Der Eintritt in die neue Zählerwelt ist beschwerlicher als gedacht: Noch sind nach der gestoppten Einbauverpflichtung viele Fragen offen.

Der Eintritt in die neue Zählerwelt ist beschwerlicher als gedacht: Noch sind nach der gestoppten Einbauverpflichtung viele Fragen offen.

Bild: © Stromnetz Hamburg/Jörg Müller

Mit der einstweiligen Verfügung des OVG Münster zur Einbauverpflichtung und zum Rollout der intelligenten Messsysteme (iMsys) ist das eingetreten, was viele Praktiker des Energiemarktes vorhergesehen haben, teilte der Enda Bundesverband Energiemarkt & Kommunkation mit. Denn ohne gesetzeskonforme Smart-Meter-Gateways (SMGW) gibt es keine Einbauverpflichtung. Edna hatte schon im Jahr 2015 davor gewarnt, „ein vollständig abgesichertes Mess‐ und Kommunikationssystem in einem einzigen Schritt entwickeln und im Markt etablieren zu wollen“ – so die Kernaussage des damaligen Schreibens an das BMWi.

Edna hatte stufenweise Einführung der Funktionalitäten empfohlen

„Statt die von Edna empfohlene stufenweise Einführung der SMGW-Funktionalität rechtssicher ins Gesetz aufzunehmen, hat das BMWi im Herbst 2016 mit dem Messstellenbetriebsgesetz den ‚großen Wurf‘ gewagt. Die Konsequenzen sind nun sichtbar geworden“, erklärt Edna-Geschäftsführer Rüdiger Winkler. Um einen weiteren Schaden für die mit den Gateways angestrebten Ziele abzuwenden – nämlich die Erhaltung eines liberalisierten Energiemarktes bei gleichzeitiger Erreichung der Klimaziele – fordert Edna, noch in dieser Legislaturperiode schnell und praxisgerecht die erforderliche Gesetzgebung zu schaffen.

„Nur so kann das Vertrauen in die Weiterentwicklung dieses deutschen Smart-Meter-Systems und aller damit verbundenen Energieziele zurückgewonnen werden“, so Rüdiger Winkler weiter. Damit sollte jetzt auch schnell eine rechtssichere Interimsgenehmigung für die übrige Funktionalität der G1-SMGW gefunden und für deren Weiterentwicklung ein zeitlich und inhaltlich abgestimmter Stufenplan vorgelegt werden. „Herstellern, Dienstleistern, Marktteilnehmern sowie Endverbrauchern – und vor allem dem Glauben an die Digitalisierung der Energiewende – wäre damit gedient“, so Winkler.

Gesetzgeber ist gefragt

Sowohl die sternförmige Kommunikation, die Interoperabilität, die Schaltfähigkeit als auch die neuen Tarifmöglichkeiten wurden zunächst zurückgestellt um die – durch die hohen Sicherheitsvorgaben erforderlichen – Prozessketten aufbauen zu können. „Dass dies aber nicht gesetzeskonform ist, wie nun das Urteil verkürzt sagt, ist nicht überraschend. Trotz vieler Hinweise auch über Rechtsgutachten wurde nicht die Konsequenz gezogen die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben schnellstens anzupassen“, so Rüdiger Winkler zusammenfassend.

Auswirkungen auf MaKo und Co.

Neben der Marktkommunikation (MaKo 2020) sei auch das Thema Redispatch 2.0 durch diese Entscheidung gefährdet, bestätigte Heinrich Lang, Leiter der Projektgruppe „Digitalisierung im Messwesen“ bei Edna, der ZfK. "Ich kenne keine Praktiker bei den Netzbetreibern, die glauben, dass der derzeitige Ansatz so funktionieren wird", so Lang. Das entscheidende Element sei und bleibe das Gerät, das schaltet. Dann könne der Prozess manuel, digital oder per KI funktionieren. "Aber ohne das schaltende Element funktioniert nichts."
 
Zwar habe die Entscheidung aus Münster zunächst nichts direkt damit zu tun, ob die Gateways schaltfähig sind oder nicht. Aber indirekt werde der gerade im Rahmen des BMWi-Arbeitskreises „Intelligente Netze und Zähler“ ablaufende Prozess zur Entscheidung, was die Gateways der 2. Generation können sollen, durch die Entscheidung aus Münster beeinflusst. "Und nach der zehnjährigen Geschichte bis hierhin ist eher zu vermuten, dass es dadurch noch zögerlicher vorangeht als bisher", sagt Lang.

Verzögerungen erwartet

Und weiter: Durch die Ankündigung des Gesetzgebers, die Grundlage für die Digitalisierung der Netze vorzugeben, sei quasi die Digitalisierung angehalten worden, da jeder nun darauf warte, dass die Vorgaben ja aus dem BMWi heraus kommen. Erst jetzt im Jahr 2020/2021 werde darüber gesprochen, was die Geräte der zweiten Generation können sollen ohne das Grundsystem des BSI-sicheren Datenaustauschs im Großen getestet zu haben. "Dies hätte der Rollout der ersten Generation erbracht. Da man aber im Gesetz immer vom kompletten Gerät ausgegangen ist, kann hier eben nicht eine normale Technikentwicklung stattfinden", erläutert Lang.
 
"Erst wenn dieses System mit der Schaltfähigkeit da ist, werden die weiteren Regeln, die darauf gebaut haben, funktionieren. Wenn man nun vorsichtig mit Gateways der zweiten Generation rechnet ab 2023, eher 2024 und vorher keine der ersten Generation eingebaut werden, wird auch dann erst alles, was mit Schalten und Regeln zu tun hat, erst langsam einsetzen. Darunter fällt Redispatch 2.0, das SteuVerG oder die für den 1. April 2022 geplante Möglichkeit für Energieserviceanbieter des Kunden (ESA) – und so vieles mehr." (sg)

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