Herr Gremmels, wie bewerten Sie die heutigen Ergebnisse der Anhörung im Wirtschaftsausschuss im Bundestag im Bezug auf den OVG Eilbeschluss?
Timon Gremmels, SPD-Bundestagsabgeordneter für Kassel: Spätestens seit der Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen am 4. März ist klar, dass die vom Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) bislang zertifizierten Smart-Meter-Gateways die gesetzlichen Anforderungen nicht hinreichend erfüllen. Vor diesem Hintergrund war der heutige Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages, den die Koalitionsfraktionen zu den Auswirkungen der OVG-Eilentscheidung zum Smart-Meter-Rollout angefordert hatten, ernüchternd.
Wenn sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mehr als einen Monat nach der Entscheidung in seinem heutigen Bericht zu den Auswirkungen der OVG-Entscheidung weiterhin darauf beruft, dieses noch prüfen zu müssen, wenn der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß einräumt, weder die Zeit gefunden zu haben, sich intensiver damit zu beschäftigen, noch wisse, ob das BMWi noch in dieser Legislaturperiode gesetzliche Änderungen am Messstellenbetriebsgesetz plane, dann kommt das einem energiepolitischen Offenbarungseid gleich. Auch inhaltlich ist die Vorgehensweise von BMWi und BSI kaum nachvollziehbar: Da die Einbaupflicht nur für die rund 50 klagenden Messstellenbetreibern gestoppt ist, nehmen BMWi und BSI wissentlich in Kauf, dass andere Adressaten weiterhin Geräte verbauen müssen, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.
Was müsste die Politik jetzt machen? Was erwarten Sie sich hier vom Bundeswirtschaftsministerium?
Schon heute zeichnet sich ab, dass die Digitalisierung der Energiewende durch den verkorksten Smart-Meter-Rollout ernsthaften Schaden nehmen könnte. Das ist besonders ärgerlich, weil die Digitalisierung für den Ausbau der dezentralen Erneuerbaren Energien und der intelligenten Steuerung von Erzeugung und Verbrauch entscheidend ist, das hierfür erforderliche Vertrauen aber verloren geht.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier muss nun umgehend Klarheit darüber schaffen, wie es unter den gegebenen Umständen mit dem Smart-Meter-Rollout weitergehen soll. Ein ‚Augen zu und durch‘ in der Hoffnung, dass das Hauptsacheverfahren doch noch zugunsten von BMWi und BSI entscheiden, gefährdet die Akzeptanz des Smart-Meter-Rollouts und der Energiewende insgesamt.
Warum will die SPD die Ausweitung der Smart-Meter-Pflicht auf PV-Kleinstanlagen unter 7 kWp verhindern?
Ungeachtet aller leidlich bekannten Probleme beim Smart-Meter-Rollout hatte das BMWi im EEG 2021 beabsichtigt, die Smart-Meter-Einbaupflichten über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes hinaus nochmals ausweiten. Selbst PV-Kleinstanlagen unter 7 kWp sollten nach dem Willen des BMWi künftig zum Einbau eines Smart-Meter-Gateways verpflichtet werden.
Dabei hatte sich der Gesetzgeber schon zur Einführung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende im Jahr 2016 aus guten Gründen dagegen entschieden, die Smart Meter-Pflicht auch für Kleinstanlagen vorzusehen. Kosten und Nutzen der Smart-Meter-Gateways stehen bei diesen PV-Kleinstanlagen schlicht in keinem angemessenen Verhältnis zueinander. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir der vom BMWi vorangetriebenen Ausweitung der Einbaupflicht auf PV-Kleinstanlagen daher bereits im EEG 2021 eine Absage erteilt – und sehen uns nun durch den OVG-Eilentscheid in unserer Position bestätigt: Bevor der Smart Meter Rollout nicht einer umfassenden Überprüfung unterzogen wurde, kommt eine Ausweitung der Einbaupflichten auf neue Fallgruppen jedenfalls für die SPD-Bundestagsfraktion nicht in Frage.
Die Fragen stellte Stephanie Gust



