Herr Fleischle, zwar hat der aktuelle Eilbeschluss keine Auswirkungen auf die Mehrheit der Messstellenbetreiber – das Urteil betrifft nur die Kläger – das Hauptverfahren des OVG Köln könnte dies allerdings kippen: In der Branche und selbst unter Juristen ist man sich uneins, ob das Urteil dann inter partes oder für alle gilt. Welche Auswirkungen hat diese Verunsicherung ihrer Meinung nach auf den Rollout und die Digitalisierung in der Energiewirtschaft allgemein?
Es ist in der Tat eine Verunsicherung in der Branche entstanden, wobei der Tenor da durchaus unterschiedlich ist. Einige, vor allem die Kläger in Münster und Köln, fühlen sich bestätigt. Andere sagen „bitte nicht schon wieder neue Stöcke in den Rollout-Speichen“. Der Eilbeschluss an sich hat über die eingetretene Verunsicherung hinaus aber zunächst keine materiellen Auswirkungen: Der Rollout geht bei den allermeisten Unternehmen weiter, die Digitalisierung der Energiewirtschaft ist nicht in Frage gestellt. Allerdings ist der richtige Weg dahin weiterhin umstritten.
Was würden Sie sich hier von der Politik wünschen, um diese Situation zu verbessern?
Zunächst einmal kommt es darauf an, dass Verwaltung und Behörden – und hier ist neben dem BSI auch das BMWi gemeint – die Situation analysieren und die richtigen Schlüsse ziehen. Es gibt jetzt zwei Optionen: Zum einen können die gesetzlichen Regelungen im MsBG an die – aktuell ggf. nicht gesetzeskonformen – technischen Richtlinien angepasst werden. Das sollte zumindest geprüft werden, wenngleich das Zeifenster wegen der nahenden Sommerpause und den Bundestagswahlen im Herbst sehr klein ist.
Zum andern wird die Verwaltung zeitnah Maßnahmen ergreifen müssen, um zumindest dem ‚Aufhänger‘ der rechtlichen Auseinandersetzung zu begegnen: Die gesetzeskonforme Zertifizierung der Interoperabilität von intelligenten Messsystemen. Hier sollte die Zeit bis zur Hauptsacheentscheidung des OVG Münster gut genutzt werden. Unter Anderem müssten die intelligenten Messsysteme nach der inzwischen vorliegenden BSI-Richtlinie zur Interoperabilität neu zertifiziert werden, die Anhörung des Ausschusses für Gateway-Standardisierung und eine neue Marktverfügbarkeitserklärung wären erforderlich.
Der OVG-Eilbeschluss gibt Anlass, auch über die Frage der Rechtssicherheit hinaus den bisherigen Prozess zur Digitalisierung noch einmal zu überprüfen. Die Erfahrung ist, dass die Abstimmung zwischen zahlreichen Akteuren über komplexe technische Fragen den Prozess enorm verlangsamt.
Soweit wir wissen, ist das BMWi bereits initiativ geworden und hat eine Task Force unter Beteiligung maßgeblicher Verwaltungs- und Branchenakteure gegründet, um entsprechende Maßnahmen zu definieren.
Wie beurteilen Sie das Urteil des OVG Münster? Das Gericht wirft dem BSI vor, über seine Kompetenzen hinaus gehandelt zu haben. Ist also das BSI schuld?
Das BSI kann hier wirklich nicht als Sündenbock herhalten, die standen und stehen unter enormem Druck. Erinnern wir uns an den Rollout-Start im letzten Jahr: „Endlich!“ haben alle gerufen, als es soweit war. Und tatsächlich halte ich es auch heute noch für richtig, dass es so gekommen ist. Das „Stufenmodell“ war sozusagen der Preis dafür. Eigentlich eine richtige Idee, die technischen Richtlinien schrittweise entlang dem Stand der Technik zu entwickeln, die Geräte zu zertifizieren und möglichst schnell in den Rollout zu kommen. Statt auf den Sankt Nimmerleinstag zu warten. Aber das geht möglicherweise nicht ganz konform mit dem gültigen Stand des MsBG, wie wir heute erfahren.
Aber die Suche nach Schuldigen bringt in der Regel nicht weiter. Die Frage ist doch auch, warum gibt es noch so viel nachhaltigen Wiederstand vor allem bei einigen kleineren Stadtwerken?
Was raten Sie hier Energieversorgern/Messstellenbetreibern, wie diese mit der Situation am besten umgehen sollen?
Man muss immer sehen, es gibt einen OVG-Beschluss, der aber in der Hauptsache noch nicht bestätigt ist. Entsprechend halte ich es für sinnvoll, den Rollout fortzusetzen und die weitere Entwicklung zu beobachten. Eine Rollout-Unterbrechung würde voraussichtlich bei vielen Unternehmen zu neuen Kosten führen und ggf. auch neue regulatorische Risiken – Einhaltung der Rollout-Quoten – mit sich bringen.
Was ist außerdem zu tun, wenn sich Kunden nun vermehrt gegen den Einbau der intelligenten Messsysteme wehren? Die Kommunikation zu den Smart Metern gilt ja bei Verbrauchern gemeinhin als eher schlecht?
Es ist tatsächlich so, dass die Bekanntheit der Smart Meter Technologie insbesondere bei den Haushaltskunden weiterhin noch relativ gering ist. Allerdings zeigt unsere jüngste Befragung, dass bei denjenigen Endverbrauchern – Haushalte und Gewerbe–, die bereits mit Smart Metern vertraut sind, die Akzeptanz zuletzt gestiegen ist. Ich glaube daher nicht, dass es die fortgesetzte Diskussion um rechtliche oder technische Details ist, die dem Ruf der Technologie schadet, sondern eher deren zu langsame Verbreitung.
Das Barometer zur Digitalisierung der Energiewende steht vor der Tür: Wie sieht es hier aus, können Sie uns schon Genaueres verraten, was es an neuen Erkenntnissen geben wird?
Es gibt Licht und Schatten: Vor allem die 450-MHz Entscheidung zu Gunsten der Energiewirtschaft, aber auch zum Beispiel die problemlose Umsetzung der MaKo 2020 und der fortschreitende Rollout der Modernen Messeinrichtungen sorgen für Digitalisierungsfortschritt. Und dann haben wir auf der anderen Seite das OVG Münster und auch die aktuelle Diskussion um den §14a EnWG, die der Branche weiter Kopfzerbrechen bereiten. Vielleicht liegt aber gerade in diesen Herausforderungen eine Chance, etwas Neues über den Prozess zur Digitalisierung der Energiewende zu lernen.
Die Fragen stellte Stephanie Gust
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