Herr Heuell, was erwarten Sie sich von dem kommenden Urteil des VG Köln, was würde eine Bestätigung des Eilverfahrens für Sie bedeuten aus Sicht eines Gateway-Herstellers?
Peter Heuell, Geschäftsführer von EMH Metering: Ich gehe davon aus, dass wir mit der jetzt erfolgten Re-Zertifizierung unseres Gateways den Mindestumfang, den das OVG Münster ansetzt, vollständig erfüllen. Das Gericht wird dies in der Hauptverhandlung auch so sehen. Wenn das Gericht allerdings entscheidet, dass die Geräte unter den gesetzlichen Anforderungen liegen, dann könnte das eine Klagewelle bei der nächsten Allgemeinverfügung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auslösen.
Bei der Frage um die Interoperabilität mache ich mir keine Sorgen: Das Gesetz verlangt, dass die Geräte interoperabel sein sollen, und das sind sie. Sie sind zwar nicht einfach austauschbar. Aber die Austauschbarkeit verlangt das Gesetz auch nicht. Da sehe ich keinerlei Probleme.
Haben Sie hier noch Hoffnung, dass die Politik eingreift und zum Beispiel die Gesetze anpasst?
Wenn das Gericht entscheidet, dass die Geräte unter den gesetzlichen Anforderungen liegen, müssen BSI und BMWi sich überlegen, was zu tun ist. Ich erwarte zudem, dass BMWi und BSI eine Lösung für den rechtssicheren Rollout von Smart-Meter-Gateways erarbeiten. Der Gateway-Administrationsausschuss hat die Technische Richtlinie nicht freigeben können, weil er noch gar nicht existiert. Hier hat das OVG also tatsächlich Recht. Das muss jetzt seitens der Politik geheilt werden.
Könnte es im worst case dazu kommen, dass sich EMH Metering nochmals zertifizieren müsste? Und was würde das für die bereits eingebauten Geräte bedeuten?
Ich bin davon überzeugt, dass sich durch die Re-Zertifizierung unseres Gateways eine erneute Zertifizierung erübrigt. Wir brauchen nur dann eine Re-Zertifizierung, wenn weitere Funktionalität gesetzlich notwendig werden. Für bereits verbaute Geräte sehe ich kein Problem. Durch ein Firmware-Update lassen sie sich um die neuen TAFs erweitern. Zudem verstehe ich den Eilbeschluss so, dass der Bestandschutz gilt.
Würde eine Bestätigung des VG Köln nicht auch enorme neue Kosten für EMH Metering bedeuten?
Unser Hauptgeschäft ist aktuell ja nicht der Rollout von intelligenten Messsystemen. Unser Portfolio besteht aus Industrie-, Gewerbe- und Haushaltszählern. Selbst wenn der Rollout des iMsys sich verzögert, haben wir noch weitere Standbeine. Was viele vergessen: Der Rollout der modernen Messeinrichtung läuft ja schon auf vollen Touren. Und für alle Unternehmen, die von der Allgemeinverfügung befreit sind, können unseren LZQJ-XC-Zähler in Verbindung mit einem Modem einsetzen. Diese Lösung ist laut Urteil für solche Unternehmen ab sofort für Pflichteinbaufälle zugelassen. Über ein Sicherheitsmodul lässt sich der Zähler nachträglich an das Gateway anbinden. Das fördert nicht nur den Bestandsschutz – eine solche Lösung ist ebenfalls zukunftssicher.
Die Fragen stellte Stephanie Gust



