"Das wurde versprochen, das muss dann auch gehalten werden!"
Herr Schneidewindt, was würde das OVG-Eilurteil jetzt für die Kunden bedeuten, die schon ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommen haben?
Wenn die Markterklärung des BSI in bestimmten oder allen Netzgebieten zurückgenommen wurde/wird, dann fehlt es an einer Rechtsgrundlage für den Einbau. Dann könnte eine Ausbauverpflichtung in Betracht kommen, es sei denn, Verbraucher willigen doch ein.
Was raten Sie hier den Verbrauchern – auch denjenigen, die jetzt im Zeitraum bis zum Entscheid des OVG Köln ein intelligentes Messsystem bekommen sollen?
Es ist selbst unter Juristen noch unklar, ob die…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In