle Verbraucher von dem OVG-Beschluss wissen. Aus Verbraucher-Sicht ist es ja reines Glück oder halt Pech, ob man in einem "befreiten" Netzgebiet wohnt. Das kann nicht sein.

Holger Schneidewindt
Verbraucherzentrale NRW
Steht die Verbraucherzentrale mit der Forderung, dass der Rollout so lange aufgeschoben werden müsse, bis die Messsysteme Verbrauchern ausreichend Nutzen durch sinnvolle Funktionalitäten ermöglichen – oder das gesamte Messstellenbetriebsgesetz auf den Prüfstand müsse –, nicht auch der Digitalisierung der Energiewende im Weg?
Was soll denn die "Digitalisierung der Energiewende" sein? Es muss Schluss sein mit den Energiewende-Buzzwords! Willkommen in der Realität! Energiewende findet statt, gerade auch durch Verbraucher und Prosumer. Verbraucher werden auch ohne Smart Meter in Prosumer-Anlagen investieren. Smart Meter in Form der deutschen Messsysteme zielen auf den netzdienlichen Einsatz der Prosumer-Flexibilitäten. Das verstehe ich unter "Digitalisierung der Energiewende". Und das können die Messsysteme einfach (noch?) nicht.
Auch wenn es verständlich ist, dass Verbraucher auch leistungsfähigere Geräte haben wollen, bremst das aktuelle Urteil nicht auch ein verbraucherfreundlicheres Ablesen und energieffizienteres Verbrauchen von Energie aus?
Brauchen wir für "verbraucherfreundlicheres Ablesen und energieffizienteres Verbrauchen von Energie" wirklich Messsysteme, die 100 Euro pro Jahr kosten? Wenn die "Smart" Meter nur das können sollen, dann müssen sie viel günstiger sein, also müssen die Preisobergrenzen angepasst werden. Und dann muss man die gesamte Ratio des Messstellenbetriebsgesetzes überprüfen, nicht nur einzelne Wunden flicken.
Der Gesetzgeber wollte ein deutsches "High Tech Smart Meter" mit vielen Funktionalitäten. Darum hat er das Messtellenbetriebsgesetz gestrickt, darum ist es für Verbraucher und Prosumer so teuer. Das wurde versprochen, das muss dann auch gehalten werden.
Die Fragen stellte Stephanie Gust



