Herr Heuell, wie bewerten Sie das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GNDEW)? Welche Herausforderungen sehen Sie?
Ich finde den Entwurf für das neue Messstellenbetriebsgesetz sehr gelungen. Endlich gibt es einen klaren Rollout-Pfad und weniger bürokratische Hürden. Der Smart Meter Rollout erlangt Rechtssicherheit und kann deutlich schneller und leichter umgesetzt werden. Das ist ein ganz wichtiger Schritt für die Digitalisierung der Energiesysteme und das Gelingen der Energiewende in Deutschland. Gut finde ich auch, dass das Thema Nachhaltigkeit bei der Geräteverwertung endlich berücksichtigt wird und die sichere Lieferkette vereinfacht werden soll. Wir haben bereits sehr konkrete Vorschläge zur Vereinfachung der Silke, die wir einbringen können.
Kritisch ist für mich das Timing des so genannten agilen Rollouts: Die meisten Messstellenbetreiber werden spätesten 2023 die zehn Prozent bereits erfüllen. Warum schreibt das Gesetz erst 2025 für das Erreichen dieser Quote vor? Das könnte die Dynamik herausnehmen. Bedauerlich finde ich auch, dass man die bürokratischen Hürden für ein Firmware-Update nicht verringert hat. Der eichrechtliche Prozess ist zu komplex. Es dauert zu lange, bis man ein Firmware-Update dann auch durchführen kann – das ist eine enorme Bremse für den Fortschritt des Rollouts.
Eine Herausforderung sehe ich noch: Die TR-03109-5, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt hatte, lässt sich aus meiner Sicht nicht mehr regulatorisch vorschreiben. Denn das BSI ist nicht mehr zuständig für die Standardisierung weiterer Systemeinheiten, wie etwa der Steuerbox. Verbände und Gremien müssen also jetzt für die Interoperabilität dieser Geräte sorgen.
Ganz wichtig ist aber jetzt: Der Entwurf muss schnell verbschiedet werden. Da zählen wir auf die Politik.
Die Drei-Hersteller-Regel fällt weg, was genau heißt das und begrüßen Sie diese Regelung?
Wir begrüßen diese Regelung sehr – denn Innovationen sollten vom innovationsstärksten Unternehmen vorangetrieben werden. Das stärkt den Fortschritt und den Nutzen des Rollouts ungemein. Die Drei-Hersteller-Regel war längt überfällig – denn sie war eingeführt worden, um eine Monopolstellung zu Beginn des Rollouts zu verhindern. Inzwischen haben wir aber ja vier Hersteller mit zertifizierten Geräten im Markt.
Die Netzbetreiber sollen künftig mehr an den Kosten beim Rollout intelligenter Messsysteme beteiligt werden. Was ist hier gemeint, und werden die Netzbetreiber hier nicht benachteiligt?
Die direkten Kosten für Verbraucher und Kleinanlagenbetreiber werden durch eine Deckelung der Kosten für ein intelligentes Messsystem auf 20 EUR/Jahr gesenkt. Die Netzbetreiber werden dafür stärker an den Kosten beteiligt. Ich sehe darin keine Benachteiligung der Netzbetreiber, vorausgesetzt, dass die Kosten für den Netzbetreiber in der Anreizregulierung anerkannt werden.
Entscheidend ist doch, dass diese Regelung endlich die leidige Mehrkosten-Debatte beseitig und dadurch zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung führt. Für ein intelligentes Messsystem muss der Letztverbraucher zukünftig genauso viel bezahlen, wie für eine moderne Messeinrichtung. Das motiviert doch ungemein, das Gerät zu nehmen, das ihm mehr Nutzen bietet.
Der 1:n-Ansatz wird gestärkt, das müsste Sie besonders freuen?
Erstmals wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Mehrfach-Anschluss von Zählern an ein Gateway erlaubt und sogar wünschenswert ist. Das freut mich natürlich. Denn 1:n ist der größte Hebel für einen flächendeckenden Rollout. Wenn Messstellenbetreiber von optionalen Einbaufälle profitieren, anstatt dadurch höhere Kosten zu haben, dann stärkt das den Rollout ungemein.
1:n vergrößert damit die Basis für Kunden, die von einem iMsys profitieren können. Für uns ist das natürlich eine enorme Bestätigung: Wir haben den richtigen Weg eingeschlagen mit unserer Entwicklung des 1:n-Zählers und -Smart-Meter-Gateways auf Basis des standardisierten OMS-Kompaktprofils. Und mit der Entscheidung, die Entwicklung in dem Kooperationsnetzwerk 1:network zu fördern.
Neu hinzu kommt auch die Rolle des Auffangmessstellenbetreibers. Was genau ist damit gemeint und ändert sich damit etwas? Es heißt ja auch, die grundzuständigen Messstellenbetreiber verlieren ihre Grundzuständigkeit nicht mehr, wenn der Messstellenbetrieb aber an den Auffangmessstellenbetreiber geht, ist das ja auch ein Verlust?
Im Entwurf heißt es: Zukünftig soll ein Messstellenbetreiber die Messstelle übernehmen, wenn ein gMsb ausfällt. Diese Rolle soll der übernehmen, der bundesweit die meisten intelligenten Messsysteme in absoluten Zahlen betrieben hat.
Das ist ja eine wichtige Versicherung: Wenn ein Messstellenbetreiber nicht mehr in der Lage ist, den Betrieb zu gewährleisten oder seine Genehmigung verliert, übernimmt ein anderer dessen Kunden. Ich glaube aber nicht, dass das für die Anfangszeit des Rollouts mit noch wenigen Geräten eine Rolle spielt. Und es hat auch keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit des Rollouts.
Sind Sie froh, dass das BMWK nun mehr Verantwortung übernimmt? Was bedeutet das für den Rollout?
Durch den neuen §78 wird die Verantwortung für das Gelingen der Rollouts beim BMWK gebündelt. Das ist wichtig für ein stringentes Projektmanagement, welches ja auch seit Jahren so gefordert wird. Denn es braucht eine Stelle, die die Fäden für den gesamten Rollout zusammenhält. Dem sind wir jetzt einen entscheidenden Schritt nähergekommen. Entscheidend ist zudem, dass wir keine Markterklärung mehr haben und dadurch nicht mehr abhängig sind von Entscheidungen, die für Unsicherheit sorgen. Jetzt haben wir einen klaren Fahrplan im Gesetz und jeder weiß, wie der Rollout ablaufen soll. Dass die Zertifizierung der Geräte weiter beim BSI bleibt, ist aber gut und wichtig.
Die Fragen stellte Stephanie Gust



